leihinstrument "verschollen", wie vorgehen ?

  • werte gemeinde !


    ich wende mich mit einem recht ärgerlichen vorgang an euch. ich habe einer schülerin ein komplettes schlagzeug leihweise zur verfügung gestellt. natürlich kostenlos und ohne etwas schriftliches. schnelle unbürokratische hilfe quasi. leider bleibt die schülerin seit mehreren wochen dem unterricht fern. eine kündigung des unterrichtsvertrages o.ä hat der träger nicht erhalten, von daher soll uns dieser punkt nicht weiter kümmern. ich habe nun mehrfach versucht, telefonischen kontakt zu den erziehungsberechtigten herzustellen. das ist mir auch 2 mal gelungen. beide male endete das gespräch mit "da kümmere ich mich sofort, ich melde mich binnen wochenfrist". das zweite gespräch ist jetzt auch wieder 14 tage her. nun hätte ich aufgrund der offenbar etwas diffusen lage recht gerne mein schlagzeug zurück. neben weiterer telefonischer kontaktaufnahme erscheint es mir nicht ganz unsinnig, eine rechnung zu verfassen. die erziehungsberechtigten hätten somit die möglichkeit mir meinen krempel zurückzugeben oder eben ein schlagzeug zu kaufen. ich würde mir dann eben ein vergleichbares set zulegen. nun zu den fragen :


    - welches schlagzeug entspricht in art und qualität einem sonor sonic plus 2 in 20/10/12/14 plus passendem hardwaresatz incl. hocker.


    - welcher beckensatz entspricht in art und qualität einem satz paiste alpha zymbeln mit 20" full ride, 16" (medium) crash und einer 14" hi-hat ?


    - wie regeln diese und ähnliche vorfälle die anderen anwesenden kollegen ?


    - gibt es andere sinvolle möglichkeiten die situation zu regeln ?


    - bin ich eigentlich zu gut für diese welt ?


    herzlichen dank für die aufmerksamkeit.



    edith: wichtig ! ich unterstelle übrigens keinesfalls böswilligkeit o.ä. da hat halt einfach jemand viel um die ohren. trotzdem hätte ich die sache gerne vom tisch.

  • Zitat

    Original von rastahfahrii
    ach du s scheiße..
    hast du die adresse? dann könnteste da mal vorbeifahren..


    Cool, das hilft matz ja mal weiter.
    1000 Dank dafür :rolleyes:


    Hab leider keine Erfahrung mit so einem Fall, aber Rechnung per Einschreiben mit dem Kommentar "Zahlung oder Rückgabe binnen einer Woche" denke ich ist der beste Ansatz. Wenn's an die Kohle geht reagieren die Leute meistens. Wichtig!: Nicht meckern im Anschreiben, sonst kommt nichts produktives zurück....

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • die adresse ist sicher nicht das problem. ich habe aber weder zeit noch lust irgendwo hinzufahren um mein eigentum zurückzuholen. ichhabe immer equipment hergeliehen. ich habe da sicher auch immer verluste eingefahren. hat mich aber nie gross gekümmert. jetzt gehts aber um ne komplette karre wie sie mancher hier auch im keller stehen hat.

  • Komischerweise geht alles ziemlich problemlos und schnell, wenn der Betroffene die Worte "rechtliche Schritte einleiten" hört.


    Ich kann mich gar nicht da hineinversetzen. Sowas muss man doch zurückgeben. Ich hatte ein schlechtes Gewissen, weil ich ein 5€ Drecks-PC-Game von nem Kumpel nach nem Jahr wiedergefunden habe.


    Entweder sind sich da die Leute nicht im Klaren, was so ein Set kostet oder es interessiert schlicht und ergreifend nicht.


    Das mit der Rechnung kommt gut. 30 Tage Frist mit dazusetzen und eben die rechtlichen Schritte evtl. erwähnen. Dann sollte auf jeden Fall eine Regung zurückkommen. "Bei Fragen bitte telefonisch unter 0123456 melden", dann rufen die sicher an ;)


    Viel Glück wünsch ich dir, ich find das ziemlich unverschämt.

    "Welches Pumporgan des Menschen ist hauptsachlich für den Blutumlauf verantwortlich?" - "Die Milz!"
    (siehe: Wildecker Milzbuben mit ihrem Hit Milzilein, Milzinfarkt oder Doppelmilz)


    "Ob-La-Di, Ob-La-Da, life goes on, brah"

  • Schriftlich um Rückgabe der Leihsache mit Angabe einer Frist "bitten".
    Betonen, dass nach Ablauf der Frist die Leihsache mit Betrag X in Rechnung gestellt wird.


    Das Ganze entweder per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich übergeben mit einem Zeugen dabei.


    Nennt sich glaub' ich "In Verzug setzen..."


    Seelanne, Help wanted...

  • hallo matz,


    sowas hatte ich bereits diverse male im edv-bereich ("leihgerät habe ich zu hause vergessen, bringe ich morgen vorbei." passiert ist immer mal wieder dann doch nichts. ich hab dann 2-3 mal freundlich hinterhertelefoniert, als nächstes einen eingeschriebenen brief mit rückschein (kost was, da hast du dann aber was in der hand im falle eines falles)mit einer immer noch freundlichen sachverhaltsdarstellung geschickt. im eingeschriebenen brief habe ich den leuten freundlich aber bestimmt klar gemacht das ich das zeug ganz gern die nächsten 2 wochen wiederhaben möchte (im funktionstüchtigen zustand natürlich), ansonsten wird der fall auf dem rechtsweg zuende gebracht. ich musste danach nur 2 mal wirklich anwalt einschalten und vor gericht ziehen. einmal hatte ich auch keinen vertrag, aber das kaufdatum des (damals) monitors, sowie diverse andere beweise (zeugen, bilder) des teils als beweis. gewonnen habe ich beide fälle.
    also, freindlichen brief schreiben und schauen was passiert. wenn 2 wochen keine reaktion kommt oder kurz nach erhalt des briefes ein anruf und danach nichts mehr solltest du den anwalt deines vertrauens hinzuziehen, damit du dein hauwerkzeug wieder bekommst :)



    mfg,
    randalica

  • Hab gerade mal mit meinem Kumpel nem Rechtsanwalt telefoniert.
    Also Fakt ist: Bis jetzt gibt es nichts schriftliches,bzw. kein Beweis,dass Du die Karre "überhaupt" verliehen/abgegeben hast (denk ich mir mal).
    Also müsstest Du,um rechtliche Schritte einleiten zu können( auch dann greift erst eine Mahnung usw.) ein telefongespräch mitschneiden,indem der Telefonpartner den Besitz und dessen Umstände des Schlagzeugs bestätigt!
    Dann haste alle Türen zum rechtlichen Erfolg geöffnet!


    Kann ich dir nochmal im Detail erklären,meine Nummer haste ja!

  • Naja komisch schon das die Eltern da nicht nachrücken, die Schülerin hat das Set ja wohl kaum unterm Set versteckt :rolleyes:
    Also, ein nett aufgelegtes schreiben, mit dem Set, dem Preis, und dem nachdruck, binnen 14 Tagen rechtlich dagegen vorzugehen, müssten helfen, viel glück!

    "Besessenheit ist der Motor - Verbissenheit ist die Bremse"

  • komplettes Drumset ist zuviel um es als "Lehrgeld" abzuschreiben, außerdem geht auch ums Prinzip, das seit ewigen Zeiten unter Musikern gilt.


    Ich würde auch den Weg von Scarlet + Anthrax einschlagen, versuchen schnellstmöglich - höflich, aber bestimmt - wieder an das Set zu kommen, ohne großen Aufwand zu treiben.


    ...und in Zukunft halt alles nur mit kleinem Vertrag und einer monatlichen "Schutzgebühr" - im Voraus zu bezahlen. Erstens muß das nicht viel sein und zweitens erkennt man daran schnell die Zuverläßigkeit, drittens kann im Notfall ein Rechtsanwalt zügig helfen (natürlich auf Kosten des Säumigen)

    ..."meine" Musik: Jazz (Big Band bis Free), brasil. Musik, Avantgarde, hin+wieder Klassik ->am Drumset, an den Percussions, am Schlagwerk

  • Zitat

    Original von matzdrums
    [...] neben weiterer telefonischer kontaktaufnahme erscheint es mir nicht ganz unsinnig, eine rechnung zu verfassen. die erziehungsberechtigten hätten somit die möglichkeit mir meinen krempel zurückzugeben oder eben ein schlagzeug zu kaufen. ich würde mir dann eben ein vergleichbares set zulegen. nun zu den fragen :


    - welches schlagzeug entspricht in art und qualität einem sonor sonic plus 2 in 20/10/12/14 plus passendem hardwaresatz incl. hocker.


    Das ist für meine Begriffe heikel, weil es hier sicherlich um den Zeitwert des ganzen Sets mit Becken geht und das wird nicht mehr all zu viel sein.


    Ärgerliche Sache das ganze. Ich würde aber noch nicht aufgeben, das Anliegen den Eltern vorzutragen. Ich denke, dass die Eltern sich im Sinne ihrer eigenen Reputation darum kümmern werden, dass das Set wieder zu dir zurückkehrt. Ein bisschen - aber durchaus bestimmter - Druck á la "Frist" fände ich angebracht. Mit rechtlichen Schritten zu drohen wird aus meiner Sicht wenig Erfolg haben. Nicht vor der dritten Aufforderung. Lieber nochmal anklopfen und die Sache den Leuten ins Gedächtnis rufen. Ein Brief/Einschreiben mit Hinweis täte auch helfen, denke ich.


    Sehr unverschämte von der Familie.
    Besonders ärgerlich:


    Zitat

    natürlich kostenlos und ohne etwas schriftliches.


    MfG kuttner.

    Einmal editiert, zuletzt von renttuk ()

  • ja was wäre dann bitte "der preis" ? mit einem ebay- oder zeitwert o.ä. kann ich ja hier wohl kaum hantieren. entweder ich krieg das set so zurück oder ich muss es äquvalent ersetzen. gebrauchtes kommt da wohl nicht in frage, sonic plus 2 wird seit jahren nicht mehr hergestellt.

  • Zitat

    Original von Lupi
    telefongespräch mitschneiden


    puhu... Sowas is aber ohne wissen des anderen nicht legal!


    und: Ja Matz, du bist wohl zu gut für diese Welt (zumindest du den falschen Leuten...)

  • Zitat

    Original von Lupi
    Also Fakt ist: Bis jetzt gibt es nichts schriftliches,bzw. kein Beweis,dass Du die Karre "überhaupt" verliehen/abgegeben hast (denk ich mir mal).
    Also müsstest Du,um rechtliche Schritte einleiten zu können( auch dann greift erst eine Mahnung usw.) ein telefongespräch mitschneiden,indem der Telefonpartner den Besitz und dessen Umstände des Schlagzeugs bestätigt!
    Dann haste alle Türen zum rechtlichen Erfolg geöffnet!


    Dein "Anwalt" hat wohl noch nie von Artikel 10 vom Grundgesetz gehört...

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • nochmal : ich distanziere mich ausdrücklich davon das da jemand absichtlich irgendetwas zurückhält/nicht rausrückt etc.pp. nur hat der vorgang "schlagzeugunterricht kündigen/ instrument dahin zurückbringen wo wirs abgeholt haben" anscheinend eine recht niedrige priorität. ich habe da auch bis zu einem gewissen grad vollstes verständnis. der ist aber irgendwie langsam überschritten,der grad.

  • Zitat

    Original von matzdrums
    ja was wäre dann bitte "der preis" ? mit einem ebay- oder zeitwert o.ä. kann ich ja hier wohl kaum hantieren. entweder ich krieg das set so zurück oder ich muss es äquvalent ersetzen. gebrauchtes kommt da wohl nicht in frage, sonic plus 2 wird seit jahren nicht mehr hergestellt.


    [schbass]


    Dann wirst du wohl oder übel bald auch der Basix-Mafia zugehörig sein. ;)


    [/schbass]


    Aus einem alten Post:


    Zitat

    Original von matzdrums
    das gerät hat incl. snare und hw im september 2000 neu 1050 gekostet. DM. nicht euro.


    Also 525 Euro + ein Satz Alphas... Wird wohl wohl doch ein Basix Custom.


    kuttner.

  • Soweit ich weiß ist ein Leihvorgang auch ein Vertrag. Und Verträge kann man auch mündlich schließen, die beidseitige Willenserklärung reicht da aus. Nachfrist zur Rückgabe setzen ist auf jeden Fall das richtge Mittel, Einschreiben erzeugt den nötigen Druck.
    Das Set als Lehrgeld abzustempeln, machen hier sicher nur verwöhnte Gören, deren Mami und Papi keine Lust haben, sich mit sowas noch auseinander zu setzen, und sowieso genug Kohle auf Tasche haben .
    Ersatz für die Becken wären in meinen Augen z.B. ein neuer Satz Alphas. Rechtlich korrekt wäre wahrscheinlich ein Satz Masterworks Troy oder so.
    Für das Set würde ich etwas in der Region Basix Custom / Tamburo Ash / Sonor 1005 oder so ansetzen. Ca. 500 EUR halt. Dafür auf die Hardware (wenn du welche mit verliehen hast) verzichten, um guten Willen zu zeigen.
    //Edit, nachdem ich Rents Beitrag gesehen hab: Pearl Forum / Sonor 505 / Tamburo Ash - eventuell Basix Classic oder wie die neidrigerwertige Serie heißt?


    Allerdings würde ich auch eher sehen, daß ich die Mühle so zurück bekomme. Halt die Augen bei Ebay auf, falls man doch bösen Willen unterstellen muss, und da noch was rausgeschlagen werden soll. Ich würde auch eine persönliche Konsequenz daraus ziehen, und in drumtechnischer Hinsicht nix mehr verleihen. Einige Leute müssen auch ein Nein verkraften.

    [color=#000000][b][size=8]Schießbude
    In meinem Herz schlagen zwei Brüste.

    Einmal editiert, zuletzt von Burning ()

  • Wegen Telefonanruf mitschneiden:
    Die Telekom speichert doch i.d.R. die ganzen Gespräche für n paar Monate, wenn ich recht informiert bin. Und wenn es - was ich dir natürlich nicht wünsche - zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, dann kann der Richter den Beschluss erteilen dass die Telekom das Gespräch rauskramt. Musst dir halt nur notieren wann das war ;)

    "Es kommt nicht drauf an, wie alt man wird, sondern wie man alt wird."
    (Werner Mitsch)

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