Frage zu ebay

  • Habt ihr das auch schonmal erlebt, dass ein Verkäufer sich einfach nicht meldet? Ich hab einen Satz Ufip Becken ersteigert für schlappe 136 Teuro und jetzt meldet der Typ sich nicht auf meine emails. I-Net Zugang muss er haben, da er erst gestern wieder was bei ebay eingestellt hat.


    Was macht man da?


    Gruss,
    Take Five

    <img src="http://www.dominik-termeer.de/TakeFive.jpg" width="80" height="60">

  • Versuch mal, die Telefonnr. rauszukriegen (z.B. http://www.telefonbuch.de). Wenn du ihn rankriegst, frag ganz normal. Falls er Mätzchen macht, biete ihm an, dass du jemanden vorbeischickst, der dir die Becken abholt - ob ihm das lieber ist.
    Falls gar nix klappt, guck mal im eBay, was die noch anbieten.

    BORIS.

  • Hi LarsKrachen,


    Kaufabwicklung hab ich schon eingeleitet, einen Tag nach Ende der Auktion. Dann hab ich noch nen Tag gewartet und ne email geschickt mit der Bitte, er solle mir doch seine Bankverbindung sagen, damit ich überweisen kann. Keine Antwort darauf.


    Die Auktion hatte am Sonntag geendet. Ich warte jetzt nochmal bis Sonntag und dann ruf ich, wie ElEhnez meinte, an.


    Sonst melden sich die Verkäufer meist schon nach nem Tag. Komisch halt auch, dass der Typ nicht antwortet, aber gleichzeitig bei ebay neue Sachen einstellt.


    Bin halt auch schon richtig scharf auf die Becken: 13" HiHat, 16" Crash, vintage.


    Gruss,


    TakeFive

    <img src="http://www.dominik-termeer.de/TakeFive.jpg" width="80" height="60">

  • Hi Take Five,


    ein alter Ebayer hat mir mal erzählt, das der Verkäufer 6 Tage Zeit hat, um sich zu melden. Danach bist du nicht mehr gebunden, er aber leider auch nicht.
    Kann aber sein, das der Verkäufer erst einmal die Verkäufe sammelt und dann im Stück abwickelt.


    Herzlichen Glückwunsch zu den Becken und dem Preis.
    Ich hoffe, das klappt auch und dann heißt es


    Yo Dude, Gimme Five 8)


    Knautschke


    http://www.ramblinbluesband.de
    an invitation to the blues


    http://www.rockcyclus.de
    Rock around Fischtown

  • Wenn du alle E-Bayschen Mittel genutzt hast, kannst du nur noch abwarten...


    und die BEURTEILUNG (!!!) nicht vergessen !!!
    Die bleibt ja ne ganze Zeit für jederman sichtbar.... X(

  • Hallo Leute,


    von meinem Verkäufer leider immer noch keine Nachricht. Heute werde ich ihn mal anrufen denke ich.


    Rein rechtlich gesehen muss er die Becken rausrücken und ich die Kohle. Ich fänds halt einfach nur bescheuert, wenn ihm der Verkaufspreis zu wenig gewesen wäre. Hätte er eben den Startpreis höher setzen sollen. Keine Ahnung.


    Ich berichte weiter!

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  • Wollte nur noch eben berichten:


    hab beim Verkäufer angerufen, und es stellte sich heraus, dass keine meiner emails (von zwei unterschiedlichen Accounts) angekommen ist. Tja, so kanns gehen. ?(


    Werde berichten wie die Becken sind! :))


    Danke für eure Tips!


    Gruss,


    Take Five

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  • .

    Einmal editiert, zuletzt von Drum-Herum ()

  • Gude,
    ist ja noch alles gut gegangen. Glückwunsch zu Deinen Becken. :P


    Bei ebay habe ich auch schon solche Erfahrungen gemacht. Die Wartezeit und kein Melden und so .... trallala! ;(


    Das ist wirklich eine fast nicht zu glaubende Ausrede, die Dein Verkäufer da abgegeben hat. Vielleicht will er auch nur verhindern, daß Du Ihm eine NEGATIVE Bewertung reinhaust. ;)


    Schau Dir vorher immer seine Bewertungen an, die sind ehrlich.


    Gruß SIEW

    Musik macht man nicht, man fühlt und lebt Sie.

    Einmal editiert, zuletzt von SIEW.ZION ()

  • Bewertungen sind nicht anonym....über den bewerteten Artikel kann man mit dem bewertenden Käufer/Verkäufer in Kontakt kommen ...wenn man ihn denn anmailt !!!
    Auf diesem wege kommt man im schlimmsten Fall auch an die Adresse des "miesen" E-Bayers....den rest macht dann mein Rechtsschutz 8)
    Gruß,Ötzy

  • Zitat

    Original von Knautschke


    ein alter Ebayer hat mir mal erzählt, das der Verkäufer 6 Tage Zeit hat, um sich zu melden. Danach bist du nicht mehr gebunden, er aber leider auch nicht.


    Das ist falsch!!
    Du schließt einen rechtsgültigen Kaufvertrag ab und kannst den Verkäufer vors Gericht schleifen!!!

    give me the freedom to destroy
    give me radioactive toy


  • Man schließt den Kaufvertrag nicht mit der Beendigung der Auktion ab. Das ist lediglich die Abgabe der sogenannten "Willenserklärung". Der Kaufvertrag ist erst dann abgeschlossen wenn auch der zweite Teil erledigt wurde. Hier spricht man dann von dem "Erfüllungsgeschäft" in dem die beiden Parteien jeweils die Ware bzw das Geld übergeben.


    Gruß Sven

    Wie - mein Timing stimmt nicht? Ich bin sogar zu schnell!!! :]

  • Natürlich Hochi, beide Parteien. Wenn einer nicht will dann gibt es nichts. Aber durch diese WEs ist der sog. "Kaufvertrag" (frage mich jetzt bitte nicht nach dem §) noch nicht abgeschlossen, sondern erst durch das Erfüllungsgeschäft. Is doch klar: Wenn ich kein Gebot abgebe stehen die Anfänge eines Kaufvertrags mit einer Gegenpartei noch nichtmal in den Startlöchern. :)


    Gruß Sven

    Wie - mein Timing stimmt nicht? Ich bin sogar zu schnell!!! :]

  • Sven: Nein, Hochi hat recht. Was du meinst nennt man Kaufhandlung. Der Kaufvertrag entsteht in diesem Fall, wie es Hochi gesagt hat. Denn wenn kein Kaufvertrag (übrigens § 433 BGB:D) geschlossen würde, hätten die Parteinen keine Verpflichtungen, da keine Rechtsgrundlage dafür da wäre.


    MfG 00Schneider

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

    Einmal editiert, zuletzt von 00Schneider ()

  • Also,


    Zwei übereinstimmende Willenserklärungen führen zu einem Rechtsgeschäft. Dadurch entsteht der Kaufvertrag nach § 433 BGB.
    Nach § 433 Abs. 1 ist der Verkäufer der Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Und zwar frei von Sach- und Rechtsmängeln.
    Nach Abs. 2 ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zhalen und die Sache abzunehmen.


    Das sind dann also die Pflichten des Käufers/Verkäufers aus §433.


    Nach § 929 BGB ist es zur Übertragung des Eigentums einer beweglichen Sache (Ufip-Becken :P ) erforderlich, das der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, daß das Eigentum übergehen soll (§ 433).


    Jetzt kann man eben diskutieren ob die Willenserklärung bei ebay wirksam sind und wann sie das werden, da es sich um Willenserklärungen gegenüber Abwesenden handelt. Das Einstellen bei Ebay ist ein bindendes Angebot des Verkäufers (§ 145 BGB). Der Käufer nimmt das Angebot durch die Ersteigerung an. Also zwei wirksame Willenserklärungen, daraus ein Vertrag.


    Die Übergabe des Eigentums und die Zahlung des Preises unterliegen natürlich gewissen Fristen, aber rein rechtlich kann man die Sache als Käufer einklagen.


    Muss man nur einen Anwalt finden, der für einen Streitwert von 136 Euro loslegt.


    §§§§§§ Take Five, (kein Rechtsanwalt btw!!!!)

    <img src="http://www.dominik-termeer.de/TakeFive.jpg" width="80" height="60">

  • Theorie und Praxis sehen leider nicht immer gleich aus!
    Wer wird denn wegen 136 EUR, die er nichtmal bezahlt hat, einen Titel anstreben?!?
    Wenn der Verkäufer sich nicht meldet und du kein Geld gezahlt hast: Schade, aber was soll´s?


    Mittlerweile werden übrigens Daten angeblich an die Schufa übermittelt, wenn sich ein Verkäufer anmeldet. Insofern kann man davon ausgehen, dass nur wirklich existente Personen zugelassen werden und keine "erfundenen" Namen angegeben werden können...
    Ich würde wie gesagt nochmal versuchen anzurufen. Wenn alles nix hilft: Neue Becken suchen!

    BORIS.

  • Hi ElEhnez,


    den Käufer hab ich doch erreicht. Die Becken sind wohl auf dem Weg (spätestens morgen! Lechz!).


    Meist reicht es ja schon, ein wenig mit den Paragraphen zu winken. Das jemand ernsthaft einen Rechtsstreit wegen 136 Teuro anfängt bezweifel ich auch. Machbar ist es, machbar auch eine Klage auf Schadensersatz! Da wird die Luft allerdings schon dünn. Aber ich würde das alles nicht machen! Da würde ich eher hinfahren und mal persönlich ein paar Takte mit dem unwilligen Verkäufer parlieren!


    Gruss,


    Take Five

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