Von wieviele Kohle sprechen wir hier eigentlich?
Nicht dass das grundsätzlich was ändert, relativiert aber evtl. die nötigen und sinnvollen Schritte...
Ebay: Artikel nicht wie beschrieben
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Ich würde gerne mal die Tom sehen, interessiert mich nämlich schon, was der Verkäufer als sehr gut bezeichnet. Im Augenblick kann ich ja nicht sagen, wer von euch beiden jetzt Recht hat oder nicht.
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Zitat
Original von 00Schneider
Steht alles da:
http://de.wikipedia.org/wiki/G…sonderheiten_im_KaufrechtGefahrenübergang findet in dem Fall mit Übergabe an das Versandunternehmen statt.
Attentione !!!!!!!!!
Der Artikel in Wikipedia ist teilweise übelst irreführend (spart er doch die wichtigste Voraussetzung der Leistungsgefahr, nämlich das Verschulden bei der Stückschuld eben im Gegensatz zur Gattungsschuld aus). Außerdem bitte nicht die rechtlichen Regeln der Nichtleistung mit denen der Schlechtleistung (mangelbehaftete Ware, Gewährleistungsrechte) durcheinanderschmeißen.
Im Zweifelsfall doch bitte in die gelben Seiten gucken unter R.
See
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Aufgepasst!
Was gerade in diesem FRED abläuft könnte durchaus als Rechtsberatung verstanden werden und das dürfen nur Leute die davon nachweilich etwas verstehen wie eben Rechtsanwälte, die Euch durchaus einen Strick drehen könnten wenn ihr hier weiter munter Tipps gebt.
Bitte nicht falsch verstehen, ich finde es auch nicht i.O., wenn man bei ebay über den Tisch gezogen wird. Aber eben vorsicht, dass man sich nicht durch nett gemeinte Tipps selbst ein Bein stellt.
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Zitat
Original von Purpledrums
Aufgepasst!Was gerade in diesem FRED abläuft könnte durchaus als Rechtsberatung verstanden werden und das dürfen nur Leute die davon nachweilich etwas verstehen wie eben Rechtsanwälte, die Euch durchaus einen Strick drehen könnten wenn ihr hier weiter munter Tipps gebt.
Fachleute sind doch an Bord ...
Enzi
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Zitat
Original von Purpledrums
Aufgepasst!Was gerade in diesem FRED abläuft könnte durchaus als Rechtsberatung verstanden werden und das dürfen nur Leute die davon nachweilich etwas verstehen wie eben Rechtsanwälte, die Euch durchaus einen Strick drehen könnten wenn ihr hier weiter munter Tipps gebt.
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Hallo Leute, klärt mich auf. Ich bin kein Fachmann - aber gibt es in Deutschland wirklich ein Gesetz, was es einem Anwalt verbietet Rechtsberatung zu geben, ohne die Gebührenliste rauszukramen. Kostenlose Rechtsberatung verboten im "Recht(s)staat Germany"??? Ich meine, würde ja ins Gesamtbild passen, aber schockt mich doch ein bißchen.
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nein aber es ist verboten rechtsberatung zu geben ohne anwalt zu sein! lesen bringt vorteile
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Ja, das ist in der Tat so mit der Rechtsberatung. Deshalb habe ich versucht es Allgemein zu fassen. Allerdings ist das nun kein besonderer Fall, das ist Standard-Wissen zum Kaufvertrag, das jeder Zehntklässler (Gymnasium Bayern, wie es in anderen Schulen aussieht weiß ich nicht) in Wirtschafts- und Rechtslehre beigebracht bekommt.
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Zitat
Original von scarlet_fade
Von wieviele Kohle sprechen wir hier eigentlich?
Nicht dass das grundsätzlich was ändert, relativiert aber evtl. die nötigen und sinnvollen Schritte...Inkl. Nachnahmegebühr 84,00€
Hier mal die Bilder, ist nur nicht ganz so einfach die Macken zu fotografieren, da die Tom doch sehr reflektiert.
http://img153.imageshack.us/img153/3616/img0525ni7.jpg
http://img245.imageshack.us/img245/3104/img0526ug9.jpg
http://img151.imageshack.us/img151/5694/img0527os5.jpg
http://img76.imageshack.us/img76/5984/img0528yb9.jpg
Außerdem sind noch einzelne Macken und Lackschäden rundum verteilt.
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ok. bild 1 ist echt ein bißchen heftig. ABER:
den rest würde ich bei einem gebrauchten tom (das nicht ausschließlich im kinderzimmer/proberaum/keller etc. rumsteht, sondern vielleicht auch mal 1-2 bühnen gesehen hat) unter ganz normalen gebrauchsspuren verbuchen...
allerdings weiß ich auch nicht, was die holzröhre neu kostet, deshalb kein urteil von mir.
just my 2 cents...
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Naja aber dann hätte der Verkäufer diese Schäden auch erwähnen sollen.
Aber unter einem sehr guten Zustand versteh ich was anderes. -
Zitat
Original von Rawn
Naja aber dann hätte der Verkäufer diese Schäden auch erwähnen sollen.Dann poste doch bitte die Auktion auch noch, dann können wir uns davon auch ein Bild machen.
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was ich damit ausdrücken wollte:
das vage umschreiben mit "sehr guter zustand" liegt eben im auge des betrachters...Edith bittet dringlich um den neupreis/uvp!
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Man muss davon ausgehen, dass der erzielte Preis deutlich geringer gewesen wäre, hätte er die Mängel vorher angegeben. Diese Differenz solltest du mit ihm verhandeln und von ihm zurückfordern. Freundlich klar, aber doch mit dem Ziel, nicht mehr gezahlt zu haben, als das Teil wert ist.
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Laut drumsonly.de kostet die vergleichbare Superstar Custom 13" Tom 260,00€.
So in etwa wird auch der Preis der Rockstar Custom Serie sein.
Hab vor längerem mal eine Anfrage gestartet bzgl. einer 16er Floortom aus der Rockstar Custom Serie, die hat auch um die 300,00€ gekostet. Somit könnte der drumsonly Preis hinkommen.
Ebay Link:
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die umschreibung "guter zustand" dürfte wohl für diese schäden nicht zutreffen. wie war das tom denn verpackt? können die schäden beim transport entstanden sein?
das tom hat (soweit auf den bildern zu erkennen) ja üble kratzer, die (wie auf foto 1) nicht nur oberflächlich sind. daher sollte wohl ein mangel vorliegen. demnach stehen dir die mängelrechte des § 437 zu.
mit seinem ausschluss des rückgaberechts kann er dir die nicht nehmen. damit hat er nur das rückgaberecht ausgeschlossen, das dir bei einem fernabsatzvertrag zustehen würde. er jat aber vergessen, eine "gekauft wie gesehen"-klausel einzufügen. folglich ist zwar die rückgabe ausgeschlossen (was ohnehin der fall wäre, da er kein unternehmer ist), die mängelrechte aber nicht. das ist nun sein problem.
er kann zunächst versuchen, den mangel zu beseitigen. die lieferung einer mangelfreien sache scheidet aus, da es sich bei dem gebrauchten tom um eine stückschuld handelt.
da er kaum versuchen wir, die kratzer zu beseitigen, kannst du den kaufpreis mindern oder vom vertrag zurücktreten. es liegt also in seinem interesse, sich gütlich mit dir zu einigen.
bei den verschwiegenen kratzern und macken könnte man natürlich auch arglistige täuschung vermuten. in diesem fall könntest du deine willenserklärung (in deinem fall die gebotsabgabe) anfechten. der vertrag gilt dann als nie geschlossen.
alle angaben sind natürlich ohne gewähr. zu näheren informationen einfach mal den rechtsanwalt deines vertrauens befragen. vielleicht ist das aber gar nicht nötig, wenn der verkäufer nett ist und seine fehler einsieht.edith hat auch noch was zu melden:
zur qualität meines beitrages: ich studiere jura im 5. semester. -
Zitat
Original von FaTTonY
nein aber es ist verboten rechtsberatung zu geben ohne anwalt zu sein! lesen bringt vorteileIch habe das schon richtig gelesen. Aber auf Grund der vielen (scheinbar fachkundigen) Rechtsberatung könnte man vllt doch davon ausgehen, das der eine oder andere Forumskollege tatsächlich Anwalt ist (soll es ja auch unter Musikern geben, ich kenne sogar einige). Dieser dürfte dann konsequenzlos Rechtshilfe hier geben? Habe ich das so richtig verstanden?
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Zitat
Original von drummintom
zur qualität meines beitrages: ich studiere jura im 5. semester.ZitatOriginal von drummintom
mit seinem ausschluss des rückgaberechts kann er dir die nicht nehmen. damit hat er nur das rückgaberecht ausgeschlossen, das dir bei einem fernabsatzvertrag zustehen würde.
Kommt das dann Fernabsatzrecht dann erst im 6.? -
Zitat
Original von drummintom
die umschreibung "guter zustand" dürfte wohl für diese schäden nicht zutreffen. wie war das tom denn verpackt? können die schäden beim transport entstanden sein?Die Tom war, wie ich finde, sehr gut verpackt. Das Paket hatte von außen keine sichtbaren Schäden. Alles war gut mit Zeitungspapier gefüttert.
Also Transport als Schadensursache schließ ich mal aus.
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