Coversongs: GEMA / Rechte dritter

  • Hallo Leute,
    Gesetzt der Fall, man moechte auf einer Homepage Coversongs einer Band vorstellen.
    Ist es ausreichend, wenn man hierfuer GEMA zahlt oder muss man bei den Plattenlabels hierfuer noch um Erlaubnis fragen, ob man die gecoverten Werke auch anbieten darf?


    Wenn man um Erlaubnis fragen muss, dann stellt sich die weitere Frage, ob man beim Covern von Songs nicht generell in einer rechtlichen Grauzone operiert, weil serioese Veranstalter bei Auftritten von Coverbands meines Wissens zwar GEMA zahlen, aber ich noch nicht davon gehoert habe, dass irgendjemand im Umfeld einer semi-professionellen Band bei einem Label um Erlaubnis gefragt haette, ein Stueck covern zu duerfen.


    Den Punkt in der FAQ der GEMA # Kann man jede(n) Musik/Text frei bearbeiten?, verstehe ich jedenfalls so, dass man den Urheber erst um erlaubnis fragen muss.


    Danke und Gruss Steffen

    Einmal editiert, zuletzt von murphey ()

  • Den Urheber musst du erst um Erlaubnis fragen, wenn der Song verändert wurde.


    Ansonsten ist das genau der Zweck der GEMA für den Rechteinhaber, sein Song kann öffentlich aufgeführt bzw. gespielt werden wann und wo das einer will (der Urheber gibt somit sogar Kontrolle auf), nur müssen dafür Abgaben gezahlt werden.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Zitat

    Original von 00Schneider
    Den Urheber musst du erst um Erlaubnis fragen, wenn der Song verändert wurde.


    Ok, habs gerade auch auf der GEMA - Seite gefunden: Müssen bei Coverversionen die Verlage/Komponisten um Genehmigung gefragt werden?


    <haarspalt> Dann wirds aber schon eng, wenn man die Songs veraendert zb die Tonlage aendert, damit der Saenger besser zurecht kommt, oder ein solo vereinfacht. Immerhin sagt die FAQ, dass es schon eine Veraenderung ist, wenn man ein Lied kuerzt
    </haarspalt>



    Gruss Steffen

  • ..., dann hätte ja jede Jazzband, die Fremdkompositionen früherer oder späterer Zeiten (aka "Standards")spielt viel zu tun!
    Keine Sau (und auch kein Eber, um niemanden zu diskriminieren) spielt die 1:1 nach, auch nicht ausschliessliche Realbook-Spieler. Jazz lebt doch u. a. von Neuinterpretationen (manchmal, bis nur noch die Akkorde die selben sind). Vor allem wenn man sich jene Veröffentlichungen ansieht, welche eher im Mainstreambereich liegen.


    Martin.

  • Als Musiker gebe ich dir voellig recht.
    Wenn ich mir aber in letzter Zeit so ansehe, mit welcher Aasgeiermentalitaet gewisse Rechtsanwaelte das Abmahnwesen betreiben, werde ich halt nachdenklich. Und wenn ich mich mal kurz in einen dieser Winkeladvokaten geistig hineinversetze, dann komme ich halt auf solche Ideen. Ob mir das nun als Musiker gefaellt oder nicht


    Greets Steffen

    Einmal editiert, zuletzt von murphey ()

  • Hallo,


    es ist ein Unterschied, ob ein Titel bei einer Veranstaltung aufgeführt wird oder ob die Aufzeichnung der Aufführung im Internet verbreitet wird.


    http://www.gema.de/musiknutzer/faq.shtml#hintergrundmusik


    Bei der Veröffentlichung im Internet müssen alle Rechteinhaber vorher (!) gefragt werden und einverstanden sein. Das sind schon mal vorneweg Autor (Text und Musik) und Verlag.


    Für weitere Haarspaltereien würde ich mit der Schilderung des konkreten Vorhabens mich an die GEMA wenden, wenn es in größerem Rahmen stattfinden soll, empfiehlt sich eine fundierte Rechtsberatung.


    Meiner Meinung nach lohnt sich der ganze Aufwand für Hobbymusiker in der Regel nicht. Da ist es besser, wenn die Homepage still bleibt oder mit selbst Gemachtem (kein Beteiligter darf GEMA-Mitglied sein) bestückt wird.


    Gruß,
    Jürgen

  • Hallo Jürgen K !


    Meine zweite Leidenschaft (neben dem drummen) ist Theater. Da ich teilweise Songs als Hintergrundmusik oder Effekt in meine Theaterstücke einbaue, stellte sich auch die Frage nach den Rechten.


    Unser Gemeindebund BfP (Freikirche) hat das ganz tricky gelöst. Sie haben mit der GEMA eine Pauschale verhandelt. Über einen mir nicht bekannten Betrag, können also alle GEMA-geschützten Songs in unseren Gottesdiensten bundesweit verwendet werden. Da wir sogenannte NON-PROFIT Veranstaltungen abhalten ist die Gebühr relativ gering.


    Schreib den Jungs von dem GEMA-Verein doch einfach mal. Vielleicht findet Ihr ja einen Deal der zu Eurer Band passt. Dann könnt Ihr Euren Veranstaltern bereits die GEMA-Absicherung präsentieren.


    <>< Daniel

  • Zitat

    Original von murphey
    Ist es ausreichend, wenn man hierfuer GEMA zahlt oder muss man bei den Plattenlabels hierfuer noch um Erlaubnis fragen, ob man die gecoverten Werke auch anbieten darf?


    Die GEma-Homepage bietet hierfür alle notwenidigen Informationen. Da ich selbst 10 Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet habe - und das überwiegend im Urheberrecht - folgendes zum besseren Verständnis:


    Die GEMA verwaltet nur die rechte der Urheber - also der Komponisten eines Songs. Dies sind Urheberrechte.


    Die Mitspielenden Musiker (ausübende Künstler) und die Produzenten der Aufnahme (Tonträgerhersteller) haben ein Leistungsschutzrecht - dies ist ein urheberrechtliches Nebenrecht. Die Leisungsschutzrechte werden in der Regel der Plattenfirma (und der GVL zur Wahrnehmung) übertragen. Die Plattenfirmen sind also meißt die Inhaber beider Rechte (der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller).


    Für Coverversionen gilt: Wenn ihr diese selbst gespielt und aufgenommen habt, dann seid Ihr auch selbst die ausübenden Künstler und die Tonträgerhersteller. Also habt ihr an euer Aufnahem auch alle Leistungsschutzrechte und müsst niemanden fragen.


    Die Rechte der Urheber werden dagegen von der GEMA verwaltet und auch lizensiert. Es reicht also, GEMA zu zahlen und alles ist legal. Nur im Falle einer Bearbeitung - also wenn der Song grundlegend verändert wird, Teile hinzugefügt oder weggelassen werden sollen, benötigt man die Genehmigung des Autors - der dies oft auch seinem Musikverlag überlassen hat. Auch bei Verbindung mit Bildwerken kann die GEMA nicht alleine.


    Die Frage, wann etwas eine Bearbeitung ist, und wann nur ein Cover (also 1:1 nachgespielt ist oft umstritten. Ich hatte in der Praxis einen Fall, in dem eine bekannte Party-Schlager-Coverband eine Version eines Songs einer bekannten deutschen Fun-Punk-Band machen wollte. Beim Anbieten an verschiedene Plattenfirmen haben es die Manager der Autoren in die Finger gekriegt und eine Abmahnung war ins Haus geflattert. Weil die Frage aber umstritten war, hat sich der Anwalt des Autors nicht zu einem Rechtsstreit hiinreissen lassen und die Coverband wurde ihre Produktion wegen der drohenden Streitigkeiten aber auch bei keiner Firma mehr los.


    Faustregel in der Praxis: So lange niemand darauf besteht, dass seine Eigenschaft als Bearbeiter anerkannt wird, wird in der Regel auch bei stärkeren Veränderungen drüber hinweggesehen und das von der GEMA kommende Geld dankbar in Empfang genommen - erst, wenn eine Rufschädigung droht (z.B. weil "Partyschlager" ein negativ besetztes Genre darstellt), wird gemotzt.


    Also, GEMA zahlen, Augen zu und durch!

  • In diesem Zusammenhang stelle ich mir die Frage, wer dem MM erlaubt hat den König von Deutschland zu "saubillig und noch viel mehr" zu machen.
    Das hat Rio Reiser nicht verdient.


    FOX

  • /Musikerromantik Modus - AUS
    Ich denke mal, das ist viel Geld geflossen. Und Leute wie der Rio Reiser leben nun mal von diesem Geld.
    /Musikerromantik Modus - EIN

    PG - Wenn nur die besten Vögel singen würden, wär es verdammt still im Wald.

  • Zitat

    Original von Fr3ddy
    Ehm nur er wird mit dem Geld nix mehr anfangen können. :rolleyes:


    Autsch 8o - das ist ein Argument. Na ja, dann halt seine Erben ;)

    PG - Wenn nur die besten Vögel singen würden, wär es verdammt still im Wald.

  • Ich hab da auch noch ein paar Fragen zum Thema Coverbands/Gema/Bekanntheitsgrad der Coverband/....:


    Ich spiele derzeit mit zwei Gitarristen (und demnächst wahrscheinlich einem Sänger, kein Bass!) MetalSongs nach(siehe meine Signatur).
    Da wir alls Band nicht komplett sind stehen auch so schnell keine Auftritte an.
    1. Was wäre aber, wenn wir z.B. im Sommer kleine Auftritte in den Jugendzentren und Kneipen in der Umgebung spielen würden? Müssen wir dann Gebühren bezahlen? Oder das nur dann wenn wir eine Gage/Teil vom Eintrittsgeld bekämen?


    2. Es ist zumindest geplant eine CD und eine Proberaum-DVD aufzunehmen und diese an Internet-Metal-Magazine zu verschicken.


    Gema Ja/Nein?


    Danke schon mla für die Hilfe! ;)

  • man müsste es eigentlich zahlen sobald man was nachspielt und es an die öffentlichkeit geht, also ne platte verschickt. allerdings spielen viele bands ohne gema zu zahlen. viele bands verlangen inzwischen, dass der veranstalter diese kosten übernimmt...(schwachsinnig)
    sicherer ist es zu zahlen oder bei der gema direkt fragen.

    [url='http://www.drummerforum.de/forum/thread.php?postid=382638#post382638']Mein Saturn

  • Zitat

    Original von PG
    /Musikerromantik Modus - AUS
    Ich denke mal, das ist viel Geld geflossen. Und Leute wie der Rio Reiser leben nun mal von diesem Geld.
    /Musikerromantik Modus - EIN


    Ralph Christian Möbius alias Rio Reiser (* 9. Januar 1950 in Berlin; † 20. August 1996 in Fresenhagen)


    soviel zu deiner Romantik - Rio ist gestorben bevor seine Hits neu vermarktet wurden.


    Edit1: bin heut einfach zu langsam. *nerv
    Edit2: 6 1/2h hinter dem Timing. Das mach mir mal einer nach ;)

    :!: Schlagzeug Lieber Bettelstudent als ohne dw!


    Suche Band, oder Musiker im "Studentenmilieu" die gern und viel auftreten und 'nen Drummer suchen, Proberaum vorhanden. Wenn ihr jemanden (in Dresden) kennt der mich gebrauchen könnte, dann lasst es mich bitte wissen. Ideal wäre eine Kombo die dem Gitarrenrock im Stile von Refused oder The (International) Noise Conspiracy frönt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Pressroll ()

  • Zitat

    Original von matzdrums
    das der veranstallter die gemagebühren abführt ist weder unüblich noch schwachsinnig sondern gängige praxis. so sollte das auch das oben angesprochene juze handlen.


    Es ist sogar so, dass der Veranstalter der Gema gegenüber haftet. Er ist derjenige, der die "öffentliche Aufführung" der Werke zu verantworten hat. Es ist nur im seltenen Fall, dass die Band selbst veranstalter des Konzerts ist, die Band für's Zahlen verantwortlich.

  • Zum Thema Coversongs auf der Houmpäitsch:


    Wir wurden im Januar von der Gema angeschrieben, weil sie unsere Seite geprüft hatten. Zunächst: diese Panikmache mit 10.000 Euro-Klagen ist wohl nicht gerechtfertigt. Die Gema hat einen Tarif im Angebot, so um die 75 Euro pro Jahr mit der man sich "Hintergrundmusik" legalisieren lassen kann. Wohlgemerkt: kostenpflichtiger Download á la Musicload ist damit nicht abgedeckt.


    Wir hatten bislang einige Live-Aufnahmen als mp3 zum Download sowie ein paar Hintergrundeffekte. Als ich bei der Gema in Stuttgart anrief, was denn nun als "Hintergrundmusik" gilt und ob unsere kostenfrei runterzuladenden Covers auch abgedeckt seien wußte die Dame auch nicht weiter. Nach schriftlichem Nachfassen wurde mir mitgeteilt, daß sie das Thema an ihre Kollegen nach München weitergeleitet hätte, ganz so als ob ich da was ganz außergewöhnliches wissen wollte. Nun warte ich seit 3Wochen auf Antwort. Mal sehen. Auf jeden Fall haben wir mal alle Sounds vorsichtshalber runtergenommen...

  • Ja, das gleiche Anschreiben haben wir und eine paar befreundete Bands auch erhalten. Nach einem Gespräch mit dem Ansprechpartner des Schreibens habe ich folgende Infos für mich extrahiert.
    "Gesichtet wurde unsere Seite im Dezember (Wer, konnte oder wollte er mir nicht sagen). Dementsprechend würden Lizenzgebühren für Dezember und Januar erhoben werden, sollten wir nicht Kunde werden (wichtig: Mitgliedschaft ist etwas anderes.)
    wenn wir die Jahreslizenz erwerben würde der Vertrag rückwirkend zum Dezember 06 einsetzen.
    Lizenzpflichtig ist jeder noch so kleine Furz, wenn er denn als registriertes Tonmaterial erkannt wird.
    Der Tarif ist der Kleinste, bezieht sich auf eine URL only, und geht von einem Klickvolumen <= 25.000 pro Jahr aus. Wer mehr Klicks hat wird hochgestuft.


    Was kriegt man für 70 Tacken?
    Man darf Hörproben beliebiger Länge als Stream, also nicht runterladbar, auf die Seite stellen. Das wars.
    Eine Autorenliste muss erstellt werden damit die Tantiemen ihr Ziel finden. Es bleibt jedem selbst überlassen wie aktuell er diese Liste führt und der GEMA mitteilt.
    Wenn man downloads anbietet wird das extra berechnet.
    Wie es mit externen und eingebetteten Links (Youtube und Konsorten) aussieht konnte er mir nicht sagen, geschweige denn etwas damit anfangen, wollte es aber weiterleiten.


    Man wäre als Kunde und nicht als Mitglied angemeldet. Eigene songs sind also weiterhin frei verwendbar und nicht automatisch registriert solange keiner in der Band GEMA Mitglied ist."


    So hab ich es verstanden. Wenn jemand mehr Infos oder Korrekturen einbringen möchte, gerne, immer her damit. Ich warte auf den Vertrag, und dann entscheidet die Band ob das sinnvoll für uns ist oder die Seite in Zukunft still bleibt.


    Gruss,
    Torsten

  • Das Beste find ich eigentlich, daß diejenigen die uns angeschrieben haben Null Ahnung von der Technik haben. Die wußte weder den Unterschied zwischen einem Bitstream und einem runterladbaren MP3, noch war ihr klar was denn ein "von uns interpretierter Coversong" sein soll. Sprech ich spanisch ? Mit was beschäftigen die sich denn dann den ganzen Tag ? Für mich steht ziemlich klar fest, daß wir unsere Site bis auf weiteres muten. Ich frag mich nur wie das mit Youtube geht, denn Fakt ist ja auch, daß es Programme gibt mit denen man das ganze Zeug auf HD ziehen kann. Und vor der technischen Realität kann sich ja auch Gema nicht verstecken.

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