ZitatOriginal von X-mo
Kennste den Film 300??
Nein
Zitat
Kennst das große Grinsen?
Ja
ZitatOriginal von X-mo
Kennste den Film 300??
Nein
Zitat
Kennst das große Grinsen?
Ja
ZitatAlles anzeigenOriginal von Jürgen K
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt wann? Ok, uninteressant.
Und wann beginnt die Deliktsfähigkeit? Na?
Und wie war das mit dem Strafrecht? Hm?
Eltern haften für ihre Kinder? Was auf einem Schild steht, muss wahr sein. Was im Gesetz steht, ist egal, kennt ja keiner, aber Schilder und Bild-Zeitung kennen alle.
Vor Gericht werden gelegentlich noch ganz andere Lappalien verhandelt, wie kommen die nur dahin?
Grüße,
Jürgen
Jippie, darf ich auf all deine Fragen antworten?
Ich verweise an dieser Stelle mir einem Grinsen auf ein Urteil vom AG Stuttgart, Urteil vom 10.10.1989 - 8 C 7155/89
Nachzulesen in NJW 1990, 1054
Um wieder back to Live äh Topic zu kommen.
Es sollte Grundsätzlich immer das Gespräch mit dem Nachbarn an erster Stelle stehen, egal ob es ein "Arschloch, Nervensäge, dummer Rentner etc" ist oder die Verordnung 10h täglich drummen erlauben. In eurem jungen Alter fällt das meistens schwer, aber am Schluss seid ihr sonst der Verlierer, da eure Eltern euch unter Garantie lieber das Schlagzeug spielen verbieten, als sich auf Immer und Ewig mit dem Nachbarn zu verkrachen.
Hallo,
zu DukeNukan:
ja, die Schwaben ...
man sollte noch erwähnen, dass das Amtsgericht da unten eine durchaus angreifbare Ansicht vertritt, was auch in der Begründung zum Ausdruck kommt. Ich halte von der Argumentation genau nichts. Wenn man keine 41 Pfennige einklagen dürfen können soll, wo soll dann die Grenze sein? Bei 4,10 DM? Bei 41 DM? Bei 410 DM? Bei 4100 DM? Erst im letzteren Fall wären die Kosten für den Staat gedeckt. Würde man der Argumentation des schwäbischen Richters folgen, so würde demnächst die Unsitte zu befürchten sein, dass nunmehr keine Rechnung mehr vollständig bezahlt würde. Und genau deshalb kann auch 1 Cent eingeklagt werden. Mit mir: Hk-ZPO/Saenger Vor §§ 253 - 494a Rn 29 mwN; Zöller/Greger, ZPO, Vor § 253 Rn 18d mwN. Andere (hier zitierte) Ansicht: nur AG Stuttgart von damals in diesem Fall.
Grüße,
Jürgen
Abgesehen von den ganzen nicht-topic-beiträgen.
Ja ich werde das Schlagzeug erstmal in den Keller wieder stellen. Zur andern seite wohnt meine Tante...die hat sich bisher auch nie beschwert und meinte, dass sie keine unterschied gehört hätte, seit das ding aufm dachboden steht.
Jut
ZitatOriginal von Jürgen K
ja, die Schwaben ...
wo liegt eigentlich bietigheim-bissingen?
scnr & fm
ZitatOriginal von seelanne
Ja, wieso. Muss man - um Drummer zu sein - den Sinn für die Anerkennung der Rechte anderer vorher an der Garderobe abgegeben haben ?
nein, aber es klingt an sich fast immer so, als ob nur der eine rechte hat, was nicht der fall ist!
JürgenK: Mal aus der Sicht des Steuerzahlers, der den ganzen Ich-klage-für-jeden-Scheiss-weil-ich-ja-im-Recht-sein-muss-Idiotenzirkus bezahlen muss: Ich halte das Beispiel von DukeNukan für eine ganz pragmatische Entscheidung mit Augenmaß. Alles andere ist höchstens senkrecht. Ich halte es erstens für möglich, ohne großen Aufwand eine Grenze des signifikanten Schadens zu definieren, die wird bei einem Hartz IV-Empfänger unter 4,10 liegen und bei Peter Hartz über 410,-. Zweitens zeugt es von einem zweifelhaften Menschenbild zu sagen, wenn 1 Cent nicht einklagbar ist, würde zukünftig keine Rechnung mehr vollständig bezahlt werden. Es gibt viele straffreie bzw. gerichtlich nicht angetastete Unsitten und krude Umgangsweisen, die werden auch nicht von "allen" praktiziert, sondern nur von einigen wenigen. Das halte ich für gesellschaftlich verkraftbar. Solche Hirnfürze zum Rechtsstreit zu machen dagegen nicht.
Gruß
Alex
Hallo Alex,
ich versichere Dir, dass Dein Menschenbild edel ist.
Den Tatsachen in der täglichen Praxis entspricht es leider nicht.
Ich kann es einem Handwerker schwer begreiflich machen, dass er auf einen Teil seiner Rechnung verzichten soll. Bei dem Hartz-IV-Empfänger fällt mir das noch schwerer, zumal der ja ohnehin schon in der Gegend des soziokulturellen Existenzminimums kriecht.
Im Übrigen wäre der Ehrliche nach Deiner Argumentation ja dann der Dumme. Soll das staatlich gefördert werden?
Das Strafverfahren gegen Peter H. hat den Steuerzahler auch einen Haufen Geld gekostet. Soll man auf so einen Scheiß demnächst auch gleich verzichten?
Grüße,
Jürgen
P. S.: Bietigheim-Bissingen liegt in Baden-Württemberg. Da gibt es folglich Badener und Württemberger.
Ich stehe mitten im Leben, daher weiss ich, dass die "Wenn das jeder machen würde"-Argumentation vielleicht vom philosophischen Ansatz her richtig ist, aber die Realität in keinster Weise abbildet, einfach, weil es nicht jeder macht. Zwischen Förderung und Sanktion liegt außerdem noch die Duldung. However, das ist sowas von o.t. und wenn ich mich jetzt noch dazu hinreißen ließe, was über den Prozess gegen P. Hartz zu sagen, liefe ich Gefahr die Contenance zu verlieren...
Was ich sagen will: Mit Kommunikation und pragmatischen Lösungen kann man in vielen Bereichen mehr erreichen als mit Gerichten (außer gut zubereiteten). Der Nachbarschaftsstreit ums Drummen gehört eindeutig dazu.
Gruß
Alex
kommunikation kann nur erfolgreich sein, wenn es auch der nachbar will. wenn der nachbar schon immer wegen jedem husten und bierflaschen öffnen (völlig übertrieben, aber es gibt in der tat extrem mühsame nachbarn, die wegen jedem fliegenschiss eine riesensache machen) durchdreht, wird er schwerlich beim schlagzeugproblem kommunizieren...
ich hab versprochen ich frag vor dem trashen was ich hiermit tue...
soll ich??
mooooooment, bin grad erst gekommen. erstmal alles nachlesen...
edit:
*räusper* sooo, bin durch. wegen mir kannste jetzt...
vielleicht wird der thread ja noch.
Aber in der Zeit die man hier online mit dem Quatsch verbracht hat hätte man das mit der Nachbarschaft schon lange bei einem Bier bereden können....
Was ist wenn der Nachbar nicht nur nen totaler spinner ist sondern auch neben seinen sonstigen eigenheiten kein alkohol trinkt?
Hallo,
dann trinkt man eben einen grünen Tee und gönnt sich dazu einen Keltenkeks.
Wer unbedingt Drogen braucht, kann sich ja einen in den Tee kippen und den Keks mit THC-haltiger Pflanze backen.
Grüße,
Jürgen
ZitatOriginal von Vader
...Ja ich werde das Schlagzeug erstmal in den Keller wieder stellen. ...
Gute Entscheidung !!!
Damit beweist Du erstmal guten Willen und kannst dann mit dem Nachbarn reden. Vorher solltest Du Dir kurz überlegen, WARUM Du das Schlagzeug lieber auf dem Dachboden hättest - am Besten mit Argumenten und Formulierungen, die auch für Nichtschlagzeuger halbwegs nachvollziehbar sind.
Ein "Kommt einfach geiler" überzeugt eher weniger ....
Gruß,
Simon2.
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