Heute Morgen war in der Saarbrücker Zeitung ein Bericht (weiß grad nicht mehr welcher Teil, sorry) mit Beispielen für jede Seite:
1.) Frau versteigert Wohnwagen bei ebay, bricht jedoch vorzeitig ab, da ihr Mann das Teil andersweitig verkaufen will.
Der momentan Höchstbietende klagt und bekommt Recht: 56€ für einen 2000€ Wohnwagen.
2.) Mann versteigert Porsche. Aktion ist (glaube ich, habs grad nich im Kopf) ausgelaufen.
Höchstgebot waren 5,50€. Da musste der Verkäufer die Ware jedoch nicht herrausrücken.
Ich muss dazusagen: Es standen keine weiteren Hintergrundinformationen dabei, der Artikel war auch recht klein.
Die Logik verstehe ich nicht. Bei dem ersten Fall hieße es, die Personen hätten durch das Gebot ja einen Kaufvertrag, womit die Ware dem Käufer übertragen werden muss.
Wieso das beim 2. Fall nicht so ist erschließt sich mir nicht.
Gruß, Bassi