leihinstrument "verschollen", wie vorgehen ?

  • Zitat

    Original von Tavrodir
    Wegen Telefonanruf mitschneiden:
    Die Telekom speichert doch i.d.R. die ganzen Gespräche für n paar Monate, wenn ich recht informiert bin. Und wenn es - was ich dir natürlich nicht wünsche - zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, dann kann der Richter den Beschluss erteilen dass die Telekom das Gespräch rauskramt. Musst dir halt nur notieren wann das war ;)


    Die Telekom speichert nur die Gesprächsdaten, d.h. wann du welche Nummer angerufen hast und wie lange telefoniert wurde, das dient vorwiegend der korrekten Abrechnung. Das Gespräch selbst wird nicht aufgezeichnet, das ist wie schon erwähnt wurde grundsätzlich verboten!

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Zitat

    Original von matzdrums
    seven, wie lange soll man dann bitte da stehen, so nach dem klingeln ? ich hab meine zeit nicht gestohlen. ich kann es mir nicht leisten vor irgendeinem haus herumzuwarten ob da wer nach hause kommt.


    Dann ruf an, sprech mit den Eltern ganz nett und freundlich und sag, dass zu deinem Service sogar dazugehört das Set am Samstag um 14 Uhr abzuholen, damit sie da keine Arbeit mehr mit haben...


    Edith: achso... Telefon klappt ja grad nicht mehr...

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • [groteske]
    Warte noch n Jahr und schmier dann mit roter Farbe an deren Haus "Ich weiß noch immer was du letztes Jahr geliehen hast...."
    [/groteske]


    *duck* ^^

    "Es kommt nicht drauf an, wie alt man wird, sondern wie man alt wird."
    (Werner Mitsch)

  • Wenn es hart auf hart kommt hast du nichts in der Hand. Also freundlich bleiben und die Bude abholen, auch wenn das Zeit kostet und nervig ist. Einfache Rechnung: Zeit haben, Ärger machen und ggf. das Set verlieren, oder in den Sauren beißen, dahin fahren und ggf. warten und dann die Bude abholen, aber keinen Schaden von ca 600€ haben.

    "I'd rather eat my own shit than do a duet with James Blunt" (Paul Weller)

  • Zitat

    Original von Tavrodir
    [groteske]
    Warte noch n Jahr und schmier dann mit roter Farbe an deren Haus "Ich weiß noch immer was du letztes Jahr geliehen hast...."
    [/groteske]


    *duck*


    [mod]
    Können wir bitte alle Spam-Posts wie diesen und ähnliche hier unterlassen??
    Danke.


    Und nochmals @ all: Matz will die Leute momentan weder verklagen noch verkloppen, also kommt bitte mit ein paar handfesten Vorschlägen wie man so was vernünftig aus der Welt schafft und nicht mit so ner Kacke wie auf die Fresse haun und Telefon mitschneiden...
    [/mod]



    [topic]
    dann schaff du die Fakten. "Ich komme Samstag, ihr seit da!"
    [/topic]

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • Zitat

    Original von 00Schneider


    Dein "Anwalt" hat wohl noch nie von Artikel 10 vom Grundgesetz gehört...


    Sorry 00Schneider. Dann hast Du wohl noch nichts von Grundrechten in der Funktion von Abwehrrechten gegenüber dem Staat gehört.


    Aber egal.


    Fakt ist. Wie schon gesagt. Leihvertrag ist mündlich geschlossen. Problem liegt in der Beweisbarkeit. Telefongespräch mitgeschnitten ohne Einverständnis des anderen ist vor Gericht als Beweis nicht zulässig. Beweisen musst Du nur, dass das Set Dein Eigentum ist und dass Du nicht vorhattest der Schülerin das Eigentum zu übertragen (durch Schenkung). Das wird ja auch ohne weiteres möglich sein (Bilder, Kaufbeleg usw.)


    Wenn Du Dir es leisten kannst, geh zum Anwalt. Lass ihn einen Schriftsatz machen. Falls nicht. Schreib einen direkten Brief in deutlicher Sprache selbst. Kündige zunächst nochmals schriftlich den Leihvertrag. Dein Anspruch auf Herausgabe ergibt sich dann aus § 985. Schadensersatz ergibt sich aus §§989, 990 und 812 I .

    Einmal editiert, zuletzt von SchlagSebi ()

  • Hallo,


    ich würde es so machen, wie von scarlet_fade vorgeschlagen: konkreter Abholtermin vereinbaren. Auf andere zu warten ... Godot sollte ja auch mal kommen ...


    Wenn das nicht klappt:
    den Anwalt des Vertrauens damit betrauen. Der weiß wie's geht und kommt auch nicht auf so kreative Ideen wie Telefonate mitzuschneiden (das soll illegal sein, habe ich mir mal sagen lassen, steht da so bei Hausnummer 201 in der StGB-Straße).


    Vielleicht bist Du einfach nur zu nett (meine ich ernst).


    Gruß,
    Jürgen


    Edith: mit den Paragraphen würde ich nur jonglieren, wenn ich auch das Gesetz nennen kann und den Inhalt gelesen und verstanden habe, hier scheinen mir so einige Paragräphchen weniger zutreffend zu sein. Sowas wirkt nicht so professionell. Wenn man nix vom Recht versteht, lieber klares Deutsch anstelle von wirrem Juristendeutsch.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • Ja, du bist definitv zu gut für diese Welt.


    Ich finde deine Idee mit der Rechnung gut und bin mir ziemlich sicher, das das ziehen wird.


    Gruß, lecco

    so long, Alex Tromm(l)er

  • Zitat

    Original von SchlagSebi


    Sorry 00Schneider. Dann hast Du wohl noch nichts von Grundrechten in der Funktion von Abwehrrechten gegenüber dem Staat gehört.


    Wie schon erwähnt,habe ich nicht die ganzen Details aufgeführt.
    Legal/Illegal ist erstmal zweitrangig,das entscheidet im Zeifelsfall der Richter,ob er das beweisstück zulässt oder nicht!
    Es ist eine Grundlage bzw. eine Chance!


    Eine Mahnung etc. bringt mal null,WENN die Leute sagen würden: Wir wissen von NIX,sie haben es doch unserem Kind geschenkt oder ähnliches!


    Dann liegt die Beweislast bei Matz,zu beweisen,dass er es SO nicht gesagt hat!

  • Zitat

    Original von matzdrums
    - welches schlagzeug entspricht in art und qualität einem sonor sonic plus 2 in 20/10/12/14 plus passendem hardwaresatz incl. hocker.


    In der Annahme, daß du von einem Neukauf sprichst, würde ich das preislich und qualitativ in etwa mit einem heutigen Force 2005 vergleichen. (Sofern es wieder ein Sonor werden soll.) Ansonsten halt die üblichen Verdächtigen: Pearl Export oder das bereits erwähnte Basix.


    Zitat

    - bin ich eigentlich zu gut für diese welt ?


    Ich finde es toll und großzügig, daß du sowas überhaupt machst, viele Schüler mit knappem Budget würden sich so eine Gelegenheit wünschen. (Wenn ich dran denke, was für ein Akt es damals war, als ich von der Musikschule mal 'ne Fußmaschine für einen Tag haben wollte.) Ich würde so etwas aber künftig auf jeden Fall schriftlich festhalten, also quasi "Leihschein" vom Entleiher bzw. dessen Erziehrungsberechtigten (idealerweise mit Ausweisnummer) unterschreiben lassen. Auch wenn mündliche Verträge Gültigkeit haben, so ist die Nachweisbarkeit so einfacher.


    Zitat

    edith: wichtig ! ich unterstelle übrigens keinesfalls böswilligkeit o.ä. da hat halt einfach jemand viel um die ohren. trotzdem hätte ich die sache gerne vom tisch.


    Trotzdem solltest du zusehen, wie du an deinen Kram kommst, je eher desto besser. Je länger du wartest, desto größer die Gefahr, daß du das Zeug nie wieder siehst.


    Finde die Idee mit der Selbstabholung daher auch am besten. Auch wenn's Arbeit macht, aber die Chancen, an deinen Krempel zu kommen sind höher, wenn du die Leute vor vollendete Tatsachen stellst. Und du sparst dir den Stress, neues Zeug zu kaufen.

    Fell- & Beckenriss wünscht


    Kai aus der Kiste


    SUCHE: Sonor Designer Thin Maple 10x08 Tom, möglichst durchgehende Böckchen und möglichst in Azur

  • ähm, mich würde mal interessieren wie weit das Set von deinen Dachboden entfernt ist?!


    Ich will dir jetz auch wirklich nichts unterstelln oder so, aber wenn ich das Set unbedingt wieder will nzw. brauch dann nehm ich mir halt die Stunde Zeit und hol das Teil ab.


    Naja mal schaun was da draus wird.


    Mfg

  • Hallo!


    Ich würde aus einem bislang unentgeltlichen Leihvertrag nach Fristsetzung und ggfls. nach nicht erfolgter Rückgabe bei Fristablauf die Geschichte auf einen entgeltlichen Mietvertrag abändern.


    Im Klartext:


    Wenn das Schlagzeug nicht bis zum XX.09.2006 zurückgegeben wird, werden pro Tag €XX.- an Miete fällig.


    Im übrigen haften die Eltern schon, wenn die Schülerin minderjährig und somit noch nicht voll geschäftsfähig ist. Gibt es einen Unterrichtsvertrag, dem die Eltern zugestimmt haben, kann man dieses Einverständnis auch sicher auf die Leihgabe anwenden.


    Zu guter Letzt ist das Vorgehen der Schülerin, respektive der Erziehungsberechtigten eine Unterschlagung im Sinne des StGb ;-).


    Grüße,


    Andy

    Der liebe Gott hat nicht umsonst gepflegte Hooks erfunden !

    Einmal editiert, zuletzt von electric_blue ()

  • Zitat

    Original von scarlet_fade
    Wenn's an die Kohle geht reagieren die Leute meistens...


    Traurig, aber wahr!
    Da werden viele Leute auf einem Mal recht agil.


    Nichtsdestotrotz musst Du wohl in den sauren Apfel beissen und da auflaufen, damit die raffen, dass Du es ernst meinst.


    Scheiße, sowas...



  • Ja nee, is klar legal, illegal, scheißegal. Hauptsache mal was gesagt haben. :rolleyes:


    Eine Mahnung im Zuge mit einer Fristsetzung ist leider immer zunächst Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruchs im Rechtsverker.





    Genau. Jeder macht was er will. Sorry, aber Du kannst nicht einfach einen bestehenden Leihvertrag in einen Mietvertrag umändern ohne das die andere Vertragspartei davon weiß. Das was Du meinst ist Schadensersatz, wenn er das Teil an einen anderen verleihen wollte, das aber nun nicht möglich ist und er keinen Unterricht mit dem neuen Schüler machen kann.


    Zitat

    Original von electric_blue
    Im übrigen haften die Eltern schon, wenn die Schülerin minderjährig und somit noch nicht voll geschäftsfähig ist. Gibt es einen Unterrichtsvertrag, dem die Eltern zugestimmt haben, kann man dieses Einverständnis auch sicher auf die Leihgabe anwenden.


    Die Eltern haften immer für ihre Kinder.



  • Der Telefonpartner wird nicht illegal abgehört,sondern ein Gesprach wird mitgeschnitten,wie es jedes Billighandy heutzutage kann.Keineswegs eine illegale Aktion!

  • Zitat

    Original von matzdrums
    ...ich hab meine zeit nicht gestohlen. ...


    Gerade deswegen kann es effektiver und schneller sein, da einfach mal persönlich vorbeizufahren und es abzuholen. Wenn Du erstmal anfängst, Briefe zu schreiben, Anwälte zu fragen, ..... geht sehr viel mehr Zeit drauf UND Du hast einen ungewissen Ausgang.


    Natürlich hätte man lieber Kniefall, Entschuldigung, ...., aber objektiv besser fährt man, wenn man den pragmatischen Weg wählt (auch, wenn vermutlich der persönliche Stolz ein wenig leidet).


    BTW: Was für Säcke heutzutage doch rumlaufen ! Einen selbstlosen Gefallen mit solchem Sch*** zu quittieren ! X(



    Gruß,


    Simon2.

  • Ich stimme Simon2 100%ig zu.


    Hinfahren und abholen scheint hier (leider) angebracht.


    Hoffentlich bekommst Du Dein Set bald wieder.


    Greetz,
    FAB

    You can fool some people sometimes but you can't fool all the people all the time.

  • Zitat

    Original von Lupi


    Der Telefonpartner wird nicht illegal abgehört,sondern ein Gesprach wird mitgeschnitten,wie es jedes Billighandy heutzutage kann.Keineswegs eine illegale Aktion!


    Sach ma. ?( Weil ein Auto 250 fährt, darf man mit dieser Geschwindigkeit auch durch die Ortschaft fahren? Aus welcher Baumschule ist denn diese Logik.


    Grundsätzlich ist das Mitschneiden von Telefongesprächen ohne Zustimmung des Gesprächspartners nicht zulässig, d.h. Mitgeschnittene Telefongespräche können dann auch nicht als Beweismittel in einem Gerichtsprozess verwendet werden.


    Jetzt alles klar?

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