We all living in America!

  • ... denkt man ja immer, ist aber gar nicht so!


    Für meinen bevorstehenden Trip nach New York nächste Woche, habe ich geplant das ein oder andere Becken und/oder Fussmaschinchen mit nach Deutschland zu nehmen.


    Wie sieht das dann aber am Zoll aus? Kann ich sagen das sei ein Geschenk oder muss ich die "gebraucht" aussehen lassen?!? Danke schon mal


    An die Nörgler: Suche habe ich benutzt und nichts gefunden. Freut euch lieber, es gibt was zum lesen!

  • im Prinzip ganz einfach:


    Du deklarierst es beim Zoll und zahlst ne Einfuhrsteuer.


    Und da ich kein Nörgler bin, aber dennoch meckere, ein kleiner Hinweis zu deiner Suche: du hast nix gefunden, weil es hier keine Tipps gibt, die nicht legal sind.


    :rolleyes:

  • Als Gegenstück zur Einfuhrsteuer (Zoll) gibt es ja vielleicht auch noch die Möglichkeit, sich im Land des Einkaufs die Umsatzsteuer (hier oft Mehrwertsteuer genannt, in den USA heißt das "VAT" oder "turnover taxes") erstatten zu lassen.


    Keine Ahnung, wie das in den USA genau geht - aber bei der Ausreise am Flughafen einen Zöllner zu befragen kann zu spät sein. Ein guter Händler kann einem genau sagen, ob er die VAT beim Kauf gegen Vorlage des Ausweises schon abziehen darf, weil für den Export gekauft, oder ob das erst der Zoll am Flughafen erstattet.


    Innerhalb der Europäischen Union ist das völlig Problemlos - mit USA weiß ich das nicht. Wer weiß dazu mehr?

  • Ich weiß noch ganz gut wie ich damals mein RMV Set aus Brasilien mitgenommen hatte. Damals lebte neben meinen Eltern auch meine Schwester noch dort. Wäre das Schlagzeug erkennbar Neuware und hätte ich keine gute Begründung gehabt dass es NICHT ein gebrauchter Gegenstand ist den ich einfach so mitnehme (was recht offensichtlich ist wenn man mal nach Brasilien fliegt und dann mit nem Schlagzeug zurückkommt), hätte ich es als Zoll deklarieren müssen. Dies ist nicht der Fall wenn es ein "Hausgebrauchsgegenstand" ist. Praktischerweise war mein Set ein Ausstellungsstück, sprich hier und da die ein oder andere Spielspur auf dem Fell. Hätte mich ein Zollbeamter angehalten hätte ich gesagt, dieses Set gehört meiner Schwester die nachweislich schon längere Zeit dort wohnt und demnächst wieder nach Deutschland zurückkehren wird. Da das Schlagzeug nicht in seiner Gesamtheit auf einmal mitgenommen werden kann bin ich so hilfreich und nehme schon einen Teil mit. Damit hätte der Zoll keine Handhabe gehabt.


    Aber ich wurde gar nicht kontrolliert, von daher war es auch egal.


    P.S.: Die Definition von den Einfuhrbedingungen ist soweit ich informiert bin dass NEUWARE verzollt werden muss. Wenn etwas gebraucht ist oder man nachweisen kann dass es zum "normalen Haushalt" gehört und somit nicht als Neuware eingeführt wird braucht es nicht verzollt zu werden.

  • Moin. Habe mal folgendes gefunden und verstehe das so:


    Ich darf Ware mit einführen, wenn sie zum einem für meinen private Gebrauch sind und insgesamt
    den Warenwert von 175,- Euro (210,-USD) nicht überschreite.


    Oder wie oder wer oder was?

  • Hallo,


    im alten Europa. Abgabenfrei.
    Mit Abgaben kannste natürlich auch einen ganzen Musikladen einführen - theoretisch.


    Was die Amis dann für die Ausfuhr wollen, wird Dir sicher die entsprechende Präsentation der amerikanischen Behörde mitteilen.


    Gruß,
    Jürgen

  • Tennessee: Ja, so lese ich das auch.


    Zitat

    Original von KickSomeAZZ
    P.S.: Die Definition von den Einfuhrbedingungen ist soweit ich informiert bin dass NEUWARE verzollt werden muss.


    Nein. Wenn eine Ware zum ersten Mal eingeführt wird, wird darauf Zoll erhoben, egal ob neu oder gebraucht.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Kann ich beim Zoll behaupten, ich hätte das Teil mit drüben gehabt?
    Man könnte sich ja zwecks benutzt aussehen ein paar alte Felle geben lassen oder mal eben ein wenig draufrumhauen :D


    Können die denn nachprüfen ob ich das Set wirklich aus D raus gebracht und wieder zurück gebracht habe? Also wenn ich schon bei Ausreise kontrolliert wurde?

    "Welches Pumporgan des Menschen ist hauptsachlich für den Blutumlauf verantwortlich?" - "Die Milz!"
    (siehe: Wildecker Milzbuben mit ihrem Hit Milzilein, Milzinfarkt oder Doppelmilz)


    "Ob-La-Di, Ob-La-Da, life goes on, brah"

  • Naja okay, aber die hab ich ja nicht unbedingt dabei...oder müsste ich das?


    (Sowas könnte man sich doch sicher vom netten Musikalienhändler ausgeben lassen) :D



    Eben wird kriminelle Energie frei...

    "Welches Pumporgan des Menschen ist hauptsachlich für den Blutumlauf verantwortlich?" - "Die Milz!"
    (siehe: Wildecker Milzbuben mit ihrem Hit Milzilein, Milzinfarkt oder Doppelmilz)


    "Ob-La-Di, Ob-La-Da, life goes on, brah"

  • Zitat

    Original von 00Schneider
    Tennessee: Ja, so lese ich das auch.



    Nein. Wenn eine Ware zum ersten Mal eingeführt wird, wird darauf Zoll erhoben, egal ob neu oder gebraucht.


    Da kann ich dir sagen dass dem sicherlich nicht so ist, denn dann hätte meine Familie als sie rübergezogen sind ihren ganzen Hausstand verzollen müssen. Oder ist das eine Ausnahmeregelung? Dabei waren übrigens auch Gitarre und Amp meiner Schwester.

  • weiss zwar nicht, ob das für die USA auch gilt, aber ich habe damals für Brasilien schon in Deutschland eine Umzugsliste erstellen müssen, die von der Botschaft hier beglaubigt und dann dort in einem versiegelten Umschlag dem bras. Zoll übergeben werden mußte, um zu verhindern, dass es hinterher Probleme bei der Ausfuhr z.B. mit PC, Kamera etc. gibt

  • Also nochmal zusammengefasst:


    Ich darf Klamotten im Wert von 175,- EURO von New York nach Köln mit im Flugzeug haben, ohne diese verzollen oder versteuern zu müssen, also abgabefrei ?!?! So zu sagen Handgepäck, Eigenbedarf, bla bla....


    Alles darüber muss versteurt werden...


    Fertig aus Ende... keine aber, wenn, trallala, ... ?!?!?!??!????????

  • Zitat

    Original von KickSomeAZZ
    Da kann ich dir sagen dass dem sicherlich nicht so ist, denn dann hätte meine Familie als sie rübergezogen sind ihren ganzen Hausstand verzollen müssen. Oder ist das eine Ausnahmeregelung? Dabei waren übrigens auch Gitarre und Amp meiner Schwester.


    Vielleicht gibt es für Privat- und oder eigengebrauch Ausnahmen, außerdem fallen bei der Ausreise keine Zölle an. Aber bei Zollvorschriften steht nirgends nur Neuware dabei, und ich habe in einem anderen Forum von einem Händler gelesen, der mit Gebrauchtwaren auch aus dem EU-Auslang handelt und diese verzollen muss.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

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