Wie so oft - und gerade im Umgang mit Behoerden - gilt imho auch hier : "Schlafende Hunde soll man nicht wecken."
Zunaechst nochmal zum Thema GbR. Das ist vor allem eine juristische und nur nachgeordnet auch eine fiskalische Frage.
eine GbR definiert sich, wenn man so will, ueber das kooperative Verfolgen eines gemeinsamen Zieles. Eine Gewinnabsicht ist da noch keine Bedingung. Eine Gruppe von Leuten die sich regelmaessig zum Proben trifft, mit dem Ziel, am St. Nimmerleinsttag bei einem Benefizkonzert umsonst aufzutreten ist rechtlich bereits eine GbR und unterliegt den entsprechenden Regelungen des Buergerlichen Gesetzbuches. Eine Gewinnabsicht muss hierzu nicht vorliegen.Im Grunde genommen reicht es sogar schon, dass mehrere Leute sich zu einer beliebigen Aktion verabreden, z.B. am Freitag gemeinsam zu proben, um diese Gruppe rechtlich gesehen zu einer GbR werden zu lassen.
Wenn man mit den Regelungen des BGB nicht einverstanden ist, kann man sie durch einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag aendern, z.B. das Recht zur Geschaeftsfuehrung einem einzelnen bestimmten Mitglied ueebrtragen etc.
Im Uebrigen ist das alles andere, als eine sinnvolle Form. So muss z.B. bei Ausscheiden eines Gesellschafters, formell der ganze Verein liquidiert und neu gegruendet werden. Ausserdem fallen bei der Rueckfuehrung von sog. "Sonderbetribsvermoegen" in Privateigentum bein Ausscheiden eines Mitgliedes oder Aufloesung der Gesellschaft Buchgewinne an, die dann zu versteuern sind.
Von etwa 1981 bis 1985 war ich selbst Mitglied einer Combo die als GbR firmierte und als solchen ne Steuernummer hatte. Die St.Nr. hatte das Finanzamt uns freilich ungefragt auf's Auge gedrueckt, ich nehme an, dass die deswegen auf uns zukamen, weil wir bloede genug gewesen waren uns beim Kuenstlerdienst des Arbeitsamtes anzumelden (Erfolg: ein einziges - total verpeiltes - Auftrittsangebot in fuenf Jahren ). Anfangs fanden wir das garnicht uebel und zwar aus div. hier schon genannten Gruenden: MWSt. Erstattung, Investitionszulage etc . Dadurch erhielten wir z.B. fuer die in diesem Jahr angeschaffte PA erstens die Mehrwertsteuer zurueck (bzw. den groessten Teil, denn wir mussten ja auch fuer unsere, wenn auch eher kaerglichen, Einnahmen nun MWSt. ausweisen) und ausserdem nochmal 2 * 10% Investitionszulage ( 1* nach den Berlinfoerderungsgesetzt und 1* "zur Foerderung der Beschaeftigung"). Das war's dann im Wesentliche aber auch schon. In den Folgejahren waren keine vergleichbaren Investitionen mehr zu taetigen, die Ausgaben hielten sich in Grenzen, die Einnahmen ebenso und er einzige Unterschied war eigentlich bloss, dass wir auf der Ausgabenseite jetzt auch noch 'n Steuerberater zu verbuchen und obendrein die Last einer halbwegs ordentlichen Buchfuehrung zu bewaeltigen hatten.
Einer Rueckstufung auf "Liebhaberei" entgingen wir im Wesentlichen wohl durch den Umstand, dass ich im letzten Jahr des Bestehens der Kapelle einen Haufen lukrativer PA-Jobs hatte, die der Einfachheit halber ueber die bestehende GbR abgerechnet wurden, so dass unterm Strich zum Zeitpunkt der endgueltigen Aufloesung ein Gewinn zustande kam.
Heute wuerde ich jedenfalls alles tun, "Liebhaber" bleiben zu duerfen - da fragt keiner nach Verlusten und Steuerabschreibungen, nach Einnahmen aber auch nicht und wenn irgendein Veranstalter auf der Angabe einer Steuernummer besteht, bitteschoen, da reichts dann aber auch wenn ein Mitglied der Kapelle ein solche hat und die Abrechnung vornimmt und den Uebrigen ihre "Aushilfstaetigkeit" verguetet. ..