Ebay: Artikel nicht wie beschrieben

  • Hallo,


    hab bei ebay eine 13x11 Tom bestellt, passend zu meinem Tama Rockstar Set.


    Heute kam das Teil an, via Nachnahme und musste leider feststelle,
    das die Tom fast rundrum Macken hat. Zum Teil doch recht große und tiefe Macken.


    Der Verkäufer hat aber in der Artikelbeschreibung den
    Zustand der Tom als "sehr gut" eingestuft, der Zustand ist aber alles andere als "sehr gut".


    Auf dem Artikelfoto war keine Beschädigung zu sehen,
    weil man nur die Seite gesehen hat, die noch "am Besten" aussieht, im Vergleich zu den anderen Seiten.



    Jetzt die Frage, wie geh ich am Besten vor und was für Möglichkeiten hab ich, entweder mein Geld zurück zu bekommen oder einen Nachlass zu erhalten.


    War bis jetzt noch nicht in so einer Situation, darum hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.



    Kann auch gerne ein paar Bilder von den Schäden machen, das ihr euch selber ein Bild von dem "sehr guten" Zustand machen könnt.


    Danke

    ... und manchmal ist es besser bei Null zu starten als bei 8 zu verblöden

    Einmal editiert, zuletzt von Rawn ()

  • Zitat

    Original von Rawn
    hab bei ebay eine 13x11 Tom bestellt


    Bestellt oder ersteigert?


    Nimm doch einmal kurz Kontakt mit dem Verkäufer auf, was er dazu sagt. Bei Ebay gibt's irgendwo eine Kategorie "Unstimmingkeiten klären". Diesen offiziellen Weg solltest Du auch nutzen. Ich hab' auch schon einmal Erfolg damit gehabt.

    Fragen und Beiträge zu E-Drums können zu heftigen Reaktionen und Nebenwirkungen führen.

  • Hi,


    sry hab mich nicht richtig ausgedrückt, hab die Tom ersteigert, also Privat zu Privat.


    Hab bei ebay auch nen Link gefunden wo man sowas melden kann, nur leider geht das frühestens 10 Tage nach Auktionsende.
    Versteh ich zwar nicht ganz, was das soll aber ich werd mal den Verkäufer anschreiben.

    ... und manchmal ist es besser bei Null zu starten als bei 8 zu verblöden

  • Wenn eine Sache ist nicht wie beschrieben ist, liegt ein Sachmangel vor. Man hat dann nach §437 BGB verschiedene Rechte, bei gebrauchte Waren geht natürlich die Ersatzlieferung einer einwandfreien Sache schlecht, aber man hat das Recht auf Wandelung (Kaufvertag wird rückgängig gemacht) oder Minderung (geringerer Kaufpreis).


    Schreib dem Verkäufer so wie du es siehst, die Ware hat nicht die zugesicherten Eigenschaften und du nimmst von deinem Recht gebrauch und trittst vom Vertrag zurück oder verlangst Minderung des Kaufpreises.


    Rechte und Pflichten diesbezüglich stehen im BGB, §§434ff.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

    2 Mal editiert, zuletzt von 00Schneider ()

  • Heute angekommen, im Arsch, ärgerlich....


    Aber deswegen hier gleich ne Welle lostreten? Erstmal ne Mail hinschicken, fragen wie er sich das gedacht hat (höflich!!) und dann mal abwarten was passiert. Radau kann man später immer noch machen, und immer dran denken, du willst auch was von ihm, auch wenn du im Recht sein magst. Wie man in den Wald schreit so kommts raus. Wenn du da zu agressiv auftrittst, erreichst du rein gar nix.


    Ich kann diesen alles-Betrüger-bei-ebay-Verfolgungswahn echt nicht mehr sehen...

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • @00: ich denke, dass das allerdings nur auf dem Papier so hinhaut. Wenn sich der Typ wehrt und zickt, dann zieht sich das gerne mal sehr sehr lange hin. So lange, bis man sich sagt "kannst mich gern haben".


    Ich wurde auch schon 2 mal betrogen. Rechtsanwalt, etc. eingeschaltet (bei Laptop, nicht bei Schlagzeugsachen, muss man dazusagen) - Resultat: 1 mal hats geholfen, das andre mal nicht, weil sich der Typ querstellt, mittellos ist, nicht aufzufinden ist, etc.


    Um Dinge zu Bremsen kann der dann sagen, dass die Macken vorher noch net drin waren, etc...


    also eher theoretische Möglichkeiten, die du da per Recht hast. Wenn der Verkäufer mitspielt, hast du Glück. Ich würde eine Wertminderung versuchen - dass du einen Teil des Ersteigerungsbetrages zurückbekommst und die Sache dann drauf beruhen lässt. Telefon hilft da zur Klärung auch oftmals. Weiß ja nicht, wie teuer das war, aber bei mir hat das mit 20 Euro Minderung schonmal geklappt. Und dann waren auch beide Parteien wieder zufrieden,


    bye
    Ludwig

  • Danke für die Info, werde dem Verkäufer jetzt mal eine E-Mail schicken.
    Mal schauen wie er darauf reagiert.


    Hat man als Käufer eigentlich die Möglichkeit, die bei Ebay hinterlegten Daten des Verkäufers abzurufen ?
    Hab zwar die Absender Adresse vom Paket aber eine Telefon Nr. wär auch nicht schlecht. Vieles lässt sich so doch besser klären.

    ... und manchmal ist es besser bei Null zu starten als bei 8 zu verblöden

  • Da hat scarletti natürlicht recht, am Anfang immer sachlich und höflich fragen. Rechtlich richtige Termina kann man da aber gut unterschieben. Wenn du dich aber mit solchen Formulierungen gar nicht auskennst, lass es und handle nach logischem Menschenverstand.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Zitat

    Original von scarlet_fade
    Heute angekommen, im Arsch, ärgerlich....


    Aber deswegen hier gleich ne Welle lostreten? Erstmal ne Mail hinschicken, fragen wie er sich das gedacht hat (höflich!!) und dann mal abwarten was passiert. Radau kann man später immer noch machen, und immer dran denken, du willst auch was von ihm, auch wenn du im Recht sein magst. Wie man in den Wald schreit so kommts raus. Wenn du da zu agressiv auftrittst, erreichst du rein gar nix.


    Naja, ich war halt etwas sauer und auch enttäuscht als ich das doch recht gut verpackte Paket aufgemacht hab und diese, doch sehr zerkratzte Tom gesehen hab.
    Da ich noch Schüler bin und das Geld nicht so dicke hab, nerven mich solche Sachen einfach
    Zumal der Zustand der Tom ziemlich abweicht von "sehr gut".



    Ich will dem Verkäufer ja nichts vorhalten und ihm gleich mit dem Anwalt drohen, wie ja schon gesagt, kann man viele Dinge auf freundlicher, höflicher Basis wesentlich leichter lösen.



    Zitat

    Original von scarlet_fade
    Ich kann diesen alles-Betrüger-bei-ebay-Verfolgungswahn echt nicht mehr sehen...


    Das war jetzt zwar unnötig aber wie du meinst.
    Ich weise den Verkäufer hier ja nicht als Betrüger aus. Ich wurde schonmal von einem wirklichen Betrüger abgezockt, auch über ebay, darum bin ich immer etwas skeptisch...

    ... und manchmal ist es besser bei Null zu starten als bei 8 zu verblöden

    Einmal editiert, zuletzt von Rawn ()

  • Zitat

    Original von arrowfreak
    Schneider:
    Wieso schreibt dann jeder so eine Haftungsausschluss-Klausel in seine Artikelbeschreibung? Ist sowas dann komplett sinnlos, oder kann ich grundlos nichts zurückgegeben?
    Oder so.


    Es ist tatsächlich so, dass ca. 99% dieser Formulierungen gar nichts bringen und nicht rechtskräfitg sind. Es nützt nichts sich auf einen neues EU-Recht zu berufen, das gibt's in dem Sinne nämlich nicht. Die Sachmangelhaftung wurde gemäß einer EU-Richtlinie angepasst. D.h. erstmal es gilt grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung, auch bei Privatleuten und Gebrauchtwaren. Diese Gewährleistung kann ein privater Verkäufer aber ausschließen. Dies gilt aber nicht für das Verschweigen von Mängeln, angeben falscher Eigenschaften, arglistige Täuschung etc. Davon kann man sich nicht ausschließen, egal was man als Verkäufer schreibt. Das wäre §444 BGB, den kann man nicht ausschließen.


    Ein sinnvoller und rechtskräftiger Satz ist folgender:


    "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Garantie verkauft."


    D.h. ich gebe keine Gewährleistung, tritt nach dem Kauf ein Mangel auf den der Käufer nicht zu verantworten hat oder der dem Käufer bekannt war, haftet der Verkäufer nicht.



    Der Vollständigkeit halber: Ein Rückgabgerecht gibt es bei Verkauf von privat nicht, das brauche ich auch nicht ausschließen.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Nicht falsch verstehen!
    Das war nicht auf dich perönlich und nur auf dich bezogen, sondern eher allgemein gedacht.
    Zustand liegt im Auge des Betrachters. Der Verkäufer sieht das grundätzlich eh nicht so eng wie der Käufer. Wenn das jetzt nochdazu vom Typ her einer ist, dem sowas nebensächtlich ist, dann hätte er u.U. kein Problem wenn er das Teil in diesem Zustand ersteigern würde, und kann das vielleicht auch nicht nachvollziehen.
    Soll heißen, vielleicht ist ihm gar nicht bewusst, dass der Zustand schlechter ist als beschrieben....


    Lange Rede kuurzer Sinn: Erstmal locker bleiben. Ich wollte dich halt davon abhalten gleich in der ersten Mail mit §§ um dich zu schmeißen. Dann wird das nämlich 100%-ig nix.

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • Ich weiß nicht ob es hilft...


    Vor einigen Wochen hatte ich einen alten Akai Hifi-Verstärker bei Ebay von Privat erstanden.


    Laut Verkäufer alles! voll funktionsfähig. Ich hatte ihn nach Erhalt nur kurz getestet. Einen Funktionsmangel festgestellt. Wollte nicht kleinlich sein...


    3 Wochen später (hatte Projektstreß) testete ich die Kiste auf Herz und Nieren. Schockschwerenot: der Amp hatte 6 massive Funktionsstörungen (ein Taster, war nicht schaltbar, sprang zurück, alle Regler-Kratzten, massive Wackelkontakte hinten an den Anschlüssen, teilweise Dauerbrummen-Gleichstrom-Voll-Last auf den Boxen, obwohl Laustärkeregler auf Null, generell war keine Rückregelung der Lautstärke auf Null möglich etc. )


    Ich dachte ich spinne. Nach dem ersten Frust habe ich einen sehr netten Brief geschrieben... garnichts von Anwalt erzählt, sondern nur alle Mängel ganz sachlich gelistet und immer seine ursprüngliche Produktbeschreibung (die faktisch ein anderes Gerät schilderte). Obwohl schon viel Zeit vergangen war, einigten wir uns gütlich auf die Rückerstattung eines Teilbetrages.


    Back to Topic: zügig reagieren aber erstmal im Guten. Keine Ironie oder Spitzfindigkeiten formulieren sondern möglichst objektiv und sachlich. Gerade als junger Käufer den eigenen Brief mal von erfahreneren Menschen Korrektur-Lesen-lassen. Erst dann abschicken.

  • Und überlege dir, was du eigentlich willst? Willst du Geld zurück oder eigentlich den Verkauf rückgängig machen? Letzteres ist für den Verkäufer vermutlich härter...
    eBay birgt halt immer ein Restrisiko, und das trägt meist eben der Käufer. Ich habe auch schon einen MD-Player gekauft sowie neulich erst einen Gitarrenamp, bei beiden tauchten nach ca. 2 Wochen die ersten Mängel auf. Wie willst du beweisen, dass das schon beim Kauf kaputt war? Oder nicht erst beim Versand kaputt gegangen ist? Genauso habe ich mal einen Röhrenamp verschickt, der nach Ankunft angeblich kaputt war. Ich weiß bis heute nicht, ob der Typ (Polizeibeamter) mich gelinkt hat und nur neue Röhren von mir wollte, oder ob die tatsächlich kaputt waren? Ich hab ihm aber nach relativ wenigen Kontakten 100 EUR zurückerstattet. Nagut, der Amp hatte auch fast 700 EUR eingebracht. Aber ich denke, ich will auch fair behandelt werden, also bin ich auch "fair" gewesen. Das ist es mir dann irgendwo wert. Und ich hab meine Ruhe.
    Es ist immer eine Grundsatzentscheidung: Lohnt es sich, wegen ein paar Euro, einen möglicherweise langen Rechtsstreit anzutreten? Oder kann man mit dem Mangel nicht doch irgendwie leben?


    Zurück: Wenn beide Seiten sich fair verhalten, sollte es auch möglich sein, dass er dir seine Telefonnummer schickt - per Telefon geht vieles leichter. Ansonsten mal bei Telefonbuch.de probieren.

    BORIS.

    Einmal editiert, zuletzt von ElEhnez ()

  • so n problem hatte ich vor kurzem mit nem 17" amun powerfull crash nach 30minuten polieren und putzen siehts wie n becken aus aber 3 zoll durchgehend am rand sind braun,rauh und zum teil gerostet,dazu kamen noch 4 wochen lieferzeit weil der typ "berfusmusiker"(spielt manchmal in kneipen) ist


    danach hab ich alles zu ebay gesendet,die hat das kein bisschengen gekümmert,so lang ich das becken erhalten habe ist es deren meinung nach ok,selbst wenn,du würdest laut ebay nur einen teil deines geldes zurück kriegen,ca. 50% oder so


    ebay ist es wohl wichtiger ihre verkäufer nich zu vergraulen als guten service zu bieten....



    edit: bei mir wurden diese mängel mit: "Hallo ihr bietet auf ein SUPER Becken von Meinl. Bin Berufsmusiker und komme daher nicht zum Beckenputzen ;-))) daß müsst ihr dann schon selber tun !!! Das Becken hat keine Risse !!!! " beschrieben,tja,risse hats auch keine

    Einmal editiert, zuletzt von sau edel ()

  • Vielen Dank für die vielen Antworten, habe dem Käufer jetzt meinen Standpunkt mitgeteilt und warte nun auf eine Antwort.


    Ich meld mich dann wieder, wenn es was neues gibt.




    Zitat

    Original von scarlet_fade
    Nicht falsch verstehen!
    Das war nicht auf dich perönlich und nur auf dich bezogen, sondern eher allgemein gedacht.
    Zustand liegt im Auge des Betrachters. Der Verkäufer sieht das grundätzlich eh nicht so eng wie der Käufer. Wenn das jetzt nochdazu vom Typ her einer ist, dem sowas nebensächtlich ist, dann hätte er u.U. kein Problem wenn er das Teil in diesem Zustand ersteigern würde, und kann das vielleicht auch nicht nachvollziehen.
    Soll heißen, vielleicht ist ihm gar nicht bewusst, dass der Zustand schlechter ist als beschrieben....


    Lange Rede kuurzer Sinn: Erstmal locker bleiben. Ich wollte dich halt davon abhalten gleich in der ersten Mail mit §§ um dich zu schmeißen. Dann wird das nämlich 100%-ig nix.


    Ja kein Problem, wollte dich da auch nicht blöd anmachen oder so.
    War nur etwas in Rage wegen ebay ;)

    ... und manchmal ist es besser bei Null zu starten als bei 8 zu verblöden

  • ElEhnez Sache mit dem Röhrenamp hat bei mir ganz Prinzipiell mal die Frage aufgeworfen, wann und wo eigentlich der Gefahrenübergang stattfindet, oder anders gesagt: Ab wann ist der Verkäufer nicht mehr für die Ware verantwortlich, sondern der Käufer? Mit dem Abgeben bei DHL oder mit dem Empfang des Pakets, oder ist das gar nicht wirklich definiert? Weiss da jemand was?


    Gruß
    Alex

    "Ich verlor bisher Filze, Sticks und einen Bassisten. Weiß der Geier was man damit will."
    Barumo, 2008

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!