Proberaum steuerlich absetzen?

  • Hallo Kollegen


    Meine Frage: Wer kann sagen, ob ich Fahrten zum Proberaum steuerlich absetzen kann, oder nicht. Der Steuerberater sagt nein, aber ich traue dem nicht sooo!!!


    Dank und Gruß


    Mob

    Lautstärke ist NICHT das Problem...

  • Als was willst du die denn bitte absetzen?
    Dazu müsste ja das, was du im Proberaum machst irgendetwas mit deiner Arbeit zu tun haben.
    Vielleicht solltest du erstmal ein paar Infos rüberwachsen lassen.

    "Welches Pumporgan des Menschen ist hauptsachlich für den Blutumlauf verantwortlich?" - "Die Milz!"
    (siehe: Wildecker Milzbuben mit ihrem Hit Milzilein, Milzinfarkt oder Doppelmilz)


    "Ob-La-Di, Ob-La-Da, life goes on, brah"

  • Hallo Mob,


    ich setze sowohl meinen Proberaum als auch die Fahrten dorthin von der Steuer ab. Meine Steuerberaterin hat damit keine Probleme und das Finanzamt auch nicht.


    In meiner Steuererklärung sieht das dann z.B. so aus:
    Tägliche Fahrten zum Proberaum: 150 Tage x 5km x 0,30 Euro = 225,00 Euro
    (150 Tage, weil Wochenenden und Ferienzeiten natürlich herausgerechnet werden müssen.)


    Ach ja: Herzlich willkommen hier!


    Gruß,
    Sven

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

  • Das hat natürlich damit zu tun, ob die Fahrten zum Proberaum mit einer beruflichen Tätigkeit zu tun haben - ein Hobby finanziert dir das Finanzamt nicht.


    edit: der Mörder war schneller.

    "Most drummers are crazy, aren't they ? They don't all start off crazy, but they end up that way." ;( Charlie Watts

    Einmal editiert, zuletzt von Drumwolf ()

  • Zitat

    Original von MurdrKOI
    drumsandbeats!
    Biste beruf musiker oder haste irgend was beruflich wat mit musik zu tun,um das von der steuer absetzen zu können??


    Wir haben hier im Forum sowas wie ein Profil, bei einigen stehen da sogar Sachen drin, da kann man zur Not auch mal reinschauen.

  • Ein Blick ins Profil von Mob oder mir hätte genügt um herauszufinden, dass wir beide Musik nicht nur zum Spaß machen. ;)


    Edit: Da war Pomke doch tatsächlich ein wenig schneller...

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

    Einmal editiert, zuletzt von drumsandbeats ()

  • Hallo, nun, wie der eine oder andere bereits festgestellt hat, spiele ich in einer Band, die als GbR fungiert und entsprechende Steuererklärungen abgeben muß.


    Bei der Vorbereitung der Sonderausgaben 2005 kam mir der Gedanke, die Aussage des Steuerberaters von "kompetenten" Leuten belegen zu lassen ;)


    Also nochmal: Darf ich als Profimusiker meine Fahrten zum Proberaum absetzen oder nicht? Spesen??


    Gruß


    Mob
    (Rodgau Monotones)

    Lautstärke ist NICHT das Problem...

  • Auch ich spiele in einer Band, die eine GbR ist. Soweit ich weiß, werden die Fahrten aller Musiker zu den Proben über die GbR abgesetzt. Darüber hinaus fahre ich natürlich auch in den Proberaum um zu üben und um zu unterrichten. Diese Fahrten schreibe ich in meiner eigenen Steuererklärung ab.


    Ich bin zwar kein Steuerfachmann, aber laut meiner Steuerberaterin ist das selbstverständlich, dass diese Fahrten absetzbar sind, denn sie haben ja unmittelbar mit dem Job zu tun.


    Mal auf die Schnelle recherchiert:


    Steuerlich abschreibbare Betriebsausgaben:
    ...
    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§§ 4 IV Nr.6, 9 I Nr. 4 III 3 EStG)


    Du solltest Deinem Steuerberater mal erklären, dass der Proberaum Deine Arbeitsstätte ist - ohne zu Proben und zu Üben oder sein Equipment zu pflegen kann man schließlich auch nicht auftreten. Oder such Dir einen anderen Steuerberater...


    Gruß,
    Sven

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

  • Zitat

    Original von The Mob
    Darf ich als Profimusiker meine Fahrten zum Proberaum absetzen oder nicht?


    Darfst du, na klar. Denn das sind Betriebsausgaben. Und Sven hat recht, man müsste die Kosten aufteilen wenn man einerseits Unterricht gibt und andererseits in einer Band spielt.


    Fahrten zum Unterricht wären Betriebsausgaben, die gleich in die eigene Einkommensteuererklärung gehören.


    Fahrten zur Bandprobe wären Sonderbetriebsausgaben, denn nach der Gewinnermittlung für die Band (anteilige Proberaummiete usw.) kann man noch die Kosten als Sonderbetriebsausgaben abziehen, die nur ein Bandmitglied betreffen und das sind nunmal die eigenen Fahrtkosten und die selbst gekauften Drumsticks.


    Ein bisschen schwieriger wird es noch bei der Aufteilung von Kosten. Wenn du dir ein neues Schlagzeug kaufst, dass du sowohl bei den Monotones spielst als auch beim Unterricht einsetzt, müsste man die Kosten auf die verschiedenen Tätigkeiten aufteilen. Proberaummiete genauso, wenn der gleiche Proberaum für Bandproben und für Unterricht genutzt wird. Die Aufteilung wäre nach dem Umfang der Nutzung vorzunehmen, was natürlich in der Praxis kaum nachprüfbar ist.


    Hier müsste man sehen, ob man eventuell ein paar mehr Kosten in das Gewerbe (Gewinnanteil an der Personengesellschaft) reindrückt, um (je nach Höhe der Einkünfte) Gewerbesteuer zu sparen, die bei der selbständigen Tätigkeit als Schlagzeuglehrer gar nicht anfällt.


    Wozu hast du eigentlich einen Steuerberater? ;)

    ...und keine Eier!

  • Wechsel einfach den Steuerberater! Ich setze meinen Proberaum bereits seit den 90er Jahren ab.


    Auf die Frage vom Finanzamt, ob ich den nun wirklich bräuchte, habe ich damals geantwortet: "Sie können mir ja gerne mal zuhören, dann erkennen Sie sofort, daß ich das Üben nötig habe!"


    Seitdem hat sich das Finanzamt nie mehr über meinen Proberaum geäußert.


    Gruß vom Fürst

  • Wenn du Auftritte hast bei denen du verdienst
    musst du Umsatzsteuer abführen!


    Sobald du das machst kannst du Proberaummiete,
    Fahrtkosten, Instrumene, Zubehör.............
    alles was mit Musikmachen zu tun hat absetzen!
    Mach ich schon jahrelang!

  • Hallo zusammen,
    eigentlich ist hier bereits alles wichtige beschrieben worden.
    Trotzdem als Anlage eine Definition des "Hobbymusikers".


    Wer häufig in Sachen Musik unterwegs ist und viele bezahlte Auftritte hat, ist gut beraten, wenn er mit seiner Band eine GbR gründet.
    Die Vor- und Nachteile liegen auf der Hand, die GbR kann sämtliche Aufwendungen steuerlich absetzen, muss jedoch auch sämtliche Einnahmen dem Finanzamt anzeigen.
    Liegen über einen längeren Zeitraum die Einnahmen jedoch unter den Aufwendungen, kann es sein, dass das Finanzamt "fehlende Gewinnerzielungsabsicht" feststellt und das Musikmachen als "Liebhaberei" konstatiert.
    Dann ist es leider vorbei mit dem Absetzen jeglicher Aufwendungen.
    Trotzdem sollte man die Quittungen seiner Aufwendungen gut aufbewahren, denn nur so kann man gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass mit den bezahlten Auftritten kein Gewinn erzielt wurde.
    Ich habe mir einen Ordner angelegt, in welchem ich sämtliche Quittungen abhefte, die ich für meine Musikgeschichten aufwende.
    Dazu gehören anteilige Miete für den Proberaum, Tankquittungen, Kaufbelege für Equipment.

  • wenn er mit seiner Band eine GbR gründet.


    Ich kann nur dringend von dieser Rechtsform abraten. Eine GbR haftet gesamtschuldnerisch gegenüber Gläubigern, wie z.B. dem Finanzamt. Meinem Schwager wurde dies zum Verhängnis, weil ein Mitglied der Band seine Einnahmen nicht versteuert hatte und als das FA die Kohle haben wollte, hatte der betreffende Musiker keine => die anderen aus der Band mussten jeweils fünfstellige Beträge nachzahlen. Ich würde eher eine UG oder sowas gründen.

  • Äh, da hat die Band deines Schwagers aber ziemlich viel falsch gemacht, denn die Mitglieder dr GbR haften nur für die Verbindlichkeiten der GbR und nicht die Steuerschulden des einzelnen Mitgliedes.da scheint mir keine korrekte Gewinnermittlung mit Gewinnaufteilung auf der Ebene der GbR stattgefunden zu haben.
    Wenn man natürlich keine Ordnung in seiner Buchhaltung hält und dann später nicht mehr zu klären ist, was gelaufen ist, dann hält sich das FA natürlich an alle Gesellschafter...
    Ansonsten gilt nach wie vor, die GbR ist die übliche Gesellschaftsform für eine Band.
    Eine UG ist allein aufgrund der andern steuerlichen Rahmenbedingungen keine gute Idee für ne Band, was auch jeder kompetente Steuerberater bestätigen wird.

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