Hallo,
auch ich schließe mich sirom und matzdrums an:
der Mahnbescheid ist zugestellt worden. (Lest mal das Kleingedruckte)
Daher a) zahlen oder b) Widerspruch einlegen (Kollege broadkaster82 hat es bereits gesagt: "erste Priorität"; electric_blue: "Zu allererst")
Alles (!) andere ist zweitrangig.
Und Leute anzurufen, die vielleicht für irgendetwas zuständig sind, ist das, was ich unter dilettieren verstehe. Laien machen das immer so, aber das ist ineffektiv.
Die Zusage lautete übrigens nur, dass noch geprüft werden müsse. Dass es nichts kosten wird, kann daraus nicht entnommen werden, es ist ein entschiedenes "vielleicht" und damit kann keiner was anfangen.
Ich rate grundsätzlich, doch noch mal einen Kollegen um die Ecke oder einen der fachlich versierten Kollegen zu kontaktieren. Ihr müsst ja Unterlagen haben (eingegangene Briefe, Eure Anmeldung), die wir hier nicht gesehen haben. Wenn der Fachmensch da mal drüber schaut, dann kann der auch was Konkretes dazu sagen bzw. konkret Nachforschungen betreiben. Theoretisch wäre es ja auch möglich, dass Ihr da was ungünstig oder falsch ausgefüllt habt, aber wie gesagt: spekulieren bringt nix, fragt den Rechtsverdreher Eures Vertrauens.
Gruß,
Jürgen