youtube.com - Rechteabtretung bei uploads

  • Hi,


    habe Folgendes gerade bei gmx gefunden:


    "YouTube nimmt Künstler aus


    Nachwuchskünstler, die bei YouTube.com ihre Werke veröffentlichen, könnten ein böses Erwachen haben, warnt das Blog von Wired.com. Die neuen Nutzungsbedingungen übertragen der Video-Plattform alle Rechte am hochgeladenen Material. Das sei besonders ärgerlich, da diese Rechte auch auf eine Firma übergehen würden, die die populäre Website aufkaufen könnte. Wired sieht schon eine Indie-Reggae-Band vor sich, die unfreiwillig und unbezahlt plötzlich Werbung für ein neues SUV (Geländerfahrzeug) macht - das Symbol für Konsumismus und Mainstream-Blödheit."


    Nur als Hinweis für diejenigen, die da uploaden (wollen).


    Danke für die Aufmerksamkeit!


    Gruß
    Alex

    "Ich verlor bisher Filze, Sticks und einen Bassisten. Weiß der Geier was man damit will."
    Barumo, 2008

  • vor nem jahr ging auch an alle musiker die rundmail, dass die GEMA schon einige bands auf bis zu 20.000 euro verklagt haben, weil sie ihre songs zum download auf ihrer homepage angeboten haben.


    die richtlinien haben in dieser mail gestimmt, aber die GEMA hat erst hinweise verschickt und kein einziger ist auch nur irgendwie auf ne nennenwerte summe verklagt worden, wenn überhaupt, so weit ich weiß...


    danke für den hinweis, aber ich kann mir das nicht vorstellen, zumal das damals auch auf 1000 pages diese warnung stand.


    aber danke für den hinweis, man sollte die ohren offenhalten...


    (mir ist heiß)

  • Hi,


    jetzt kommt hier einiges durcheinander.



    Urheber- und Nutzungsrecht muß man schön auseinander halten.


    Bsp.: Du bist Urheber eines Musikstückes und verkaufst die Nutzungsrechte für dieses Musikstück an ein werbetreibendes Unternehmen, z. B. Coca Cola :)


    Üblicherweise wird das Nutzungsrecht dabei eingeschränkt, z. B. nach Medium (TV, Radio, CD, Web etcpp), Dauer und Region. Es gibt auch einn sogenannten "Nutzungsrecht-Buyout", bei dem sämtliche Nuttzungsrechte an den Käufer übergehen. Der kann dann de facto damit machen, was er will. Wenn DAS in den AGB von YouTube stehen sollte, würde ich dort nichts hochladen.


    Btw ist mir eh schleierhaft, was dort abgeht. Da stehen Videosequenzen von Lehr-DVDs drin, die es sonst nur für teuer Geld gibt. Aber das wird schon seine Richtigkeit haben, denn das wurde bestimmt von den Autoren und Verlagen bereit gestellt...


    Keep On Groovin'
    fwdrums

    nontoxic: kurze lange CD-Pause

    Einmal editiert, zuletzt von fwdrums ()

  • Hallo,


    solange ich noch als Rechtsanwalt arbeite (das gebe ich demnächst auf), ein paar Anmerkungen dazu:


    Das Urheberrecht ist nach deutschem Recht in der Tat nicht übertragbar. Übertragbar sind Nutzungsrechte hieran.


    Die amerikanische Rechtsordnung sieht eine Übertragbarkeit des Urheberrechts als ganzes dagegen vor. Wer von hier aus einen Vertrag mit Youtube schließt, muss sich also fragen, ob dieser deutschem oder amerikanischem Recht unterliegt. Im Zweifel wird das in den allgemeinene Bedingungen auch geregelt sein. Dies gilt dann aber nur für das jeweilige Land, in dem das Werk genutzt wird. Eine Nutzung in Deutschland richtet sich also immer nach deutschem Recht (sog. Schutzlandprinzip)


    Das deutsche Urheberrecht schütz auch bei einer weitgehenden Rechteübertragung davor, leer aszugehen. Jeder Urheber hat einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung.


    Eine weitere Frage ist, ob ein Nutzungsrecht exclusiv oder nur als einfaches Nutzungsrecht übertragen wird.


    Ich habe die Bedingungen von Youtube noch nicht gesehen. Es ist aber selbstverständlich, dass Youtube sich mindestens die für das Internet erforderlichen einfachen Nutzungsrechte übertragen lassen muss, um überhaupt mit Videos online gehen zu dürfen. Es wäre ja noch schöner, wenn einer was uploaden könnte, und dann Youtube wegen Urheberrechtsverletzung verklagen könnte. Ich gehe davon aus, dass sich die Rechteübertragung im hierfür notwendigen Rahmen hält. Nach deutschem Urheberrecht wird dies bislang durch die gesetzlichen Regeln so gehalten, dass nur die für den konkreten Vertragszweck erforderlichen Rechte als übertragen gelten. Das ändert sich aber vielleicht mit der anstehenden Novelle (2. Korb der Urheberrechtsreform) wenn nicht die Urheber doch noch erfolgreich Lobbyismus betreiben.


    Wer Uploadbedingungen von Youtube zum nachlesen hat, soll sie mir bitte mal weiterleiten. Dann kann ich bei Gelegenheit mehr dazu sagen.


    Edith fand noch Rechtschreibfehler.

  • Hallo,


    Lasst eure Musik einfach von entfernten Bekannten hochladen, dann können sie euch im Zweifelsfall wohl nichts wollen. Oder meint ihr, die haben jetzt die Rechte an Liquid Drum Theater und Scenes From A Memory, weil ein paar Mike-Portnoy-Kiddies die Clips hochladen haben?!? *g* Die Politik von YT diesbezüglich ist: Es wird nichts kontrolliert, aber auf Nachfrage des Rechteinhabers werden illegal hochgeladene Clips entfernt.


    Wenn die Musik- und Filmindustrie diesbezüglich halbwegs konsequent ist, ist es sowieso nur eine Frage der Zeit, bis der Laden wegen Urheberrechtsverletzungen in Millionen von Fällen dicht gemacht wird.


    Sucht einfach mal nach einem beliebigen Künstler und ihr werdet massig Raubkopien finden.



    Viele Grüße,
    Olli

    "Im Zahlenraum bis 100 kann Oliver Aufgaben mit hohem Schwierigkeitsgrad, auch bei wechselnder Aufgabenstellung, lösen."

    Einmal editiert, zuletzt von Cakedrummer ()

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