Moin,
nachdem ich in einem anderen Thread mal wieder nachlesen musste, wieviel Unkenntnis über die Wichtigkeit von Verträgen bei einem Engagement besteht, dachte ich, es wär vielleicht ganz gut, wenn wir hier gemeinsam einen Mustervertrag entwickeln, den ihr alle bei Auftritten einsetzen könnt.
Damit nicht alles neu erfunden muss, stell ich mal den von uns über lange Zeit entwickelten Engagement-Vetrag hier quasi als Grundlage zur Verbesserung vor, der uns auch aber auch in dieser Form immer sehr gute Dienste geleistet hat. Mehrfach wollten uns Veranstalter auch schon mal weniger als die vereinbarte Gage bezahlen, weil angeblich nicht genug Publikum zur Deckung der Kosten da war. Eine Erinnerung an den Vertrag hat dies aber immer erfolgreich verhindert.
Hier also unser Entwurf:
Engagement-Vertrag
Zwischen dem/n Künstler(n) ____________ (nachfolgend K1 genannt),
vertreten durch _____________
und dem Veranstalter ________________
Gegenstand des Vetrages ist ein Konzert am ________________
Veranstaltungsort: ______________________
K1 verpflichtet sich, im Rahmen o.a. Veranstaltung für die Dauer von _____ min. aufzutreten.
Veranstaltungsbeginn: ____________ Zeit Uhr
Auftrittsbeginn von K1: ____________ Zeit Uhr
Die vereinbarte Gage beträgt _____________Euro
in Worten: __________________________
Darüberhinaus wird folgende Beteiligung von K1 an den die Gage überschreitenden Mehreinnahmen vereinbart: _____________________
Außerdem werden vom Veranstalter folgende Kosten übernommen:
_____________________________
_____________________________
_____________________________
Honorar insgesamt: __________________ Euro (inklusive gesetzl. MwSt.)
in Worten: _________________________
Um einen einwandfreien Verlauf des Konzertes zu gewährleisten, werden folgende Vereinbarungen getroffen:
_____________________________
_____________________________
_____________________________
1. Der Eintrittspreis beträgt: Im Vorverkauf: _________Euro
An der Abendkasse: _______ Euro
für sozial Bedürftige: _______Euro
2. Der Veranstalter verplichtet sich zur Durchführung der notwendigen Promotion-Arbeit. K1 stellt dem Veranstalter bis spätestens zum 15. des Monats vor dem Veranstaltungstermin folgendes für Werbezwecke zur Verfügung:
____ Pressefotos
____ Presseinfos
____ Plakate
3. Die notwendige Beschallungsanlage wird von K1/vom Veranstalter gestellt. Die damit verbundenen Kosten werden dem
___ Veranstalter in Rechnung gestellt
___ sind im Honorar enthalten
___ Sonstiges:
(Unzutreffendes streichen bzw. ergänzen)
4. Der Veranstalter trägt die anfallenden Gebühren für Wort und Musik.
5. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, daß die elektrischen Anlagen geprüft sind und für die Durchführung des Konzertes ausreichen. Falls nötig, hält er Rücksprache mit K1.
6. Aufzeichnungen jeglicher Art während des Konzertes sind nur mit Genehmigung von K1 zulässig.
7. Der Verkauf von Schallplatten, CD's, MC's, T-Shirts, Postern etc. von K1 ist am Veranstaltungstag nur von beauftragten Personen gestattet. Genauere Vereinbarungen:
8. Der Veranstalter stellt Essen und Getränke für K1 in angemessenem Umfang (mind. 3 Getränke/1 Essen pro Pers.) frei.
9. Der Veranstalter sorgt für Übernachtungsmöglichkeiten für ______ Personen
10. Mit der Rücksendung des Vertrages, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, ist K1 eine Wegebeschreibung zum Veranstaltungsort zuzusenden.
11. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, daß der Veranstaltungsort mindestens vier Stunden vor Veranstaltungsbeginn für K1 zugänglich ist und mit dem Aufbau der Instrumente, Verstärker und Beschallungsanlage begonnen werden kann.
12. Das vereinbarte Honorar ist K1 unmittelbar nach Konzertende in bar zu übergeben.
13. Der Vertrag ist für beide Beteiligten bindend. Eine Aufhebung oder Änderung ist nur mit schriftlichem beiderseitigem Einverständnis möglich. Bei Nichteinhaltung der Vertragsverplichtungen zahlt der schuldhafte Teil eine Konventionalstrafe in Höhe von ___ % der vereinbarten Gage. Ist eine Beteiligung an den Mehreinnahmen vereinbart worden, so werden als Mittelwert ____ zahlende Besucher angenommen. Verhindert höhere Gewalt die Einhaltung der Vertragsverpflichtungen, sind beide Vertragspartner von den Vereinbarungen befreit.
14. Beide Vertragspartner vereinbaren gegenüber Dritten Stillschweigen über die Höhe des Honorars.
15. Sonstige Vereinbarungen:
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Ort/Datum/Unterschriften
Gruss
Psycho