Anmelden oder nicht???

  • Weil wir schon ne paar auftritten insicht haben moechte ich gerne wissen ob wir als coverband uns auch irgenwo anmelden mussen??


    Ich hab mal so etwas gehoert das mann wen mann covert das man sich irgenwo anmelden muss und auch zahlen muss fuer den gecoverte song oder so.


    Kann jemanden mir vielleicht helfen. Ich weiss nicht ob das das hier mal besprochen worden ist. ich weiss sowieso nicht wie sich so etwas nennet auf deutsch sorry


    Denise

  • Was meinst du genau?


    Ich vermute du meinst nicht eine Band anmelden, sondern die GEMA Abgaben.
    Für die Nutzung von urheberrechtlich-geschützten Werken muss man Gebühren zahlen.
    Bei einer öffentlichen Verastaltung muss man diese Abgaben zahlen, die dann dem Urheber des Werkes zukommen (hauptsächlich). Wenn das ganze privat ist, muss man nichts zahlen, auch Schulen bzw. Schulveranstaltungen sind ausgenommen.


    Aber meines Wissens muss diese Abgaben nicht die Band, sondern der Veranstalter zahlen.
    Für weitere Infos schau mal auf die GEMA-HP.
    http://www.gema.de


    MfG 00Schneider

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • .

    2 Mal editiert, zuletzt von Drum-Herum ()

  • Ihr müßt bei den Verträgen aufpassen. Manche Veranstalter übertragen per Vertrag die Zahlung von gema - gebühren auf die coverband. Eigentlich ist das Sache des Veranstalters. Kann aber sein, dass der Veranstalter euch den gig nicht gibt, wenn ihr das ablehnt. Die Zeiten sind eben härter geworden.

  • Das richtet sich nach Raumgröße oder Personenanzahl, Eintrittsgeld, Zeitdauer, Anzahl der Musiker und Anzahl der geschützten Werke.


    Ohne Eintritt bis 100 qm kostet es z.B. 21,70 €. (Wenn ich richtig nachgeschaut habe.)


    Die Tabellen findest du hier (Preise ohne Steuern, also kommen noch 7 % dazu):
    http://www.gema.de/kunden/direktion_aussendienst/tarife/#2


    Für die meisten von uns müsste diese Tabelle zutreffen:
    http://www.gema.de/cgi-bin/ie5…dia/de/ad_tarife/u-vk.pdf


    MfG 00Schneider

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

    3 Mal editiert, zuletzt von 00Schneider ()

  • gema ist reine veranstaltersache. das müßt ihr in dem gastspielvertag unbedingt mit einbeziehen und am gig ende eine liste mit den gespeilen songs bereit halten und auf verlangen herausgeben.


    an sonsten anmelden???


    naja: vorsicht ist geboten bei offendlichen veranstaltungen mit verträgen. der veranstalter (zeltwirte, gastoberiebe, kneipen, discos usw.) werden i.d.r. die gagen als kosten mein finazamt anmelden. bevor es zu ärger kommt, unbedingt eure einnahmen beim finazamt angeben.


    ich kenne kollegen die wurden über jahre hin weg von den lieben beamten beobachtet und die haben der band 5 jahre zurrück einige 100 öffendliche gig nach gewiesen und durften ganz kräftig nach löhnen!!!!


    unbedingt eine gute buchführung und anlegen und alle geldbewegungen nachweisen. semtliche quittungen die rigendwie mit der band zu tun haben (quipment, tanken, proberaummiete, lkw miete, handy usw.) sammeln und eine einfache einnahme /überschußrechnung anfertigen. das reicht i.d.r. aus.

  • 00Schneider: Nach meinen Infos richtet sich die Gebühr nach der Raumgröße/Personenanzahl, dem Eintrittsgeld und maximal noch der Zeitdauer. Die Anzahl der Musiker hat damit nix zu tun, auch nicht die Anzahl der geschützten Werke, denn die GEMA kassiert auch ohne Liste, und da weiß sie ja nicht, was gespielt worden ist. Die Liste ist nur wichtig für die Verteilung der Gelder an die Urheber.


    Besten Groove
    Brownie

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    Sagt die Fermate: "Ich halt's nicht mehr aus!".

  • brownie: Bei einer Band die Unterhaltungsmusik macht, richtet es sich wie du sagst nach Raumgröße, Eintrittsgeld und Zeitdauer.


    Bei "ernster Musik" wird auch noch nach Anzahl der Künstler (bis 9, über 9) und der Werke berechnet.


    MfG 00Schneider

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Schakeltje: Was doktorbeat sagt, ist genau richtig (gema-gebühren würde ich mir auch nicht aufdrücken lassen - aber auch hihat hat Recht: die zeiten sind härter geworden. Manche Bands bezahlen ja auch dafür, dass sie irgendwo spielen dürfen ...).


    Auch die Finanzamt-Geschichte stimmt, trifft aber bei 2-3 Gigs im Jahr (?) bestimmt noch nicht zu, da betrachtet es das Finanzamt noch als Hobby. Wenn Ihr aber vorhabt, das etwas professioneller zu betreiben und richtig Kohle damit zu verdienen, müsst Ihr Euch auch beim FA melden (als freiberufliche Musiker). Vorher ist meiner Meinung nach auch keine Buchführung notwendig; wenn Ihr für den Ernstfall alle Einnahme- und Ausgabebelege in 'nem Karton sammelt, sollte das ausreichen.
    Wenn Ihr absehbar mehr für Instrumente, Miete, Fahrtkosten usw. ausgebt, als Ihr überhaupt einnehmt, müsst Ihr Euch erst nicht die Mühe der Buchführung machen (Quittungen sammeln schon! Wie gesagt, für den E-Fall!), da schmeisst Euch das Finanzamt sowieso wieder raus.


    00Schneider: Danke für den Tipp, wieder was dazugelernt! mit E-Musik hatte ich auf der Strecke noch nix zu tun.


    Grüße aus dem Quittungskarton
    vom Brownie

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  • @ alle,


    GEMA muß man zahlen (und Steuer ), wenn man kommerziell Musik macht und Geld einnimmt, das den Eigenaufwand übersteigt, also, wenn man "Kohle macht".


    Im Vertrag mit dem Veranstalter muß "auf jeden Fall" stehen, daß er diese Gebühr, falls sie anfällt, übernimmt.


    Gibt es keinen Vertrag, dann ist das Ganze "offen", wenn die GEMA auftaucht.


    Mir ist es schon passiert, daß die GEMA unsere Veranstaltung geschlossenn hat und die Eintrittsgelder zurückbezahlt wurden.


    Eine gute Lösung hab´ich ( glaube ich ) hier im Forum gelesen. Die Stücke nicht als Cover sondern nach eigenen Titeln zu benennen.


    Dann ist die GEMA erst mal am Ball und geht in der Regel nicht vor den Kadie !!!


    p.s. HIHAT, das war schon immer so und nicht erst in letzter Zeit !


    mfg
    Kurt

    Einmal editiert, zuletzt von kurt ()

  • ich habe noch NIE dafür bezahlt das ich irgendwo spielen durfte!!!! das würde ich auch nie tun!!!!und erst recht keine GEMA.


    die wirte löhnen sowiso einen pauschalbetrag und versuchen oft ahnungslosen neulingen das über zu drücken. also vertäge machen


    zu einem guten vertrag gehört:
    -gage zuzügl. 16% mwst. zu zahlen vor veranstltung in bar
    -ab wann auf gebaut werden muß
    -reine netto spielzeit mit anfang und schluß uhrzeit
    -gema und alle weiteren abgaben zahlt der veranstlter
    -der veranst. versichert die veranstaltung und kommt für schäden vom equipment die in seinem laden im gebarch sind wärend des gig´s auf.
    -veranst. stellt 2-4 auf/abbauhelfer (klappt oft wenn gut die band sich gut verkauft)
    -ausreichendes catering für band und crew
    - bühnen maße
    -stromversorgung
    -band ist in ihrer künsterlischen ausübung frei!!!!



    wenn diese punkte im vertag stehen und alles sáuber besprochen wird, dann sind die meisten probleme von vorn herein ausgebemst.


    natürlich kommt es daruf an wie viele gigs ihr macht. jedoch gerade am anfang solltet ihr euch von anfang an eine solide buchführung und vertäge angewöhnen.


    das macht alles überschaubarer und wenn es mal zur prüfung kommen sollte, dann seit ihr vorbereitet. wenn dann alles ok ist, wird das FA euch in zukunft in ruhe lassen. meistens jedenfalls.


    die zeiten sind hart. keine frage. aber auch das FA sucht sich immer neue einnahmequellen. egal ob was zu holen ist oder nicht. Mr. Eichel braucht kohle!!!!


    aber auch die veranstalter versuchen im nachhinnein zu kürzen. (gage - getränke - catering - gema = ich bekomen 250 eur von euch!!!! blues brothers läst grüßen :D )


    also vorsicht bei öffenlichen gigs mit plakat und presse werbung. kenne eine band die ca. 120.000,- EUR steuern nachlöhnen müssen!!!! da gehört schon was zu das so hin zu bekommen!!!!


    will nicht alles nur schwarz malen. nur die veranstalter versuchen es immer wieder. wir haben z.b. für eine sehr große deutsche firma aus der telkomunikations barche gespielt!!!! eine wirklich sehr große firma!!!! die wollten die gage überweisen. monate später........ wir mußten unsere gage per mahnverfaren einklagen!!!!! ohne ordenlichen vertag wär das ein schuß in den ofen gewesen.

  • doktorbeat


    da Du Dich ja sehr gut auskennst (danke für die Info!!!) dürfte es für Dich doch sicher kein Problem sein einen Mustervertrag für alle Neulinge im Musikbusines und die, die sich damit nicht wirklich gut auskennen (sowie ich :( ). Da Du das ja "professionel" zu machen scheinst (zumindest gehe ich davonaus, da a) deine Antwort sehrumfangreich ist und b) Deine Webseite den Eindruck vermittelt), hast Du bestimmt einen guten Vertrag als Beispiel in Deinen Unterlagen abgeheftet und kannst Ihn mal zum Download und Ausdrucken onlinestellen....
    Ich würde mich darüber sehr freuen, da man doch recht viele Fehler machen kann bei einem solchen Vertrag.


    VLG
    Worf

  • ich teile worfs bitte, mich würde dies auch sehr interessieren, dies wäre auch eine wirklich sehr große Hilfe. Ich denke, spätestens auf dem nächsten Forumtreffen könnte dieses Dokument dann erstellt werden (stelle dann gerne meinen KLaptop zur Verfügung, wenn dies auf dem Treffen stattfinden sollte ...)


    Aber ansonsten muss ich aus diesem threat mit einem großen neuen wissen herausgehen, mensch was ich nicht alles wusste ich glaube ich wäre voll auf die nase gefallen ...


    Vielen Dank
    Wampe

  • für interessenten


    guckst du hier


    http://www.track4.de/vertraege/gastspielvertrag.php3


    das ist ein ganz normaler gastspielvertag der alles nötige enthält.


    man sollte auch auf dem teppich bleiben und keine zu hohen forderungen stellen. schließlich will man ja weiter empfohlen werden und ggf. noch mal dort spielen.


    ein guter veranstalter erwartet auch einen vertrag dieser art. schließlich will er ja auch auf der sicheren seite sein und einen guten job hinlegen.


    was in dem formular fehlt ist die klausel : was ist wenn der gig ausfällt!!!! wenn band ausfällt wegen höerer gewalt (unfall, krankheit usw. ist der vertrage null und nichtig oder die band besorgt andquarten ersatz )


    wenn veranstalter absagt: wird min. die hälfte oder gar die ganze gage fällig.
    (eine profiband lebt schließlich vom spielen und wenn ein veranstalter eine woche vorher den termin absagt, hat die band keine chance mehr den freien termin zu verkaufen. bei früher absage besteht zumindest die möglichkeit den termin noch zu vergeben)


    das ist eine ganz normale klausel die nicht unwichtig ist und i.d.r. auch akzeptiert wird

  • Schreibt in eurem GAstspielbvertrag das die anfallenden GEMA gebühren vom Veranstalter zu zahlen sind.


    Kneipen zahlen eh meistens schon einen Pauschalbetrag an die GEMA wenn die Kneipe LIVEmusik anbietet.


    Solange man nicht über 10.000 EUR verdient pro Jahr mit der Musik braucht man dem Finanzamt die Kohle nicht angeben. Solltet ihr aber doch viel verdienen meldet eurer Band als Gbr an, wenn ihr dann die Sticks, Saiten usw. aus der Bandkasse kauft und am ende des Jahres auf 0 seit passiert auch nichts!

  • Die vorbilder sind richtig super. Viele dank fuer al die reaktionen. Jetzt weis ich wie es bis soweit.


    Fuer unsere auftritt bekommen wir eigenen flyer. da gibt es in Rodenbach so ein 4-wandertag.


    Und fuer unsere auftrit am 21 juni stehen wir auf eine grossen poster. Mal sehen wie alles geht.


    Danke nochmals


    Denise

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