Wichtig!! Delle nach gig (Paiste Dimension)

  • Moin!!


    gestern Abend haben wir einen Gig gespielt und da hatten wir ne vorband mit dabei. Ich habe zu ihm gesagt das er sein eigenes kram wie becken, snare und fussmachine mitbringen soll, aber irgendwie ist diese Message nicht bei Ihm angekommen und stand er ohne das alles da und mal schnelle heim ging nicht (Jeder weiss das er sein Zeug mitbringen muss).


    Jetzt ist folgendes: der schraube vom Beckenhalter ist gebrochen und der Becken auf m Boden gefallen und jetzt ist ne riese delle drin. Wie sieht das versicherungstechnisch aus??? Kann ich da noch was machen???


    Mfg,
    Denise

  • wenn er ne Haftpflichtversicherung hat, muss sie das bezahlen, wenn nicht, muss er das trotzdem bezahlen, allerdings selbst. Ein Becken ist halt solang neu, wie es keine Risse oder Keyholes hat. Das Problem ist jetzt mehr der Charakter des Verursachers. Manchen ist es ja völlig schnuppe, was sie dem Eigentum anderer antun. Auch wenn man sich da die Wiedereinführung der Guillotine wünscht, es gibt leider Ärsche, die eben grundsätzlich sozial komplett resistent sind. Da hilft dann nur vergessen und nie wieder ein Schlagzeug oder Teile verleihen, es sei denn gegen entsprechende Kaution.


    leide mit dir :(

  • Dem stimm ich voll und ganz zu. Nur wenn jemand sein Zeug vergisst oder net mit bringt, dann wird über meine Becken oder DoFuMa net gespielt. Da bin ich knallhart. Das is schonmal vorgekommen wo jemand gedacht!!! hat er bräuche sein Drum nicht mitzubringen. Tja dann hatte seine Band halt pech gehabt. Ich hatte außerdem an dem Tag noch en anderen Gig direkt danach.

  • Vorsicht! Meines Erachtens schließen Haftpflichtversicherungsverträge Leistungen bei Schäden aus, die an geliehenen Gegenständen entstehen.
    Das ist aber grundsätzlich Sache des Verursachers, ob der den entstandenen Schaden selbst bezahlen oder er diesen bei seiner Haftpflichtversicherung geltend macht. Wichtig ist, dass du Zeugen hast, die bestätigen können, dass dein Equipment, also Becken, Ständer etc. vor der Nutzung durch den Schädiger in einwandfreiem Zustand war.


    Entscheidend ist, wie sich der Verursacher zu dem Schaden stellt. Lehnt er deine Ansprüche grundsätzlich ab, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten. Ist er ein ehrenhafter drummer, wird er sich mit dir zu einigen versuchen oder den Schaden komplett übernehmen, egal ob er ihn selbst bezahlen muss oder seine Versicherung.


    Auf jeden Fall würde ich den Schaden unverzüglich selbst durch eingeschriebenen Brief oder durch einen Rechtsanwalt geltend machen unter namentlicher Nennung von Zeugen und anderen Beweisen, z. B. Fotos oder ähnlichem und den Schaden auch von der Höhe her beziffern. Gleichzeitig würde ich ihm eine Frist setzen, bis zu der er dir die Schadenssumme überwiesen haben muss. Bezahlt er, ist gut, bezahlt er nicht, wirst du um einen Rechtsanwalt und ggf. eine zivilrechtliche Klage nicht herumkommen. Die Kosten hierfür musst zunächst du als Kläger übernehmen. Verliert der Schädiger den Prozess, sind von ihm sämtliche Kosten zu übernehmen.


    Viel Glück!

  • Leistungen bei Schäden an geliehenen Sachen sind immer ausgeschlossen bei der Haftpflicht. Es ist immer eine Frage, wie man den Schaden erklärt.


    .....es könnte ja sein, dass der andere Drummer VERSEHENTLICH den Beckenständer umgestossen hat - so beim vorbeigehen.......

    Grüße,


    De' Maddin Set
    ________________________________


    Dängdäng-Dängdäng-Dängdäng
    Bababababaaa-baba - Brack........Meet you all the way....dadadab...usw.

  • jau, ihr habt schon recht. geliehen bedeutet immer Eigenhaftung.


    De Maddin: das könnte nicht nur so sein, dass muss eigentlich so sein, denn anders kann die Schraube vom Beckenhalter kaum abgebrochen werden, ausser durch umfallen. Durch reines spielen hinter dem Set ist das eigentlich unmöglich. Es muss also in jedem Fall vor dem offiziellen Leihvorgang was passiert sein. Da würde ich als Betroffener nachhaken, denn wenn sich herausstellt, dass das Ding vor dem Gig von jemand anders umgeworfen und die Schraube beschädigt wurde, müßte auch die Vericherung den Schaden wieder übernehmen, da es gewissermaßen ein Unfall war.

  • ersetzen muss er dass becken auf jeden fall. das ergit sich aus dem bgb (§§ schreibe ich jetzt mal nicht dazu, das sagt dir dann dein anwalt. nicht, dass es wieder heißt, wir würden hier rechtsberatungen abgeben.).
    es ist also wie immer in seinem interesse, sich gütlich mit dir zu einigen. sollte aber eh ehrensache sein...

  • Zitat

    Original von AAXplosion
    Dem stimm ich voll und ganz zu. Nur wenn jemand sein Zeug vergisst oder net mit bringt, dann wird über meine Becken oder DoFuMa net gespielt. Da bin ich knallhart. Das is schonmal vorgekommen wo jemand gedacht!!! hat er bräuche sein Drum nicht mitzubringen. Tja dann hatte seine Band halt pech gehabt. Ich hatte außerdem an dem Tag noch en anderen Gig direkt danach.


    Recht hast du! Nach einigen schlechten Erfahrungen mit asozialen Drummern (ja, die gibt es!!) wird überhaupt nicht mehr auf meinem Zeug gespielt, es sei denn der Veranstalter zahlt mir dafür eine Extragebühr. Es sind ja nicht nur die Becken, die Schaden nehmen können (und die man fast nie wieder mit dem gleichen Klang nachkaufen kann (selbst wenn`s bezahlt wird)), die Felle - allen voran das Bassdrumfell - leiden stark, wenn man so richtige Prügler dran hat. Der Gau ist: ein Prügler spielt vor dir auf deinem Set und später, während der eigenen Performance reisst dir das BD Fell. Weise dann mal nach, daß das Fell durch den anderen Drummer vorgeschädigt war - und euer Gig ist im Eimer, da zahlt auch keiner was für. Im Übrigen, warum sollte ich die Schlepparbeit für andere machen, bin ich Roadie oder was?
    Ausnahmen gibt`s natürlich bei Drummern, die und deren Spielweise ich kenne.

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