Band als Firma eintragen lassen?

  • Wie so oft - und gerade im Umgang mit Behoerden - gilt imho auch hier : "Schlafende Hunde soll man nicht wecken."


    Zunaechst nochmal zum Thema GbR. Das ist vor allem eine juristische und nur nachgeordnet auch eine fiskalische Frage.
    eine GbR definiert sich, wenn man so will, ueber das kooperative Verfolgen eines gemeinsamen Zieles. Eine Gewinnabsicht ist da noch keine Bedingung. Eine Gruppe von Leuten die sich regelmaessig zum Proben trifft, mit dem Ziel, am St. Nimmerleinsttag bei einem Benefizkonzert umsonst aufzutreten ist rechtlich bereits eine GbR und unterliegt den entsprechenden Regelungen des Buergerlichen Gesetzbuches. Eine Gewinnabsicht muss hierzu nicht vorliegen.Im Grunde genommen reicht es sogar schon, dass mehrere Leute sich zu einer beliebigen Aktion verabreden, z.B. am Freitag gemeinsam zu proben, um diese Gruppe rechtlich gesehen zu einer GbR werden zu lassen.


    Wenn man mit den Regelungen des BGB nicht einverstanden ist, kann man sie durch einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag aendern, z.B. das Recht zur Geschaeftsfuehrung einem einzelnen bestimmten Mitglied ueebrtragen etc.


    Im Uebrigen ist das alles andere, als eine sinnvolle Form. So muss z.B. bei Ausscheiden eines Gesellschafters, formell der ganze Verein liquidiert und neu gegruendet werden. Ausserdem fallen bei der Rueckfuehrung von sog. "Sonderbetribsvermoegen" in Privateigentum bein Ausscheiden eines Mitgliedes oder Aufloesung der Gesellschaft Buchgewinne an, die dann zu versteuern sind.


    Von etwa 1981 bis 1985 war ich selbst Mitglied einer Combo die als GbR firmierte und als solchen ne Steuernummer hatte. Die St.Nr. hatte das Finanzamt uns freilich ungefragt auf's Auge gedrueckt, ich nehme an, dass die deswegen auf uns zukamen, weil wir bloede genug gewesen waren uns beim Kuenstlerdienst des Arbeitsamtes anzumelden (Erfolg: ein einziges - total verpeiltes - Auftrittsangebot in fuenf Jahren :D ). Anfangs fanden wir das garnicht uebel und zwar aus div. hier schon genannten Gruenden: MWSt. Erstattung, Investitionszulage etc . Dadurch erhielten wir z.B. fuer die in diesem Jahr angeschaffte PA erstens die Mehrwertsteuer zurueck (bzw. den groessten Teil, denn wir mussten ja auch fuer unsere, wenn auch eher kaerglichen, Einnahmen nun MWSt. ausweisen) und ausserdem nochmal 2 * 10% Investitionszulage ( 1* nach den Berlinfoerderungsgesetzt und 1* "zur Foerderung der Beschaeftigung"). Das war's dann im Wesentliche aber auch schon. In den Folgejahren waren keine vergleichbaren Investitionen mehr zu taetigen, die Ausgaben hielten sich in Grenzen, die Einnahmen ebenso und er einzige Unterschied war eigentlich bloss, dass wir auf der Ausgabenseite jetzt auch noch 'n Steuerberater zu verbuchen und obendrein die Last einer halbwegs ordentlichen Buchfuehrung zu bewaeltigen hatten.


    Einer Rueckstufung auf "Liebhaberei" entgingen wir im Wesentlichen wohl durch den Umstand, dass ich im letzten Jahr des Bestehens der Kapelle einen Haufen lukrativer PA-Jobs hatte, die der Einfachheit halber ueber die bestehende GbR abgerechnet wurden, so dass unterm Strich zum Zeitpunkt der endgueltigen Aufloesung ein Gewinn zustande kam.


    Heute wuerde ich jedenfalls alles tun, "Liebhaber" bleiben zu duerfen - da fragt keiner nach Verlusten und Steuerabschreibungen, nach Einnahmen aber auch nicht und wenn irgendein Veranstalter auf der Angabe einer Steuernummer besteht, bitteschoen, da reichts dann aber auch wenn ein Mitglied der Kapelle ein solche hat und die Abrechnung vornimmt und den Uebrigen ihre "Aushilfstaetigkeit" verguetet. ..

  • Zitat

    Außerdem ist in Ö der Karlheinzi scharf auf Kohle, d.h. der will im Voraus Geld haben, der stuft dich wo ein und dann werden wir mal sehen, was du zurückbekommst....


    vielleicht sollten wir einen "Musikverein zur Förderung der New Economy" gründen :D

  • ansuz: das mit der musikrichtung war aber net bös´gemeint :)
    aber ich glaub im grossen und ganzen ists egal ob deutschland oder österreich.. kommt immer aufs selbe raus... so ca kann man beathackers kommentar auch auf österreich umsetzen...

  • Wenn es wirklich einmal zu "dicken Problemen" mit dem Finanzamt kommen sollte, dann zieht den Kopf gegen diese Sesselwärmer nicht sofort ein oder lasst Euch einen überbuttern!!!


    Unser Prozess gegen das FA nach einer Steuerprüfung im Jahre 2001, lief jetzt schon über 3 Jahre und ist in der ganzen Zeit bis in die 1. Liga der Finanzgerichte aufgestiegen!!!


    Dank unserer Top Anwältin ( Steuerberater konntest in dem Fall vergessen ) fängt das Neue Jahr für uns gut an und wir haben jetzt RECHT bekommen!!!


    Drohungen & Angst machen vom FA gegenüber " den kleinen Muggern " hatten die sich auch anders vorgestellt. :D


    Gruss von der Küste, Venga

  • Das sollte auch einmal beachtet werden, wenn man schon fleissig UST / EST an das zuständige FA zahlen soll oder über Jahre gezahlt hat ..... ;) :rolleyes: :D


    *********************************************************
    Für alle die , nachweislich anerkannte Künstler sind und ihre Einkünfte sich ausschließlich aus dieser künstlerischen Tätigkeit als Musiker ergeben.
    *********************************************************
    Als Künstler ist man Grundrechtsträger des Artikel 5.3.1 GG ( Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei ).


    Das UST Gesetz ist ein einfaches Gesetz ( allgemeines ) Gesetz.
    Artikel 5.3.1 GG ist vorbehaltlos / schrankenlos.


    Nach § 125 Abs. 1 der AO ist ein Verwaltungsakt dann nichtig, wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.
    Die Umsatzsteuerbescheide leiden an einem solchen schwerwiegenden Fehler. Dieser Fehler ist auch offenkundig.


    Für die den Umsatzsteuerbescheiden zu Grunde liegende Besteuerung der Einkünfte aus der künstlerischen Tätigkeit einer Person, fehlt es an einer verfassungsmäßigen Ermächtigungsgrundlage.
    Die Besteuerung wird auf das Umsatzsteuergesetz gestützt.


    Gesetze, die in Grundrechte des betroffenen Bürgers eingreifen, müssen einen so genannten Artikelvorbehalt aufweisen.
    Die Abgabenordnung nennt in § 413 AO die Artikel 2,10 und 13 GG.
    Der Art. 5 Abs. 3 GG ist nicht bezeichnet.
    Dies aus gutem Grund.


    Art. 5 Abs. 3 GG ist ein so genanntes schrankenloses Grundrecht, welches durch die einfachen Gesetze nicht beschränkt werden kann. Art. 5 Abs. 3 GG findet seine Grenzen allein in den verfassungsimmanenten Schranken.
    Die einfachgesetzlichen Steuergesetze können daher Art. 5 Abs. 3 GG nicht einschränken. Die Steuerpflicht ist kein im Grundgesetz verankertes Verfassungsgut.


    Ausgehend von dem so genannten Mephisto-Beschluss ( BVerfG-1 BvR, 435/68 vom 24. Februar 1971 ) ist es ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die in § 5 Abs. 3 GG verankerte Kunstfreiheit umfassend den Werk- und Wirkbereich schützt.


    Das Finanzamt greift durch die umfassende Besteuerung der Einkünfte aus der künstlerischen Tätigkeit in den unmittelbaren Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG ein.

    Da die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG schrankenlos gewährleistet ist, kann eine Eingriffsermächtigung des Staates nicht aus einfachen Gesetzen hergeleitet werden. Die Steuergesetzgebung stellt auch keine Konkretisierung kollidierenden Verfassungsrechts dar.
    Hierzu müsste die Steuerpflicht des Bürgers Verfassungsrang haben.


    Während die Weimarer Verfassung sowie die ehemalige Reichsverfassung eine solche verfassungsmäßige Steuerpflicht des Bürgers vorsahen, sieht dies das Grundgesetz ausdrücklich nicht vor.
    Der Umstand, dass ein schrankenlos gewährleistetes Grundrecht durch einfache Gesetze eingeschränkt werden soll, stellt einen schwerwiegenden Fehler der Umsatzsteuerbescheide dar.


    Dieser Fehler ist offenkundig, da es auch für das Finanzamt ersichtlich ist, dass die Steuerverpflichtung des Bürgers keinen Verfassungsrang hat und daher nicht verfassungsimmanente Schranken des Art. 5 Abs. 3 GG sein kann.


    Das Finanzamt verschließt sich somit sehenden Auges dem Umstand, dass im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland anders als in der Weimarer Reichsverfassung sowie der ehemaligen Reichsverfassung der Steuerpflicht des Bürgers kein Verfassungsrang zukommt !!!


    **********************************************************
    Anbei noch die aktuelle Rechtsprechung des OLG Koblenz zum Thema „Amtshaftung“ ( 1 U 1588/01, v. 17.07.2001; NVwZ-RR 2003,168 :(


    Für die Beurteilung des Verschuldens im Sinne des § 839 BGB gilt ein objektivabstrakter Sorgfaltsmaßstab. Danach kommt es auf die Kenntnisse und Einsichten an, die für die Führung des übernommenen Amtes im Durchschnitt erforderlich sind, nicht aber auf die Fähigkeiten, über die der Beamte tatsächlich verfügt.


    Dabei muss jeder Beamte die zur Führung seines Amts notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese verschaffen.


    Ein besonders strenger Sorgfaltsmaßstab gilt für Behörden, die wie die Finanzämter durch den Erlass von Bescheiden selbst vollstreckbare Titel schaffen.


    Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung,
    sei es auch nur in einer einzigen Entscheidung, geklärt sind.


    (Tremml / Karger, Der Amtshaftungsprozess, Rn. 162, 165, 169; Detterbeck / Windthorst / Sproll, Staatshaftungsrecht, Rn. 182; BGH, VersR 1989, 184, BGH, NJW-RR 1992, 919).




    ***** Gruss Venga ***** 8) :D

  • Ich hab neulich ein Referat über das Thema "Band im rechtlichen Sinne" geschrieben, für die Uni. Ist natürlich alles auf deutsches Recht bezogen. Alles finanzielle wird da in den Grunzügen erklärt. Also, vieles ist ja schon richtig, falsch oder halbrichtig gesagt worden. Wollte nur anbieten:
    Wer das Referat gerne haben möchte, dem kann ich das zuschicken. eine PM reicht. Ein paar Buchempfehlungen kann ich auch machen, für die die sich ganz genau damit auseinandersetzen wollen.
    Grüße

    Gruß,
    Christoph

  • Venga 2


    hab ich das falsch verstanden, oder musst Du jetzt keine Steuer mehr zahlen ???


    könntest Du bitte erklären worum es in diesem Prozess ging ?
    (gerne auch per IM, wenn's öffentlich nicht geht)
    ein Aktenzeichen wäre auch nicht schlecht.

    Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Beiträgen, einschließlich meiner eigenen.
    Sollte mein Beitrag Ihre Rechte verletzt haben, seien Sie froh dass Sie nicht durch meine Rechte verletzt wurden.

    Einmal editiert, zuletzt von Talentfrei ()

  • Zitat

    Original von Talentfrei
    Venga 2


    hab ich das falsch verstanden, oder musst Du jetzt keine Steuer mehr zahlen ???


    könntest Du bitte erklären worum es in diesem Prozess ging ?
    (gerne auch per IM, wenn's öffentlich nicht geht)
    ein Aktenzeichen wäre auch nicht schlecht.

  • Zitat

    Original von Talentfrei
    Venga 2


    hab ich das falsch verstanden, oder musst Du jetzt keine Steuer mehr zahlen ???


    könntest Du bitte erklären worum es in diesem Prozess ging ?
    (gerne auch per IM, wenn's öffentlich nicht geht)
    ein Aktenzeichen wäre auch nicht schlecht.


    Moin, was möchtest du wissen??
    Eigentlich steht in dem Posting alles recht auführlich .... ;) :D


    gerne auch oder .....mindestenns VORAB per PM,
    ich möchte nichts " verherrlichen" ... **gg** 8)


    Gruss Venga

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