Hallo,
es ist sogar der Charakter von Kaufverträgen oder noch einfacher: von Verträgen.
Pacta sunt servanda.
Ganz alte Kiste.
Was manchen Leuten nicht klar zu sein scheint: eine Auktion ist verbindlich.
Wer das nicht will, kann ja Kleinanzeigen nutzen und da eine Verhandlungsbasis
angeben, somit kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung ein Angebot
abzugeben, nennte der Lateiner auch irgendwie, ach ja: invitatio ad offerendum.
Dasselbe im Supermarkt: da wird an der Kasse abgeschlossen.
Nochmal: es geht um Auktion:
wenn der Käufer zu viel bietet, kann der Verkäufer das dann halt auch verlangen.
Wenn also im selben Fall der Käufer 10.000 geboten hätte und dann wohl auch den
Zuschlag erhalten hätte, dann müsste der das zahlen, auch wenn die Karre nur 5
Mille wert ist. Da würde dann halt der Verkäufer klagen.
Grüße
Jürgen