Ein paar Informationen zum Thema „Zoll“
Ich habe in verschiedenen Beiträgen im DF viel über Sendungen aus den USA (Drittland), gewerbliche Einfuhren bzw. Geschenksendungen gelesen und festgestellt, dass da viele Halbwahrheiten kursieren. Hier einige Erläuterungen:
Unterschied Geschenksendung – gewerbliche Einfuhr
Bei einer Geschenksendung ist es wichtig, dass der Schenkende einen festen Wohnsitz in einem Drittland hat (die Tante in Australien). Reisende, die sich selbst eine Sendung aus den USA an ihre Heimatadresse schicken, können diese zwar als Geschenksendung deklarieren, aber der Zoll muß es nicht glauben.
Geschenksendungen sind bis zu einem Warenwert bis €45,- Abgabenfrei. Zu beachten ist hierbei, dass der Zoll diese Sendungen beschaut und die auf der Sendung gemachten Angaben nicht glauben muss.
Gewerbliche Sendungen sind bis zu einem Warenwert von € 20,- Zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) kann trotzdem fällig werden
Waren, die z.B. über Soldaten der Amerikanischen Streitkräfte bezogen werden müssen auch verzollt werden. Wer dies nicht tut macht sich der Steuerhinterziehung schuldig (aber wo kein Kläger da kein Richter ;-)) ).
Auf alle gewerblich bezogenen Sendung ist ebenfalls die EUSt zu entrichten (ab 01.01.07 19%)
Berechnung Zoll:
(Warenwert + Fracht) x Zollsatz = Zollwert
(Warenwert + Fracht) x EUSt = EUSt-Wert
Zollwert + EUSt-Wert = Abgabensatz
Zollsatz für Schlaginstumente und Zubehör: 3,2%
Codenummer: 9206 0000 000
Was vielleicht noch wichtig ist:
Wenn Musiker mit ihren Instrumenten reisen, kann es sein, dass sie bei der Wiedereinreise nach Deutschland nachweisen müssen, dass ihr Instument schon versteuert ist.
Somit: Vor dem Abflug zum Zoll und sich bestätigen lassen, dass es sich bei dem Instrument um das Eigentum handelt.
Grüße und ein frohes Fest