Für nen Auftritt Quittung oder Rechnung austellen ??? Dürfen wir das ???

  • Zitat


    ...Das kann dazu führen, dass die Finanzverwaltung annimmt, man habe keine "Gewinnerzielungsabsicht" sondern handle nur aus Liebhaberei. Dies hat dann aber nicht nur zur Folge, dass man seine Verluste aus dem Musizieren nicht mehr mit Gewinnen aus anderen Tätigkeiten steuermindernd verrechnen darf. ... Man muss aber diese Belege als Liebhaber-Musiker nicht mehr aufheben...


    Entschuldigung, aber das ist nicht richtig!


    Wenn Liebhaberei festgestellt wird, dann kann man eben nicht mehr die Verluste mit anderen Einkünften verrechnen. Das ist ja eben der Grund dafür, dass das Finanzamt Liebhaberei feststellt.


    Die Belege würde ich schon noch aufheben.


  • ?( aber das stand doch da.....


    Edith sagt: Nicht aufheben sollte man meiner Meinung nach trotzdem die Belege über Einnahmen (und in diesem Zusammenhang habe ich es geschrieben). Die Einnahmen darf sich die Finanzverwaltung, wenn sie will und es legal ist, dann gefälligst aus ihren Rückmeldungen rekonstruieren.

  • Hi,


    So, mal ne Frage die zwar nich zum Topicthema passt, aber immerhin zu dem Gema und Steuer kram.
    Wir als kleine Band treten oefter (so 4-6 mal) im Jahr auf, unsere Bandkasse pendelt allerdings immer so um den 0-Punkt (unsere hoechste Gage war einmalig 50€). Wir wollen jetzt ein Album aufnehmen, in Selbstproduktion, also ohne Plattenvertrag/-label. Da wir neben dem Aufnahmeequipment auch das pressen der CDs selber bezahlen (~300€), wird es fuer uns schwer Gewinn zu machen. Die CDs sollen privat, bei Auftritten und bei einem CD Laden in unserer Stadt verkauft werden, der kein Geld von uns haben will. Ich habe von aehnlichen Faellen gehoert, und sie haben steuerlich nichts unternommen, aber ich weiss auch nicht ob sie da etwas unternehmen mussten.


    Bla bla zu Ende, angenommen wir wuerden so um 1900€ Gewinn (s. letzte Posts) machen, dann muessten wir zum Finanzamt rennen, bei den angepeilen ~100€ muessen wir jedoch nichts unternehmen, richtig?

  • Zitat


    Edith sagt: Nicht aufheben sollte man meiner Meinung nach trotzdem die Belege über Einnahmen (und in diesem Zusammenhang habe ich es geschrieben). Die Einnahmen darf sich die Finanzverwaltung, wenn sie will und es legal ist, dann gefälligst aus ihren Rückmeldungen rekonstruieren.


    Gefährlich, gefährlich! Wenn das Finanzamt anfängt Einnahmen zu "rekonstruieren" dann wird es meistens teuer.


    Hebt die Belege auf oder schreibt zumindest die Einnahmen auf. Besser iss dass. Glaub mir.

  • Zitat

    Original von tomjunior
    Also das der Karfreitag oder die Unterscheidung zwischen Komödie oder Religiösen Thema zur Festlegung von Steuersätzen führen soll will ich mal ganz stark anzweifeln.


    Ich wollte nicht sagen das der Karfreitag dazu geführt. Sondern nur ein Beispiel aufzeigen, das im gleichen Haus unterschiedliche Steuersätze fällig werden....

  • Zitat

    Original von Xian01
    Dann wäre die Coverband im Autohaus zur Präsentation einer neuen Fahrzeugreihe so eine Ausnahme im Sinne des 6. Satzes?


    Gut... genau das ist mir nämlich bei meiner Buchprüfung vor einigen Jahren genau SO untergekommen! :)


    Satz 6 nennt Sportliche Veranstaltungen, Gaststätten oder "im Rahmen einer Tanzbelustigung"


    Autohäuser sind nicht genannt... :D Spass beiseite:


    Grenzfälle wird es wohl immer geben. Dein Fall könnte so einer gewesen sein.

  • Zitat

    Original von Xian01


    Ich wollte nicht sagen das der Karfreitag dazu geführt. Sondern nur ein Beispiel aufzeigen, das im gleichen Haus unterschiedliche Steuersätze fällig werden....


    Da hatte ich Dich wohl falsch verstanden. Wollte damit sagen, dass eine Komödie oder ein religiöses Thema nach meiner Kenntnis kein Unterscheidungsmerkmal sein kann.

  • Ich habe mal ne Frage:


    Warum, debattiert man hier die ganze Zeit über den ganzen Kappes, unterstellt sich gegenseitig, Unwahrheiten zu verbreiten, statt einfach zum Finanzamt zu gehen, und die zu Fragen?


    Ich meine die Klischees über die schlimmen Finanzbeamten können doch nicht alle stimmen, oder?


    und wenn ich Finanzbeamter wäre, würde ich doch freundlicher reagieren, bzw nicht so penibel nachforschen, wenn die Jungs von sich aus zu mir kommen, und nachfragen, was sie dürfen, und was nicht. Das macht man ja nicht, um dem die Zeit zu klauen, sondern, um sich von ihm belehren zu lassen, und die meisten Menschen bele(e/h)ren ja doch recht gerne andere (vgl dieser Threat :D )


    Das nur mal von einem Steuerrechtliche gänzlichen Laien :)

    Diplomatie ist die Kunst mit eintausend Worten zu verschweigen, was man mit einem sagen könnte.


    Real- ( ;) ) Satire vom Feinsten gibt es hier

  • Zitat

    Original von tomjunior
    Gefährlich, gefährlich! Wenn das Finanzamt anfängt Einnahmen zu "rekonstruieren" dann wird es meistens teuer.


    Hebt die Belege auf oder schreibt zumindest die Einnahmen auf. Besser iss dass. Glaub mir.


    Das FA darf das bei "festgestellter" Liebhaberei ja gar nicht. Erst für spätere Zeiträume kann es verlangen, dass wieder Bücher geführt werden.

  • Broadkaster82: Was oder wie meintest Du das denn mit "aus den Rückmeldungen die Einnahmen rekonstruieren" ?


    Zitat

    Das FA darf das bei "festgestellter" Liebhaberei ja gar nicht.


    Das ist natürlich richtig, wenn erst mal Liebhaberei festgestellt wurde, dann ist erstmal Ruhe.


    Aber was passiert wohl, wenn während der Liebhaberei Gewinne anfallen? Überleg mal. Die Feststellung von Liebhaberei ist kein Freifahrtschein. Wenn wieder positive Einnahmen entstehen, dann müssen die auch versteuert werden.

  • Von Seiten des Finanzamtes besteht auch Auskunftspflicht. Mit Fragen also kann man dort gerne vorstellig werden. Allerdings ist mit Recht anzuzweifeln, ob die Sachbearbeiter sich mit wirklich allen Winkeln der doch nicht allzu einfachen Rechtslage bei "Bands" auskennen.


    Die meisten "Horrorgeschichten" gehen eben darauf zurück, dass man sich - absichtlich oder nicht - nicht aktiv um das Thema gekümmert hat und das Finanzamt auf eine aufmerksam geworden ist. Und hier ist eben die jeweilige Auslegung der jeweiligen Behörde doc sehr unterschiedlich. Während es Bands gibt, die über 8 Jahre Gewinn erzielt haben, nichts gemeldet haben davon und dann nach 8 Jahren rückwirkend Erklärungen ohne größere Konsequenzen nachreichen durften, bis zu Bands die empfindliche Beträge bis in 5 stellige Höhen nachbezahlen durften für 4 Jahre nicht melden von Einkommen und Umsatzsteuer sind mir hier in der Gegend einige Sachen direkt bekannt.


    Vorsicht beim Überschreiten von irgendwelchen Grenzbeträgen. Kollege der von Ämtern aufgrund Arbeitslosigkeit Gelder bezogen hatte, durfte sämtliche Unterstützungen zurückzahlen, als rauskam, dass er nicht unerhebliche Einkünfte aus ebensolchen musikalischen Tätigkeiten im Rahmen einer Coverband hatte und diese nicht gemeldet wurden.

  • Ich krame mal diesen alten Thread raus. Folgendes Problem:


    Seit letztem Jahr kümmere ich mich um die Auftritte und Abwicklung unserer Band. Jetzt habe ich erfahren,
    dass man eine Rechnung ohne Mwst, mit 7% oder mit 19% stellen darf/kann/soll.


    Da der kommende Gig höchstwahrscheinlich der einzige in diesem Jahr für unsere Band ist, soll das ganze ohne Mwst.
    gemacht werden. Jetzt braucht der Veranstalter einen Beleg der den Rechnungstandards bei Mehrwertsteuer-Befreiung
    mit Hinweis auf § 19 UstG. enthält. Was zum Teufel ist das und wie muss so etwas aussehen ?(


    Kann mir hier bitte jemand dazu helfen?

    Grüße,


    De' Maddin Set
    ________________________________


    Dängdäng-Dängdäng-Dängdäng
    Bababababaaa-baba - Brack........Meet you all the way....dadadab...usw.

  • §19 UStG bezieht sich auf die so genannte Besteuerung der Kleinunternehmer.
    Um die Voraussetzungen dafür zu erfüllen, darf der Unternehmer, in diesem Fall eure Band, keinen höheren Umsatz als 17500€ p.a. machen.
    Dann darf man diese Regelung anwenden, wird nicht regelbesteuert und weist in Rechnungen auch keine USt aus.
    Der Ausdruck "Mehrwertsteuerbefreiung" ist in diesem Zusammenhang nicht korrekt, da es diesen im Zusammenhang mit §19 nicht gibt.
    Man spricht hier von Anwendung der Kleinunternehmerregelung.
    Diese könnt ihr in Anspruch nehmen, wenn eure Band keinen höheren Umsatz als 17500€ p.a. erzielt.
    Das setzt allerdings voraus, das ihr in den letzten Jahren hoffentlich auch nicht darüber gelegen habt. Sonst könnte das noch ein Bumerang für euch werden ,wenn das FA mal prüft.
    Ausserdem könnt ihr das nicht frei Schnauze in einem Jahr so und dann wieder so machen. Habt ihr in den Vorjahren Rechnungen mit USt ausgewiesen, ist man mind. 5 Jahre an die Regelbesteuerung gebunden und kann nur auf Antrag wieder auf die Kleinunternehmerregelung wechseln, was auf jeden Fall Nachfragen des FA veranlassen wird.


    Und wie verhält man sich jetzt gegenüber dem Veranstalter, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind?
    Man schreibt auf die Rechnung ganz lapidar drauf, das man nach §19 UStG Kleinunternehmer ist und deshalb keine Umsatzsteuer ausweist.
    Man sollte tunlichst keine falschen Begrifflichkeiten drauf schreiben wie, die Band xyz ist von der USt befreit. Das würde im FA bei Einsichtnahme eurer Rechnung Kopfschütteln erzeugen und hat mit hoher Wahrscheinlichkeit einen "netten" Brief zur Folge :S
    Ach ja, ich hoffe, ihr seit als GbR beim FA oder zumindest alle Einzelbandmitglieder gemeldet und habt in den letzten Jahren auch Erklärungen zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit zu euren normalen EKSt Erklärungen abgegeben...

  • §19 UStG bezieht sich auf die so genannte Besteuerung der Kleinunternehmer.
    Um die Voraussetzungen dafür zu erfüllen, darf der Unternehmer, in diesem Fall eure Band, keinen höheren Umsatz als 17500€ p.a. machen.


    Da kommen wir definitiv nicht drüber - bei weitem nicht, also nicht mal Ansatzweise.



    ...Diese könnt ihr in Anspruch nehmen, wenn eure Band keinen höheren Umsatz als 17500€ p.a. erzielt.
    Das setzt allerdings voraus, das ihr in den letzten Jahren hoffentlich auch nicht darüber gelegen habt.


    Sind wir noch nie drüber gekommen.



    Ausserdem könnt ihr das nicht frei Schnauze in einem Jahr so und dann wieder so machen. Habt ihr in den Vorjahren Rechnungen mit USt ausgewiesen, ist man mind. 5 Jahre an die Regelbesteuerung gebunden und kann nur auf Antrag wieder auf die Kleinunternehmerregelung wechseln, was auf jeden Fall Nachfragen des FA veranlassen wird.


    Es gab eine GbR, diese wurde Ende 2008 aufgelöst. Seit dem herrscht Bandtechnisch ein "luftleerer Raum". Darum frage ich ja, was man jetzt so beachten sollte/müßte.



    Und wie verhält man sich jetzt gegenüber dem Veranstalter, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind?
    Man schreibt auf die Rechnung ganz lapidar drauf, das man nach §19 UStG Kleinunternehmer ist und deshalb keine Umsatzsteuer ausweist.


    Danke, genau das wollte ich wissen.



    Ach ja, ich hoffe, ihr seit als GbR beim FA oder zumindest alle Einzelbandmitglieder gemeldet und habt in den letzten Jahren auch Erklärungen zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit zu euren normalen EKSt Erklärungen abgegeben...


    Derzeit sind wir gar nichts. Ich bin Selbständiger Unternehmer, hat jedoch alles nichts mit Musik zu tun.
    Es geht dieses Jahr um ein oder zwei Auftritte, für die wir Geld bekommen. Rechtlich gesehen ist die Band wohl mir. Ich unterschreibe
    bei allem und hafte auch für die Homepage.

    Grüße,


    De' Maddin Set
    ________________________________


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  • Moment! Du bist selbständiger Unternehmer?
    Dann ist du doch sehr wahrscheinlich USt pflichtig, oder?
    Dann kannst Du keine Rechnung für den Veranstalter ohne USt stellen, denn auch wenn du verschiedenen selbständigen Tätigkeiten nachgehst, zählt im Zusammenhang mit der USt die Summe deiner Tätigkeiten.
    Man hat keinen "Freibetrag" von jeweils 17500€ je Tätigkeit.
    Schreibst du die Rechnung und zahlst dann Geld an die anderen Bandmitglieder aus, so musst Du dem Veranstalter eine Rechnung mit USt ausstellen.
    Deine Bandmitglieder sollten dir Quittungen über ihr Honorar ausstellen, diese aber unbedingt ohne USt, sofern sie nicht auch selbständig und regelbesteuert sind.
    Das heisst aber auch, das du die 7% UST an das FA abführen musst. Gewöhnlich zahlt aber auch der Veranstalter zzgl. USt, wenn er selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das ind ja für ihn auch keine Mehrkosten.
    Ist der Veranstalter ein USt befreiter gemeinnütziger Verein oder eine Privatperson, dann sieht es natürlich schlecht aus und heisst zwangsläufig weniger Einnahmen, weil dann der Betrag inkl. USt ist.
    Aber du kannst auf keinen Fall als Selbständiger, der USt pflichtig ist, eine Rechnung ohne USt schreiben, auch wenn dein eigentlicher Job nix mit Musik zu tun hat.
    Ist wirklich so!
    Dann wäre es doch besser, wenn jemand anders aus der Band, der nicht selbständig ist, die Rechnung stellt und euch ausbezahlt.
    Für dich heisst es allerdings wiederum, das du dummerweise aus deinem Honorar noch USt abführen musst und deshalb defacto weniger als die anderen bekommst, es sei denn ,die Kollegen erklären sich bereit, dir eine um die USt höhere Gage auszuzahlen.
    Wobei die beste Variante nach wie vor die GbR wäre. Dann ist das ein eigener Sachverhalt, für den dann als Band die 17500€ Grenze wieder gilt.
    Lästig aber das ist halt dt. Steuerrecht ;(

  • wir schließen oder haben bisher auch keine Verträge oder so für den Gig abgeschlossen, weil es einfach nur so kleine Gigs sind/waren


    doch habt ihr, wenn der verasntalter zu euch sagt: "Ich geb euch 200Mücken wenn ihr hier 2 Stunden die Sau raus lasst" und ihr sagt dann "ok" dann ist das ein mündlicher vertrag, der im rechtsfall auch zählt.

    Mein Zeug


    Meine Band


    "I'm not something like a talker, I'm a drummer" Michael "Moose" Thomas


    "I am not the best drummer, sue me! Well..just kidding don't sue me I hate paperwork"

  • Rechtlich gesehen seid ihr eine GbR, auch wenn kein Gesellschaftsvertrag besteht.
    Was eine GbR ist, steht im BGB. Mit einem Vertrag könnt ihr bestimmte Modalitäten auf euch abstimmen, besteht kein Vertrag, gilt die Definition des BGB.


    Lieben Gruß
    Drummerl

  • Rechtlich gesehen seid ihr eine GbR, auch wenn kein Gesellschaftsvertrag besteht.


    Jein. aber das führt unter Umständen zur Haarspalterei und kommt auf den Einzelfall an.
    Wenn in der Band praktisch nur einer wirtschaftlich handelt, die Kosten trägt und die anderen Musiker nur ein Honorarfür den Gig kassieren, so muss es nicht zwingend wie eine GbR angesehen werden.
    Das geht eher nicht, wenn man sehr regelmässig in immer identischen Besetzung spielt und schon gar nicht, wenn man gemeinsame Anschaffungen, Investitionen tätigt.
    Aber bei gelegentlichen Auftritten, die nur einer alleine arrangiert und andere nur hinzutreten, geht das FA in der Praxis nicht zwingend von einer GbR aus.
    Einzig und alleine aus dem Grund, das die sich nämlich auch Arbeit sparen wollen, weil jede winzige GbR denen nur den Schreibtisch zusätzlich vollmacht.
    Ein weiteres Problem stellt die KSK in diesem Zusammenhang dar, aber das sprengt jetzt den Rahmen...

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