GEMA AKTUELL (Beschwerde-mail)

  • Aus aktuellem Anlass habe ich einen Vorschlag für eine E-Mail an die Gema verfasst in der Hoffnung , dass mit Hilfe weiterer Ideen von euch hieraus eine E-mail entsteht , die sich jeder kopieren kann und zur Gema mailt .
    Gema kontakt E-mail adressen findet ihr HIER
    Wer will kann den Brief ja schon kopieren oder umschreiben !



    Sehr geehrte Damen und Herren !
    "Viele Nachwuchs & Berufsmusiker , die neue Ideen im Internet vorstellen wollen , sind maßlos entäuscht über die Kontraproduktivtät
    und diktatorische Bevormundung durch die GEMA , die die Kreativität junger Musiker die im Internet eigene Kompositionen vorstellen möchten zur Kasse bittet ! Selbst bei eigenen Kompositionen nur
    Streams (keine downloads) von höchstens 1'45'' erlaubt sind, und zwar bis zu
    zwanzig stück, für 25 EUR pro jahr. Gratis läuft gar nichts, auch bei extrem
    kurzen (zB zwei sekunden) oder qualitativ schlechten samples muss man
    zahlen.
    hörbeispiele von cds, auf denen man selbst
    mitgespielt hat nimmt die Gema dann gleich 100 EUR pro Jahr für 10
    kurze Fragmente!!!!
    Das ist ein kreativer Rückschritt und das Thema wird im Internet sehr intensiv diskutiert
    Die Gema wird in Kürze mehrere Beschwerde e-mails erhalten , mit der Bitte dieses Thema bei der nächsten Vorstandssitzung noch einmal zu behandeln !
    Mit freundlichen Grüßen :D

    5 Mal editiert, zuletzt von hihat ()

  • naja, diktatorisch würde ich durch faschistisch ersetzen 8o



    aber mal im Ernst: als ehemaliges GEMA-Mitglied kann ich das verstehen, aber du setzt dich hier für was ein, was nur die GEMA-Mitglieder betrifft, also ein Vertragsverhältnis zwischen dritten Personen, mit denen du nix zu tun hast. Die Gema wahrt deren Rechte, wie sie das tut, kann man kritisieren, wenn man deren Mitglied ist. Dir ist aber nur zu teuer, Gebühren für Urheberrechtlich geschützte Stücke zu zahlen. Uns auch, deswegen machen wir nur eigene Sachen und sind aus der GEMA ausgetreten. Man könnte also auch sagen, die GEMA fördert die Musikvielfalt und Kreativität. Sie "beschränkt" also nicht, sondern genau das Gegenteil.


    Blöd sind halt nur alle Musiker dran, die ausserhalb des Proberaums oder im Netz covern. Dafür sind die Gebühren defintiv zu hoch. Ich finde, das könnte man kritisieren, abschaffen aber wohl kaum. Da du aber als Nichtmitglied ausserhalb deren rechtlichen Verbindlichkeiten stehst, ist dein Protest nicht mehr als ein ein Aufschrei für Taube.


    trotzdem viel Erfolg.
    Psycho

    3 Mal editiert, zuletzt von Psycho ()

  • na denn :D


    vllt nen Betriebsrat für Mitglieder gründen und dannn ein GEMA-Streik durch Aufruf zur Nichtmeldung oder so


    lg
    Psycho











    [SIZE=7]Völker hört die Signale, auf zum letzten Gefecht...[/SIZE]

  • Falls es Jemanden Interresiert ! Diese Antwort habe ich von der GEMA bekommen :



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ihre Nachricht gibt die Vergütungsregelung nicht korrekt wieder. Richtig ist:


    "Für die Vergütung von EUR 25,00 können Sie bis zu 10 Werke Ihres Repertoires als Komponist und/oder Textdichter für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen. Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen.


    Sollten Sie Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min nutzen, so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk.


    Für jeweils weitere 10 Werke bzw. 20 Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min beträgt die Vergütung zusätzlich EUR 25,00 pro Jahr."


    - siehe hierzu Informationen im Internet: http://www.gema.de/kunden/indu…ternet/coverbands.shtml#5




    Korrekt sind Ihre Ausführungen, daß Downloads nach dem regulären Tarif VR OD 2 vergütet werden:


    - siehe hierzu Informationen im Internet: http://www.gema.de/kunden/indu…net/music_on_demand.shtml



    Wir freuen uns Ihr Feedback auf die vorgenannten Vergütungsregelungen zu erhalten und verbleiben


    mit freundlichen Grüßen


    Ernst Hecht, LL.M.


    GEMA
    Direktion Industrie
    Rosenheimerstrasse 11
    81667 München, Germany


    tel. Infoline: 48003-800
    fax: (+49 89) 48003-395
    email: ehecht@gema.de


    +


    Vergütungsregelung zur Lizenzierung von Musiknutzung auf Websites von Komponisten und/oder Textdichtern


    Stand: Januar 2005



    Sehr geehrte Damen und Herren,



    wir danken für Ihre Anfrage.


    Wenn Sie als Komponist und/oder Textdichter Werke zur Präsentation Ihres Repertoires auf Ihre Website einstellen, so ist die Regelung bezüglich der Vergütung - ohne Präjudiz für die Zukunft und zzgl. 7 % MwSt. - wie folgt:


    Für die Vergütung von EUR 25,00 können Sie bis zu 10 Werke Ihres Repertoires als Komponist und/oder Textdichter für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen. Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen.


    Sollten Sie Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min nutzen, so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk.


    Für jeweils weitere 10 Werke bzw. 20 Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min beträgt die Vergütung zusätzlich EUR 25,00 pro Jahr.


    Die Vergütung gilt bis zum 31.12.2005 und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7%.


    Bitte beachten Sie, dass diese Vergütungsregelung nur dann Anwendung finden kann, wenn Sie alleiniger Berechtigter an den genutzten Werken sind.


    Da diese Website nur Ihre Präsentation enthalten sollte, sollten keinerlei Erträge, z.B. durch Werbebanner o.ä. erwirtschaftet werden.


    Auch sollte der Endnutzer Ihre Werke nicht auf seine Festplatte herunterladen können. Wenn Sie Ihre Werke zum kostenlosen Download anbieten möchten, bitten wir Sie zu beachten, dass dadurch Ihre Musikwerke nicht gegen Missbrauch geschützt sind. Dies kann nur durch technische Mittel sichergestellt werden, die i.d.R. bei gewerblichen Angeboten Anwendung finden.


    Wenn Sie dennoch Ihre Musikwerke zum Download anbieten möchten, dann finden andere Vergütungssätze Anwendung. Es finden ebenfalls andere Vergütungssätze Anwendung, wenn sich auf Ihrer Website gewerbliche Angebote, wie z.B. Mailorder (Bestellen von Tonträgern über Ihre Website), befinden.


    Zur Meldung Ihrer Musiknutzung verwenden Sie bitte den dafür vorgesehenen Meldebogen.


    Mit freundlichen Grüßen


    GEMA
    Direktion Industrie
    Bereich Online

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