Bandrauswurf, rechtliche Ansprüche auf CD ?

  • Hallo zusammen.
    Vllt kenn sich ja einer mit der rechtlichen Lage bezüglich dieser Situation aus.


    Die Band wirft ein Mitglied raus, kurz nachdem sie privat eine CD aufgenommen hat.
    Kann nun das ausgeschlossene Mitglied den Verkauf der CD verhindern ?
    Es hat ja schließlich den Anspruch darauf zu entscheiden, wie sein "geistigen Eigentum" verwendet wird oder ?

  • Habt ihr was schriftliches vereinbart?


    In jedem Fall kann der Verkauf nicht verhindert werden, da es um die Interessen von mehreren geht. Streitpunkt dürfte in erster Linie sein, wie das Geld, dass durch den Verkauf erzielt wird, verteilt wird. Hier hat das geschasste Mitgleid meiner Meinung nach in jedem Fall ein Anrecht auf einen Teil.


    Frage auch, wer hängt wie hoch finanziell in der Produktion mit drin?
    Und wie hoch ist die Verkaufchancen des Albums? Reden wir hier über 250 Stück oder reden wir hier über 25.000 Stück. Ich meine, lohnt der Aufwand, hier eine Lawine loszutreten?


    Grundsätzlich nimmt man ja eine CD auf, um sie zu verkaufen, zu Promozwecken und so weiter. Insofern wird es schwierig, als "verstossenes" Mitgleid gegen die ursprüngliche Nutzung vorzugehen - man wollte ja bei Aufnahme der selbigen das gleiche wie die restliche Band.


    Vielleicht kann Seelanne hierzu ein paar Worte verlieren?


    EDIT: RS

    Grüße,


    De' Maddin Set
    ________________________________


    Dängdäng-Dängdäng-Dängdäng
    Bababababaaa-baba - Brack........Meet you all the way....dadadab...usw.

    Einmal editiert, zuletzt von De' Maddin ()

  • Es ist auf jeden Fall eine kleine Sache, aber wer weiß wohin das führt ?


    Mal angenommen das Ding verkaft sich trotz geringem Aufwandt ein paartausendmal.
    Wer garantiert die faire abwicklung der Verteilung ?


    Es lohnt sich eigentlich nicht hier die ganannte Lawine loszutreten.
    Wenn es allerdings möglich ist mit ein paar Paragraphen zu drohen könnte das schon etwas Eindruck schinden und den Zug etwas bremsen.

  • Wenn ich Studioaufnahmen für andere Bands/Musiker mache, muss ich immer eine Abtretungserklärung unterschreiben!
    Stichwort: GVL!


    Ansonsten könnte ich tatsächlich später rumzicken und sagen, ich will das doch nicht mit meinem Drumming da drauf.


    Ob es anders ist, wenn es als Band aufgenommen wurde, glaube ich eher nicht...

  • mein gott, wenn es sich um einige 100 Mio Euro geht, kann man sich einen anwalt leisten, ansonsten soll man stolz sein dass man auf der CD mit namen erwähnt wird (ist auch geld wert) !

    my generation (the who, 1965) hat für mich eine ganz andere dimension erhalten, seit harald schmidt (2005) das statement "wer die alten nicht mag, der soll sich jung aufhängen" von sich gegeben hat ! ;--)

  • ich denke man muss hier immer überlegen was man da jetzt eigentlich macht, schau mal, wenn du da jetzt irgendwelche ansprüche geltend machst, woraus du vllt 3 € profitierst is das doch auch nen schmarrn, sag doch einfach, hey es war nen spass mit euch, wenn ihr so dumm seit und so wenig courage habt und mich rausschmeisst dann schmierts euch sonstewohin. steh einfach drüber...

  • soviel muss vorerst reichen:


    1. Bands sind GbR's, das heißt, ihre rechtlichen Beziehungen werden nach den Regeln einer BGG-Gesellschaft beurteilt.


    2. Grundsätzlich hat ein ausgeschiedener Gesellschafter, und auch der rausgeschmissene, natürlich KEINEN Anspruch darauf, dass die Gesellschaft ihre Tätigkeit einstellt und dergleichen mehr (das wäre ja auch noch schöner). Also die Band kann selbstverständlich die CD weiter verwerten und verkaufen.


    3. Einspruch gegen die Verwertung könnte nur erhoben werden, wenn der Ausscheidene das Copyright auf Text oder Musik hat. Wer das nicht hat und nur als Mit-Intrumentant einen Instrumentenpart geliefert hat, kann die weitere Verwertung ureberrechtlich nicht verhindern.


    4. Die Verwertung könnte aber eben ausgleichspflichtig machen, also Kohle bringen. Allein der Nachweis des Anteils wäre schwer zu bestimmen. Aber auch hier wäre in der Tat die Angelegenheit nur dann etwas wert, wenn die Combo auch tatsächlich Geld damit machen würde, aber eben auch mit DIESER Aufnahme. Findet eine Plattenfirma das Ding gut und schickt die Band nochmals unter verbesserten Bedingngen ins Studio und wird die ganze Chaussee nochmals aufgenommen, ist der Urheberwert ja ohnehin gänzlich weg. Also warten und fröhlich bleiben, ob diese spezielle Aufnahme es in die Top 10 schafft. Sag Bescheid, wenn es soweit ist.


    See

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

    Einmal editiert, zuletzt von Seelanne ()

  • Zitat

    Original von matzdrums
    beschreib doch erstmal die umstände. ihrt habt als band im keller was aufgenommen und du bist gefeuert worden ?


    So ungefähr.
    Nachdem man nach drei Jahren meiner überdrüssig wurde und man mich vollends ausgenutzt hatte (bei mir zuhause die CD aufgenommen, mir wertvolle Instrumente zum "Freundschaftspreis" abgeschwatzt hatte) dachte man sich: Der weigert sich Blastbeats zu spielen...RAUS DAMIT ^^
    Naja so ähnlich jedenfall...ziemlich intrigante Sache (Ich bin/war Bandmitgründer Oo) Deßhalb auch dieser Terz meinerseits. Ich fühle mich einfach verarscht.
    Nachdem man nun unabhängigkeit von mir erlangte (eigener Proberaum und genannte Aktionen) entschloss man sich mich zu kicken und gegen einen Doppelfuma-Amateurklopper auszuwechseln...


    Nun bin ich angepisst und will eigentlich nicht, dass die CD rauskommt.
    Wenn es nicht anders geht will ich 100% fair beteiligt werden.


    edit: Danke schonmal soweit

  • Seelanne's Antwort besagt eigentlich alles. Dumm gelaufen, Kopf hoch.


    Such Dir ne Band, mit denen Du die "alte" Band gegen die Wand nagelst.
    Ist viel befriedigender als wegen der Aufnahme sich in die Wolle zu bekommen.


    Zitat

    Der weigert sich Blastbeats zu spielen...RAUS DAMIT


    Auch wenn ich mir jetzt Feinde mache: Mit der Art von Mucke werden deine alten Wegbegleiter wohl eher nicht auf atemberaubende Stückzahlen im Verkauf kommen ;)

    Grüße,


    De' Maddin Set
    ________________________________


    Dängdäng-Dängdäng-Dängdäng
    Bababababaaa-baba - Brack........Meet you all the way....dadadab...usw.

  • Zitat

    Original von seelanne
    ... die ganze Chaussee nochmals aufgenommen ...


    Wieso die ganze Straße???? Oder meintest du die "Chose" ;)

    "Most drummers are crazy, aren't they ? They don't all start off crazy, but they end up that way." ;( Charlie Watts

  • Ich wäre auch ärgerlich, aber: Wenn du Instrumte unter Wert verkaufst - dein Pech, wenn die Band nicht mit deinem Gtrommel klarkommt, bzw, sie sich musikalisch anders entwickeln will: Sei es drum.
    Du hast ne Platte mit aufgenommen und fertig. Gefällt sie dir nicht mehr, nur weil du gekickt wurdest? Sollen die Leute doch hören was für ein Guter du bist und der Neue dir nicht das Wasser reichen kann. Ich wäre zwar stinkesauer, würde mich dann aber genüßlich zurücklehnen und den neuen Drummer dahin diletieren lassen.

    "I'd rather eat my own shit than do a duet with James Blunt" (Paul Weller)

  • Ihr habt wahrscheinlich recht...so steh ich schon ziemlich habgierig da, was ich absolut nicht bin.
    Naja danke für die unterstützung :)



    Edit: Es war ja weniger wirklich mein getrommel...sondern eher unterstellter mangelnder Einsatz meinerseits (vermutlich ein Ausrede...)

  • Hier noch einmal ein Text aus dem WWW:


    "Zudem verfügen die ausübenden Künstler (Glossar), insbesondere die Musiker und Sänger, über Leistungsschutzrechte und müssen daher ebenfalls ihre Zustimmung erteilen.


    Um Missverständnisse zu vermeiden: ausübende Künstler (z.B. Sänger,Interpreten) sind keine Urheber eines Musiktitels, da sie das Werk nicht geschaffen haben, sondern lediglich die Aufnahme eines bereits vorhandenen Werkes im Studio einspielen. Jeder Interpret, der Musik und Text nicht selbst geschrieben hat, sondern der lediglich einen von Dritten geschriebenen Text intoniert, ist ausschließlich ein ausübender Künstler. Hat ein Musiker die Stücke selbst komponiert oder getextet, ist er zugleich Urheber.


    In den meisten Fällen verfügt der Tonträgerhersteller aber auch über die Rechte der ausübenden Künstler und kann die Zustimmung zur Nutzung für diese miterteilen. Falls die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler nicht vom Tonträgerhersteller wahrgenommen werden, muss direkt bei den ausübenden Künstlern angefragt werden."


    Ist natürlich manchmal Auslegungssache!
    Als Drummer schreibt man eher selten Songs...


    Abschließend kann ich nur nochmal wiederholen, dass ich z.B. bei Studioaufnahmen meine Rechte schriftlich abgetreten habe (Verzichtserklärung/Rechtsübertragung).
    Natürlich gab es dafür auch Geld - und eben später durch die GVL nochmals.


    Also solltest Du tatsächlich an den Songs beteiligt sein (was schwer zu beweisen sein dürfte, wenn kein Dritter anwesend war), könntest Du vielleicht was machen.
    Obwohl Seelanne sicher mehr Zugang zu dem Thema hat...

  • Zitat

    Such Dir ne Band, mit denen Du die "alte" Band gegen die Wand nagelst.


    Besser kann man es nicht sagen! mehr genugtuung geht nicht. stell was neues, fettes auf die beine und zeigs deiner alten band. das mit den instrumenten ist zwar ärgerlich, glaub spätestens in 5 jahren interessierts dich nicht mehr.

  • ...ich seh das auch so...mach ein neues Projekt...und zeig der alten Band,dass sie Dich nicht verdient haben...


    In dieser Situation ruhig zu bleiben ärgert sie umso mehr... 8)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!