Selbstständig machen als Lehrer??

  • Hallo,


    darf jeder gewerblich Schlagzeugunterricht im größeren Stil (20-25 Schüler) anbieten und ausführen oder möchte die IHK oder andere Anstalten irgendwelche Nachweise über die ausreichende Fähigkeit?

    Signatur?

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan ()

  • wenn du das bei dir zu hause ( :D) machst, dann will das keiner wissen, du bist damit freiberufler und hast mit der IHK gar nix zu tun, auch mit dem gewerbeamt nicht (freiberufliche tätigkeit, nicht gewerbliche!). wenn du honorarkraft an musikschulen werden möchtest, dann kann es sein, dass die scheine sehen wollen (die staatlichen jedenfalls, die privaten gucken sich meist nur an, ob du ein guter lehrer bist, das sieht man auf einem schein sowieso nicht).

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  • Hi, Ich denke ne Anmeldung eines Gewerbes wäre sinnvoll, ebenso eine Haftpflichtversicherung - Schüler bricht sich Bein beim Doppelbas spielen :D
    Steuernummer, Betriebsnummer beim Arbeitsamt holen.
    Wenn groß aufziehen, dann richtig. Finanzamt kennt keine Gnade bei unversteuerten Einkünften aus selbsständiger Tätigkeit.
    Oder: Freiberufler = auch Gewerbeamtsanmeldung ( andere Versteuerung )
    Bei 20 Schülern wäre ne Absicherung schon Sinnvoll. Versuche doch erst mal 5-8 nebenbei und schau wie es läuft.
    Oder als Musikalischer Berater = Honorrarbasis / gibst es bei deiner Steuererklärung mit an und fertig.
    Viel Erfolg
    P.S. Ich spiele auch mit dem Gedanken 3 - 4 Schüler zu Unterrichten. mein Proberaum gibt es her und die Preise an Schulen sind unter aller kanone teuer.


    Edit. Als selbsständiger mußt Du dich freuwillig versichern bei ner Privaten KK. Richtig teuer um die 200-300 EUR jeden Monat
    oder mach ne Ich AG mit Übergangsgeld vom AA. Muß sich rechnen lassen nach einem halben Jahr

    Klopfen, Hacken, Trommeln, bumsen,tippen,trampeln,klappern,rascheln......
    Mein Set

    Einmal editiert, zuletzt von Plautz ()

  • ... als freiberufler melden: beim finanzamt.
    ... versteuern: ja, aber erst ab einer bestimmten grenze. ob du die überschreitest, hängt von deiner einnahmen-überschuss-rechnung bzw. der pfiffigkeit deines steuerberaters ab (steuererklärung musst du natürlich abgeben).
    ... möglichst von der mehrwertsteuerpflicht befreien lassen, bzw. einfach darauf achten, keine einzunehmen. bei 20 schülern wirst du kaum über die grenze kommen, ab der man dann automatisch MWSt.-pflichtig ist (dazu gab's hier, glaub ich, schon mal 'nen fred.
    ... krankenversicherung: KSK (künstlersozialkasse) - zahlt das, was der arbeitgeberanteil wäre. du bist dann allerdings pflichtversichert.


    Plautz: hää? was soll an einer gewerbeanmeldung zusätzlich zur freiberufleranmeldung günstig sein?? du zahlst gewerbesteuer, die du sonst nicht zahlen müsstest, was sind die vorteile? bei einer ordentlichen freiberufleranmeldung hat das FA gar nix zu meckern, das ist eine gesetzlich völlig legitime geschichte und hat überhaupt nichts mit der anzahl der schüler, höhe des einkommens etc. zu tun, sondern nur mit der art der tätigkeit. haftpflicht kannst du auch als freiberufler abschließen.

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  • Zitat

    Plautz: hää? was soll an einer gewerbeanmeldung zusätzlich zur freiberufleranmeldung günstig sein??


    hast recht, war Mist den ich geschrieben habe :O
    Der Unterschied leigt nur in der Gewerbesteuer. Freiberufler ist in der regel besser drann wenn er unter den Freibeträgen bleibt und ist Gewerbesteuer befreit. Ebenso Umsatzsteuer. Also reicht eine Meldung beim Finanzamt und fertig. An die Krankenkasse würde ich erst mal nicht denken, da es ja nebenbei läuft. Aber Versichreung falls was passiert.

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  • Lass Dir beim Finanzamt eine Steuernummer als Freiberufler geben. Die musst Du dann auf jeder Rechnung, die Du ausstellst, angeben. Wenn Dein Einkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet (beim Finanzamt nachfragen), bist Du nicht Umsatzsteuerpflichtig. Wichtig ist dabei, dass Du auf einer Rechnung keine Mwst/Ust angeben darfst - also immer den Verweis "Rechnung enthält keine Ust." dazuschreiben.
    Als freischaffender musst Du meines Wissens die Umsatzsteuerbefreiung nicht beantragen.


    Die KSK ist eine super Sache, es ist nur schwer, da hinein zu kommen, denn Du musst nachweisen, dass Du Deine Einkünfte hauptsächlich aus künstlerischer Tätigkeit beziehst.
    Es besteht übrigens auch die Möglichkeit der Privatversicherung über die KSK. Bedingungen kannst Du dort erfahren.


    Ich rate Dir auch, einen guten Steuerberater aufzusuchen. Es gibt vieles, was man absetzen kann. Z. B. auch die Instrumente, die Du schon besitzt, denn die gehen von Deinem Privatbesitz in Deinen Besitz als Freischaffender über und lassen sich somit auch von der Steuer absetzen.


    Beim Finanzamt kann man sich übrigens auch gut beraten lassen.


    Gruß,
    Sven

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

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