eBay - kurios, beeindruckend, unbegreiflich oder einfach nur witzig...

  • Sehe ich das falsch, oder ist die eine rechts- und die andere linksdrehend? :huh:


    Ich denke, wenn man da an Spannschrauben abklopft, hört man an exakt jeder Schraube den gleichen Ton, dank der Gußreifen!!!

    Aber ich möchte fliegen.
    Ganz weit oben, überm Meer.
    Und dann seh' ich all die Scheiße,
    all die Scheiße hier unten gar nicht mehr.


  • Die Schraube oben links sieht tatsächlich so aus, als wäre sie linksdrehend.
    Aber wofür sollte das nützlich sein?!?
    Wahrscheinlich täuscht das auf dem Foto von der Perspektive her...



    Ja, das denke ich auch, aber Allmächtiger: Ich habe wirklich nur das erste Bild angeschaut, nachdem Nils es schrieb. Hat der gute Mann wirklich einen Gußspannreifen auf der Snare verbogen? 8|

    Aber ich möchte fliegen.
    Ganz weit oben, überm Meer.
    Und dann seh' ich all die Scheiße,
    all die Scheiße hier unten gar nicht mehr.

  • Ich glaub, das mit dem Gewinde täuscht. Ich kenne ja so einige Mechaniker, aber eine Linksschraube in ein Rechtsgewinde schafft auch von denen keiner. :D
    Aber die so weit reinzukriegen ist ein Ding.
    Tja
    ...wo rohe Kräfte sinnlos walten..

    Es gibt so viel gute Musik auf der Welt.. ..da muss ich doch nicht Musik hören, die "gar nicht so schlecht" ist. - Hennes M. aus C


    Ich

  • Das Badge ist allerdings auch schief angebracht.
    Man betrachte Unterkante Badge und Sicke oben.


    Zitat

    Die Snare hat leichte Gebrauchsspuren, hat aber nen super Sound


    Auch ich habe den EIndruck, dass der obere Reifen, vlt. sogar die ganze Schnarre, verbogen ist.



    FINGER weg von dem Haufen!

    2 Mal editiert, zuletzt von panikstajan ()

  • Ich schätze, der obere Spannreifen sitzt einfach locker drauf, weil er vielleicht vorher das Fell gewechselt hat und danach die Schrauben sporadisch fürs Foto angedreht hat, wobei eine von ihnen halt etwas mehr Dreh bekommen hat. Darum auch der optische Eindruck, hier sei alles schief.


    Wie auch immer...alles Mutmassungen. Wer Interesse hat, kann den Typen doch fragen. Wahrscheinlich bieten alle, die jetzt "Finger weg" schreien ,am höchsten mit.


  • Der Verkäufer heißt "davidiandrums"... und hats wohl mit dem Shotgun Blast etwas zu genau genommen?

    Wehret den Anfängen: keine Macht dem Jazz!

  • Zur Copelandsnare oben hat der Verkäufer mittlerweile noch folgendes hinzugefügt:



    Am 07.11.14 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:



    Es kam die Frage auf, ob die Snare verzogen ist, was auf den Bildern den anschein macht.


    Fakt ist, dass ich das gute Stück quasi vom Keller weg fotografiert habe und die Schrauben nicht nachgezogen waren, wodurch der obere Rand nicht gleichmäßig abgespannt war. Also nichts verzogen, habe gestern die Schrauben angezogen - alles astrein! Vielen Dank nochmal für den Hinweis!


    Also vielleicht - abgesehen von nicht gleicheingezogenen Stimmschrauben - doch eher ein Problem des richtigen Fotografierens. Wer weiß :D ???

  • Was für ein Schaden soll dem Bieter entstanden sein?
    Ist mir nicht einleuchtend?


    Ganz einfach:


    Zitat Zeit-Online:


    "Zur Begründung hatte es in früherer Instanz geheißen, dass zwischen den Parteien ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei. Der Start der Auktion stelle ein Angebot dar, das der Kläger durch sein Gebot angenommen habe. Der Vertrag sei insbesondere nicht wegen eines Missverhältnisses zwischen dem Kaufpreis und dem Wert des Fahrzeugs nichtig. Es sei gerade typisch für Ebay-Versteigerungen, dass beide Seiten die Chance hätten, ein Schnäppchen zu machen."


    Soll heißen: Wer seine Auktion vorzeitig beendet, kann damit nicht automatisch vom Kaufvertrag zurücktreten. Sonst könnte das ja jede Person machen, die kurz vor Auktionsschluss glaubt, nicht den gewünschten Verkaufspreis erzielt zu haben. Der Verkäufer hat zudem die Möglichkeit durch das Einfügen eines Mindesgebots Risiken zu minimieren. Da der Verkäufer dem anderen nun einen Wagen schuldet, weil er das Verkaufsobjekt verkauft hat, muss er ganz normal Schadenersatz in Höhe des entstandenen Schadens leisten.


    Der Schaden für den Bieter entstand dadurch, dass er ein Auto rechtmäßig für 1€ gekauft hat. Der Verkäufer hat das Auto aber in der Zwischenzeit weiterverkauft. Das Auto ist also im Moment des Beendens der Auktion in das Eigentum des Käufers übergegangen (sofern er den 1€ bezahlt). Daher hat er ein Recht darauf, dass ihm der Verkäufer den Wert des Autos (5250€) abzüglich des 1€ als Schadenersatz leistet.


    Das ist für mich alles sehr nachvollziehbar und richtig! Wie hier die Gerichte mit Ebay in einer Tüte stecken, bleibt für mich ein Rätsel. Welches Interesse sollten sie auch haben? Mit Ebay hat das überhaupt nichts zu tun, das ist einfach der Charakter von Auktionen.

    Lies die FAQ und benutze die Suchfunktion!

  • Das ist für mich alles sehr nachvollziehbar und richtig! Wie hier die Gerichte mit Ebay in einer Tüte stecken, bleibt für mich ein Rätsel. Welches Interesse sollten sie auch haben? Mit Ebay hat das überhaupt nichts zu tun, das ist einfach der Charakter von Auktionen.

    Für mich ist das auch nachvollziehbar. Oder anders herum: nach welchem moralischen Kodex handelt man, wenn man bei eBay etwas einstellt, nur um es dann woanders zu verkaufen?

    Wehret den Anfängen: keine Macht dem Jazz!

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