Fragen zu Steuer/ Gema etc.

  • Hallo Ihr Lieben,



    da ja viele Fragen zu diesen Themen in allen Bereichen des Musikbusiness, ob als Amateur, Semi oder Pro bei Gigs, Unterricht etc. aufkommen hatte der liebe sebomaniac die Idee das ganze mal als FAQ fürs Forum zurechtzuschreiben.
    Da ich bei uns die ganze Sache schon seit etlichen Jahren mit sehr kompetenter Unterstützung mache, würd ich da mal was ausarbeiten um Euch eine Hilfestellung für den Alltag im Business anzubieten.


    Also haut alle Fragen die Euch so einfallen mal hier rein in diesen Threat oder schreibt besser ne PM und ich werd mich mal drum kümmern.


    Bis denne Tom

  • Schöne Idee - ist ja kein unwichtiges Thema und die wenigsten wissen da richtig bescheid (mich eingeschlossen).
    Die GVL wäre da noch erwähnenswert. Sprich: Was macht die, was kann man dort geltend machen und mit wieviel kann man rechnen.


    Gruß,
    Sven

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

  • Super Idee!
    Hm, wenn es irgendwie möglich ist, zusätzlich noch das Thema Selbständiger Musiker: Steuern, Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung. Eben alles, was zu einem professionellen Betreiben der Trommelei dazugehört. Dann geht einigen vielleicht auf, dass das mit dem Profidasein nicht ohne ist.

  • Ja, sehr tolle Idee!


    Da das ein deutsprachiges Forum ist, liegt es in der Natur der Sache, dass sich auch Schweizer, Österreicher, etc. hier rumtreiben. Andere Länder, andere Sitten, vielleicht findet sich auch jemand mit genügend Erfahrung, der das Ganze auch auf diese Gesetze entsprechend ummünzen kann. Ich hab leider zu wenig Plan davon....

  • Hallo,


    Ich habe diesen Beitrag über die Suche gefunden, weil ich selbst bei uns in der Band die "Organisation" übernehme und von daher einige Fragen hätte.


    Einfach die Grundsätze, wie und ob man welche Gagen versteuern muss, wie es mit steuerfreien Einkommensgrenzen für die verschiedenen Bandmitglieder (Schüler, Studenten, Angestellte,...) aussieht, ob die Band mitverantwortlich für die Anmeldung bei der Gema ist, usw.


    Aber leider hat sich wohl vor 3 Monaten niemand zu fragen getraut und ich nehme nicht an, dass du das FAQ einfach so geschrieben hast, oder? :(



    Viele Grüße,
    Olli

    "Im Zahlenraum bis 100 kann Oliver Aufgaben mit hohem Schwierigkeitsgrad, auch bei wechselnder Aufgabenstellung, lösen."

  • ich hätte auch noch eine frage: da sich unsere band noch ganz am anfang befindet covern wir noch zum großteil. jetzt meine frage wann muss man hierfür gema gebühren zahlen? nur wenn man einnahmen hat oder immer wenn man diese lieder öffentlich spielt? und wer übernimmt bei autritten in clubs die gebühr : band oder club? und dar man eigene aufnahmen von fremden songs auf demo cds brennen wenn man diese kostenlos verteilt?
    wär cool wenn es darauf mal antworten gibt
    chaos

  • GEMA ist immer bei öffentlicher Vorführung fällig, ob Eintritt oder nicht ist egal, evtl. gibt's nur andere Gebühren. Normalerweise zahlt das der Veransalter, sofern vertraglich nicht anders geregelt, das ist auch so üblich.


    Bezüglich Cover sind hier ein paar wichtige Punkte aus den GEMA-Texten kopiert und dort sind auch Links:
    http://www.drummerforum.de/for…?postid=206370#post206370

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • So, ich spiele mal Totengräber statt ein neues Thema aufzumachen :D


    Folgendes: Ist es möglich, die GEMA-Tantiemen über die Band zu versteuern bzw. in der Steuererklärung der Band anzugeben?
    Also so, dass sich eine einzelne Person aus der Band bei der GEMA anmeldet, dort deren Stücke angibt, aber die dadurch entstehenden Einnahmen eben nicht privat versteuern muss? Vorausgesetzt, dass diese Person ausschließlich Bandmaterial anmeldet.

  • Naja, ihr müsst Euch schon entscheiden:


    Entweder ist eure Band - GbR steuerlich angemeldet mit eigener Steuernummer, dann muss auch eine Gewinn-Überschussrechnung am Ende des Jahres gemacht werden, in der dort die Einnahmen verbucht (und nach Gewinnverteilungsquote dann jeder bei sich in der privaten steuererklärung angegeben) werden oder aber ihr seid nicht angemeldet, dann müssen die Einnahmen bei einem von Euch gebucht werden und in dessen Steuererklärung angegeben werden.


    Wenn ihr das als Band machen wollt (was sinnvoll wäre) solltet ihr dann auch bei der Gema alle Mitglieder der Band bzw eben die Band als Rechteinhaber angeben. Sonst droht ja unnötiges durcheinander: die gema zahlt an einen, der muss das dann als Fremdgeld weiterleiten auf das Konto der Band, die diese Beträge dann als Einnahmen verbucht. Warum dann nicht gleich auf das gemeinsame Konto der Band ?


    Alles hängt natürlich auch etwas davon ab, wie hoch eure Einnahmen so sind und wieviele Buchungen ihr so zu verzeichnen habt. bei Marginalbeträgen dürfte es wumpe sein.

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

  • Hey liebe Forumskollegen,


    das Problem bei dieser Sache mit den FAQ zu Rechtsfragen ist, dass a) oft in gefährliches Halbwissen besteht und b) die Konsequenzen bei Fehlern sehr teuer werden könne. So beschreibt beispielsweise der Kollege Seelanne hier im Post vor mir zwar zwei der am häufigsten in der Realität vorkommenden Arten wie im Rahmen einer Band Einkünfte versteuert werden müssen. Aber, was nicht stimmt ist, dass man erst eine GbR ist wenn man eine Steuernummer hat. Die GbR ist sog. Auffangrechtsform die sobald man sich "zusammentut" (ganz vereinfacht) bereits entsteht. Man kann also nicht mal wurschteln und dann ggf. wenn es einem passt ne GbR "gründen" (GbR besteht auch ohne Gesellschaftsvertrag!). Insbesondere die Steuererklärungskosten einer GbR sind nämlich zusätzlich dann noch zu schultern! Eine GbR kann vermieden werden, was allerdings Handeln erfordert. Daher mein Tipp:


    1) Für Rechtsfragen zum Anwalt!
    b) Für Steuerfragen zum Steuerberater!
    3) Für Fragen zum Schlagzeug ins DF!


    LG!

    SCIENCE FOR THE WIN!
    Ich habe Interesse an; Zildjian K-Istanbul und Avedis Rides und Hihats (bis ende 60er) sowie Sonor Drumsets bis 1990! :thumbup:

  • .............. Aber, was nicht stimmt ist, dass man erst eine GbR ist wenn man eine Steuernummer hat.....................


    Das habe ich wo genau behauptet ?

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  • Hast du dich vielleicht nur etwas missverständlich ausgedrückt. Zur Klärung: Dass wir automatisch eine GbR sind ist mir natürlich bewusst, eine eigene Steuernummer besitzen wir auch.
    Wäre es denn rein theoretisch möglich, dass wir zu viert in die GEMA eintreten und dort alle das Bandkonto angeben, auf welches dann überwiesen wird und diese Einnahmen auch erstmal über die Band-Steuererkärung verrechnen?
    Dass dies dann natürlich unterm Strich so oder so in unseren privaten Steuererklärungen auftaucht ist auch klar, aber so rum wäre es doch einfacher als andersherum (also Geld auch Privatkonten überweisen lassen, entsprechend direkt in der privaten Steuererkärung angeben, aufs Bandkonto überweisen und dann als Ausgabe bzw. Einzahlung in die GbR zu verbuchen)?

  • Da die GEMA die Urheber vergütet und das Urheberrecht nicht übertragbar ist, würde ich behaupten, dass ein jeder Urheber seine Tantiemen selbst versteuern muss. Vielleicht wäre es u.U. möglich, die Tantiemen nach jeder Ausschüttung direkt in die GbR einzulegen. Letztendlich kommt das aber vermutlich unterm Strich aufs selbe raus, da in der reinen GbR ohnehin die Steuerlast anteilig auf jedem Einzelnen liegt, nicht? Generell sollte man hierzu allerdings einen Steuerfachman befragen; ist schließlich ein äußerst komplexes Feld...

  • Folgendes: Ist es möglich, die GEMA-Tantiemen über die Band zu versteuern bzw. in der Steuererklärung der Band anzugeben?
    Also so, dass sich eine einzelne Person aus der Band bei der GEMA anmeldet, dort deren Stücke angibt, aber die dadurch entstehenden Einnahmen eben nicht privat versteuern muss? Vorausgesetzt, dass diese Person ausschließlich Bandmaterial anmeldet.


    Da denke ich mir:

    • Wer hat dann die Rechte an den Stücken, wenn die Band sich auflöst oder wenn es Streit gibt?
    • Bei einer GbR wird der Gewinn doch an die Einzelmusiker verteilt und landet in deren persönlicher Steuererklärungen.
    • Wäre Dein Vorschlag nicht so, als weise man die Einnahmen der Band einem einzigen Musiker zu - natürlich dem Studenten oder Geringverdiener mit dem geringsten Steuersatz? Klar darf die GbR den Gewinn unsymmetrisch verteilen, aber ihn dann im Dunkeln steuerfrei an die Kollegen verteilen, das dünkt mich asozial und betrügerisch.

    M.
    [Qualifikation: Ein Fachbuch zum Thema gelesen und gelegentlich recherchiert; also auch kein Fachmann.]

  • @ Seelanne,


    um mal juristisch spitzfindig zu sein suggeriert deine Aussage (siehe unten) dass die "Anmeldung einer GbR beim Finanzamt" sowas wie ein Wahlrecht darstellt an dessem Ausübung steuerliche Konsequenzen gebunden sind. Es ist jedoch vielmehr so, dass es keine Anmeldung einer GbR gibt sonder eine sog. Anzeigepflicht (die Pflicht das Finanzamt über das Bestehen einer GbR zu informieren). Es passiert also zuerst zivilrechtlich etwas (GbR begründet) woran dann steuerrechtlich grundsätzlich eine Rechtsfolge geknüpft wird (GbR also solches wird steuerrechtliches Subjekt erfasst!).


    Es gibt daher auch keine "Anmeldungen" beim Finanzamt sondern Fragebögen zu steuerlichen Erfassung!


    Ist echt nicht böse gemeint abe Rechts- und Steuerberatung ist ein schwieriges Feld. Besser man sucht einen Steuerberater oder Rechtsanwalt auf!



    Naja, ihr müsst Euch schon entscheiden:


    Entweder ist eure Band - GbR steuerlich angemeldet mit eigener Steuernummer ..... oder aber ihr seid nicht angemeldet.....

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