ist das ein performer, oder phonic?
eBay - kurios, beeindruckend, unbegreiflich oder einfach nur witzig...
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Original von williken
ist das ein performer, oder phonic?Das frag ich mich auch. Und mit dem 18 er 2002 wirds richtig interessant.
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hat da jemand 400 für nen tomhalter geboten?
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ach du Scheisse...
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da haben 4 Leute über 200€ für einen Tomhalter geboten. Gucken die alle nur Bildchen und lesen die Beschreibung nicht? Oder hab ich übersehen, dass der Halter mal vom Schlagzeuger einer Vorband von Peter Maffay benutzt wurde?
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Sieht fast so aus.
Aber dass ist dann mehr als Grenzwertig.
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könnte mir vorstellen, dass der Herr nicht auf den kompletten Betrag besteht (oder sich davon einen Haufen neuer Tomhalter kauft und steinreich wird)
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Original von Korki
könnte mir vorstellen, dass der Herr nicht auf den kompletten Betrag besteht (oder sich davon einen Haufen neuer Tomhalter kauft und steinreich wird)Wer zum Teufel ist denn so ehrlich?! Ich würd nen scheiss tun und warum auch...
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Der gewinner kommt aus einem anders sprachigem land (Spanien,portugal) und denke mal er hat halt gedacht es gibt das Modul und den Halter
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Bin kein Jurist und kenn mich mit Verbraucherschutz nicht wirklich aus, bleibe trotzdem bei meiner Meinung, dass es Grenzwertig ist.
Das Bild versprach deutlich was anderes.
Gibt s Fachkundige Mitglieder hier die uns Aufklären können?
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bin kein internetjurist... aber ich meine auch dass es eine gewisse vortäuschung falscher tatsachen ist, wenn auch wohl nicht mal beabsichtigt. als ich zuerst draufging dachte ich auch hä?, was verkauft er denn nun. und als ausländer ist man bei dem hauptbild natürlich verloren!
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Ich verstehe euch echt nicht. Wenn ich eine Sprache nicht spreche, dann biete ich auch nicht auf den Artikel. Es wird weder in der Überschrift noch sonst irgendwo erwähnt das es sich um das Modul handelt. Wenn ich das nicht raffe, dann sollte ich lieber ganz die Finger von Ebay und dergleichen lassen.
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Muss chester absolut recht geben.
Da steht doch eindeutig "Hardware FÜR TD-20"
Stellen wir uns mal vor, dass Angebot wäre auf japanisch, würde einer von euch drauf bieten? Ich zumindest nicht solang ich nicht weiß was das ist....
und ich denke in Spanien wird man auch Hardware zur Hardware sagen...
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Nix grenzwertig, selber schuld.
Bei meinen Auktionen kommt es mir auch oftmals vor, dass die Leute der Auktionstext nicht interessiert. Und Versandkosten schon gar nicht. Wenn ich der Sprache nicht mächtig bin, kann ich auch nicht etwas ersteigern, was ich nicht lesen kann.
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Eigentlich müsste hier doch deutsches Recht angewendet werden, oder? In diesem Fall war der Käufer über den Inhalt seiner Willenserklärung (Kauf des Halters) im Irrtum und hat ein Recht auf Anfechtung (BGB §119 I)
Außerdem könnte der Kauf vielleicht Rückgängig gemacht werden, da 400€ für dieses Teil Wucher ist und der Kauf dadurch nichtig ist (BGB § 138 II)Ich denk mal so ist die Rechtslage hier....
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"Ich verkaufe hier einen Tomhalter von Roland."
Ist doch alles klar gesagt. Ich versteh ehrlich gesagt auch nicht die Leute, die das grenzwertig sehen.
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Hallo,
[Vorsicht: Satire!]
am Besten wäre es, den dementen Großvater sich bei ebay anmelden zu lassen, ein ärztliches Gutachten erstellen lassen, dass der Großvater geschäftsunfähig ist, dem Großvater einen Betreuer mit Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellen zu lassen und natürlich für die Vermögenssorge einen Einwilligungsvorbehalt in die Urkunde aufnehmen zu lassen.Dann lässt man sich vom Großvater eine Vollmacht unterschreiben und bietet kräftig mit. Wenn die Ware nicht gefällt, lässt man den Betreuer die Sache zurück abwickeln.
Man selbst bekommt dann sicherlich bald Kontakt mit der objektivsten Behörde der Welt, aber wen stört das schon.
[Ende der Satire]Von meinem Beitrag, mir selbst, dem Internet, dem deutschen Recht und der Straßenverkehrsordnung distanziere ich mich hiermit gemäß dem Urteil des nordischen Landesgerichts vom 01.04.1999, welsches per Urteil beschlossen hat, dass ein Haftungscremeausschluss stets haftet - Az. 69 Oha 4711/00 -.
Weiterhin disclaim ich das Wetter und die Naturgesetze. Ich distanziere mich von den guten Sitten und der objektiven Betrachtungsweise des Medians aller billig und gerecht Denkenden in der streitigen Quersumme des okzidentalen Suboptimalismus bei koniphärer Beugung der diskonjunktiven Phunktion der marodalen Groove-Theorie.Hat die Bucht eigentlich AGB?
Hat die mal jemand gelesen?
Cheers,
JürgenHinweis: Der Post kann Spuren von Spam enthalten.
P. S.: Internetrecht ist ein virtuelles Rechtsgebiet.
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das ist wohl alles richtig. aber deshalb ein bild von einem drumcomputer reinzustellen als erstes und grosses bild ist ebenso dumm.
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