Das Bon -Jovi-Konzert am 17.0506 in Koblenz wurde vom Veranstalter um 22Uhr beendet.Und wiedermal hat das Ordnungsamt Koblenz zum wirtschaftlichen Niedergang und dem Verlust von Arbeitsplätzen in Koblenzeine Meisterleistung verbracht.Es hat tatsächlich dem Veranstalter des Konzertes mit einem Ordnungswidrigsverfahren und einem Bussgeld in 5stelliger Höhe gedroht. Zitat Rheinzeitung:"Bis 22.30 Uhr hätten sie spielen können, so stand es in der Genehmigung der Stadt. Doch bereits eine halbe Stunde früher legten die Musiker der Band Bon Jovi am 17. Mai bei ihrem Gastspiel in Koblenz Bass, Gitarre und Mikrofon nieder. Wie unsere Zeitung jetzt erfahren hat, entschied sich das Management der US-amerikanischen Rocker an jenem Abend kurzfristig dazu.
Der Grund: Das Ordnungsamt der Stadt hatte dem Veranstalter, der Argo-Konzerte GmbH, wegen der Schallstärke mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld in Höhe eines fünfstelligen Euro-Betrages gedroht, während sich Oberbürgermeister Dr. Eberhard Schulte-Wissermann bei den VIP-Gästen einreihte. "Im Verlauf der Veranstaltung sind wir mehrfach mit Lärmemissionswerten konfrontiert und aufgefordert worden, die Lautstärke zu senken", schildert Norbert Link, Mitglied der Geschäftsleitung der Würzburger Konzertagentur. Dem habe das Management nicht nachkommen wollen und nicht nachkommen können. "Die von 22 Uhr an vorgeschriebenen Werte wären faktisch nicht einhaltbar gewesen. Ein Pegelabfall während des Konzerts wäre vom Publikum deutlich bemerkt worden", erklärt Link. Eigentlich sei eher eine Anhebung des Pegels erforderlich gewesen, um der Stimmung Rechnung zu tragen, die Show auch auf einen "fühlbaren" Höhepunkt zu bringen, sagt der Konzertveranstalter und gibt zu bedenken: "Unter diesen Prämissen ist Koblenz als Standort großer Open-Air-Konzerte nicht zu halten."
Trotz dieser möglichen Konsequenz stärkt Ordnungsamtsleiter Reiner Klug seinen Mitarbeitern, die am Abend des Konzerts im Einsatz waren, uneingeschränkt den Rücken: "Es ist unsere Pflicht, die Lautstärke zu kontrollieren und einzuschreiten, wenn Grenzwerte überschritten werden." Und das sei bereits bei einem Test vor Beginn des Konzertes vor dem Kurfürstlichen Schloss der Fall gewesen. "Gemäß der Richtlinien des Landesemissionsschutzgesetzes hatten wir bis 20 Uhr ausnahmsweise eine Lautstärke von 70 Dezibel, bis 22 Uhr 65 Dezibel und mit Beginn der Nachtruhe 55 Dezibel erlaubt", sagt Klug und ergänzt: "Schon beim Soundcheck wurden im Schlossrondell 90 Dezibel gemessen."
Daraufhin sei mit dem Veranstalter gesprochen worden, der die Anlage neu eingestellt habe. "Bei der Vorgruppe Nickelback wurden allerdings wieder 90 Dezibel gemessen. Erneut wurde das Gespräch mit dem Veranstalter gesucht - mit Erfolg. Von da an gab es keine weiteren Beanstandungen", berichtet der Leiter des Koblenzer Ordnungsamtes.
Letzteres will Norbert Link so nicht stehen lassen. "Nach Beginn des Auftritts von Bon Jovi räumten die anwesenden Beamten ein, dass es subjektiv leiser klänge, die Spitzenwerte bei den Messungen aber weiterhin kritisch seien", schildert der Konzertveranstalter seine Sicht der Geschehnisse und ergänzt: "Die Band hat einige Tage später auf dem Cannstatter Wasen inmitten von Stuttgart vor rund 60 000 Menschen gespielt. Rundherum gibt es Berge, die den Schall zurückwerfen. Da gab es weder mit dem Genehmigungsverfahren noch in der Durchführung derartige Probleme wie beim Konzert in Koblenz."
Beschwerden von Anwohnern gab es bei der Veranstaltung in der Rhein-Mosel-Stadt übrigens nicht. Weder am Abend des 17. Mai noch an den darauf folgenden Tagen, wie auch Ordnungsamtsleiter Reiner Klug auf Nachfrage bestätigt. Leserbriefe, die noch bei Open-Air-Veranstaltungen ähnlicher Größenordnung unsere Redaktion erreicht hatten, blieben ebenfalls aus. Für Reiner Klug kein Wunder: "Schließlich wurde die Lautstärke zu Beginn des Konzerts gesenkt und die Veranstaltung um 22 Uhr beendet. Wäre das nicht der Fall gewesen, hätte es vielleicht anders ausgesehen." (seb)"
Ich denke, die meisten wissen die db Zahlen einzuordnen:
120 dB: Rock-Konzert
110 dB: Lauter Gewitterdonner
90 dB: Lärm einer stark befahrenen Strasse
80 dB: Laute Radio-Musik
60 dB: Normale Gesprächslautstärke
0 dB: Menschliche Wahrnehmungsschwelle für Geräusche
Ohne weiteren Kommentar. Und es wird in Zukunft gesetzliche Auflagen geben, welche die maximal zulässige Lautstärke deutlich begrenzen werden.