Zitat
...Das kann dazu führen, dass die Finanzverwaltung annimmt, man habe keine "Gewinnerzielungsabsicht" sondern handle nur aus Liebhaberei. Dies hat dann aber nicht nur zur Folge, dass man seine Verluste aus dem Musizieren nicht mehr mit Gewinnen aus anderen Tätigkeiten steuermindernd verrechnen darf. ... Man muss aber diese Belege als Liebhaber-Musiker nicht mehr aufheben...
Entschuldigung, aber das ist nicht richtig!
Wenn Liebhaberei festgestellt wird, dann kann man eben nicht mehr die Verluste mit anderen Einkünften verrechnen. Das ist ja eben der Grund dafür, dass das Finanzamt Liebhaberei feststellt.
Die Belege würde ich schon noch aufheben.