"Hausdurchsuchung" ?

  • Hallo,
    ich hab´sehr pingelige Nachbarn ( beides Beamte X(), die schnell mal die Polizei rufen. Die netten Herren waren auch schon in meinem Schlagzeugkeller und haben sich da die Schallisolierung angeschaut.
    Jetzt zu meiner Frage: Wenn ein Polizist in dem Keller ordnungswidrige Gegenstände ( theor. von gebrannten CD´s bis Koks) sieht, ist er dann befugt, Anzeige zu erstatten ?
    Wär doch voll bescheuert wegen solch einer Lapalie, die zum Rufen der Polizei führt, ne saftige Anzeige zu bekommen.
    Danke

    Mit durch Metal gestärktem Rücken im Kampf gegen R n´B, Blackmusic Clubs, Beck´s Gold, Lackslipper, Pic**di "Mode", Rückgang der dt. Sprache auf "sch- Laute", K*ss FM, J*m FM, Usher, hochgebundene Nylonhosen, Fellkragenjacken,
    N*ke Shox,...

  • 1. Meines Wissens darf die Polizei darf dein Haus nur mit einem Durchsungsbefehl betreten. Dieser darf nur von eine, Richter genehmigt werden, was bedeutet: WEnn dein NAchbar die Polizei ruft, dann musst du die nicht in deinen Keller lassen.


    2. Sieht ein Polizist einen Straftatbestand, muss er diesen melden -


    Ich kann dir nur raten, dich mit deinem Nachbarn auszusöhnen, da auf Dauer Streit nur schädlich ist. Suche mal nach Threads, wie das andere gemacht haben.


    Ach und noch was: WEr Drogen einfach so rumliegen lässt ( schlimm genug, dass du welche nimmst, aber das ist deine Sache und das möchte ich jetzt auch nicht diskutieren) ist ja wohl selber schuld, wenn er erwischt wird.

  • Rechtlich kenne ich mich da zwar nicht aus, aber ich würde mal sagen natürlich darf er Anzeige erstatten! Theoretisch können auch Deine Nachbarn Anzeige erstatten auch wenn diese keine Polizisten sind!!
    Aber so schnell bekommt ja wohl auch Keiner einen Durchsuchungsbefehl. Das heißt Du mußt die ja nicht gleich rein lassen. Wenn die Nachbarn anrufen geht es ja wohl vermtuliczh in erster Linie um die Lautstärke die außerhalb des Raumes zu hören ist und dazu müssen die dann ja nicht in den Raum!


    Wenn Du Alles gut isoliert hast und Dich an die Ruhezeiten hällst und auch nur eine bestimmte Anzahl an Stunden am Tag übst solltest Du keine ernsten Probleme bekommen!!


    Gruss


    Antonia

    Ich baue gerade an einer Website für Hamburg. Hier kann man Kleinanzeigen aufgeben und ich sammele Links zu möglichen Proberäumen. bandtown.de Proberäume in Hamburg Schaut doch mal vorbei.

  • 1 @ Duke... die Polizei muss JEDEN Strafbestand melden


    :D==( theor. von gebrannten CD´s bis KOKS===
    also leute wo bleibt da unser NIVEAU :D zzzzzz.



    EDIT: MISS MARIO WAR SCHNELLER
    EDIT2: Was gegen Beamte? :D 8)

    Zitat

    Original von FrankyTHAdrumma keep cool und steh zu deiner kiste du Memme ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von satmar ()

  • Hi,


    ich hatte auch mal so ein problem mit den nachbarn. hallte dich einfach an die ruhe zeiten dann kann dir nichts passieren, üben darf jeder nur halt nur in den zeiten von 8.00 - 12.00 uhr und dann von 15.00 - 20.00 uhr. auskunft erhälst du auf dem ordnungs amt. und die polizei wen die kommt kannst du wieder weg schicken,das haben ja die vorschreiber schon mitgeteilt.

    :rolleyes: Ist der linke daumen noch so klein 8o ;( ,die sticks zwischen zeige- und mittelfinger hinein und knüppel los was das zeug hält. ;) nur den kopf nicht in den sandstecken ;)

  • Zitat

    Original von panikstajan
    ich meine zu wissen das es den beamten (den grünen) genehmigt ist ruhestörer wie zb. ein schlagzeug, stereoanlage, oder presslufthammer für 24 stunden zu beschlagnahmen.


    mfg panikstajan


    Da hat er recht. Und bei "Gefahr im Verzuge" dürfen die Polizisten immer und überall ohne Durchsuchungsbefehl rein - und sind befugt und dürfen und werden alles zur Anzeige bringen, was ihnen zwischen die Finger kommt. Besonders bei "Wiederholungstätern". Wenn du dich allerdings an die normalen Zeiten hältst, müssten die Nachbarn eine "Emissionsmessung" durchführen, um nachzuweisen, dass die Lärmbelästigung unzumutbar ist.


    Ansonsten wäre ich auch für Konfliktvermeidung bzw. ...lösung!!!!

    "Most drummers are crazy, aren't they ? They don't all start off crazy, but they end up that way." ;( Charlie Watts

  • Drumwolf: Das ist richtig, aber danach müssen sie nachweisen, dass wirklich Gefahr im Verzug vorgelegen hat, Lärmbelästigung gehört nicht dazu.
    Das würde hessen, wenn sie mit diesem Argument die Tür aufmachen, hat man sie am Arsch. Einen Durchsuchungsbefehl hatten sie höchstwarscheinlich auch nicht, von daher werden sie auch so nicht hineinkommen, ABER höchstwarscheinlich haben sie nett und unscheinheilig gefragt: "dürfen wir kurz reinkommen?" oder sowas und sobald du "ja" sagst, snd sie drin und dann kann man nichts mehr machen.
    lso merke: Nie rein bitten. Wen sie was konfiszieren, immer darauf bestehen, dass zum Protokoll genommen wird, dass das gegen euren Willen stattgefunden hat, sonst seht ihr das unter Umständen nicht wieder.


    DukeNukan: Er schrieb "gebrannte CDs bis Koks", was aber lange noch nicht heisst, dss er Koks rumliegen hat... Mannmannmann, du bist echt ein Held der zwischenmenschlichen Komunikation.... :rolleyes:
    Ich bin mir absolut sicher, dass das ein unmisserständliches, absichtlich überzogenes Exempel war.

    It's all just a joke.

  • Danke Schwatvogel. Ich meinte zudem "theoretisch...".
    Mein Vater, der das mit kopierten CDs nicht so ernst nimmt, hat die Polizei das letzte Mal reingelassen und runtergebracht, als ich grad zum Entspannen zu "Hotel California" gespielt habe.
    Es geht mir also hauptsächlich darum, dass Sicherheitskopien- da ich Originale nicht in den Keller nehme- mir nicht zum Verhängnis werden.


    Streit lässt sich mit denen nicht schlichten. Die haben auch schon unser Dach aufgerissen und Bäume vergiftet.


    Aber danke für eure Antworten.

    Mit durch Metal gestärktem Rücken im Kampf gegen R n´B, Blackmusic Clubs, Beck´s Gold, Lackslipper, Pic**di "Mode", Rückgang der dt. Sprache auf "sch- Laute", K*ss FM, J*m FM, Usher, hochgebundene Nylonhosen, Fellkragenjacken,
    N*ke Shox,...

  • herrlicher Thread:Das "wie wehre ich mich richtig gegen Bullen?"-ABC
    Merkur.leg ihnen halt die Fakten auffen Tisch.Sieh zu dass dun Dezibel-Messgeräht auftreibst,klingelst und hältst ihnen die testergebnisse vor die nase,die durch natürlich mit den gesetzgebenden normen abgleichst.Deine Nachbarn werden rot vor wut aber mehr auch nicht :D .So wars bei mir und einigen Freunden.

    Er träumte von der Mutation der Körper zu Maschinen, vom Verschmelzen des Menschen mit der Maschine

  • Zitat

    Original von Schwatvogel
    Drumwolf: Das ist richtig, aber danach müssen sie nachweisen, dass wirklich Gefahr im Verzug vorgelegen hat, Lärmbelästigung gehört nicht dazu.
    Das würde hessen, wenn sie mit diesem Argument die Tür aufmachen, hat man sie am Arsch. Einen Durchsuchungsbefehl hatten sie höchstwarscheinlich auch nicht, von daher werden sie auch so nicht hineinkommen, ABER höchstwarscheinlich haben sie nett und unscheinheilig gefragt: "dürfen wir kurz reinkommen?" oder sowas und sobald du "ja" sagst, snd sie drin und dann kann man nichts mehr machen.


    Stimme dir zu -... allerdings bei solchen netten Nachbarn könnte auch mal die Anzeige "Dat is doch ne Drogenhöhle!!!" möglich sein, und da müssen die Beamten natürlich eingreifen, bevor die Rauchschwaden verzogen ("Gefahr im Verzug!") sind... :D

    "Most drummers are crazy, aren't they ? They don't all start off crazy, but they end up that way." ;( Charlie Watts

  • Tach zusammen,


    es gibt keine ruhe Zeiten mehr.


    Also bis 22h Mucke volle Power ist nicht mehr. Sobald sich jemand gestört fühlt,kann er verlangen, den "Lärm"pegel zu senken.


    Gruß Lega

    .....ahhh mein Lieblingspatient . H.S.

  • also meines wissens darf man schlagzeug spielen... jedoch auch nicht 25 von 24 stunden am tag... zur not müsste sowas ein richter klären. aber schlagzeugern fällt unter irgendso ein gequatsche mit hobby ausführen und blablabla... genaueres weiß ich auch nicht...


    aber immerhin weiß ich DAS, dank den 2 cops in der familie ;)


    mfg
    para

    DIR verkauf' ich nichts!

  • Zum Thema LÄrmbelästigung kann ich noch ein aktuelles Urteil beitragen.


    In unserer Stadt gbit es eine Bäckerei mit 3 Filialen. Auch Sonntags wird da verkauft ( vormittag). Nun hat sich ein Anwohner über den Lärm beschwert, der beim Backen entsteht. Das Amtsgericht Grevenbroich hat nun der Bäckerei verboten, ihre Produkte Sonntag morgens in dieser einen FIliale herzustellen, d.h. : sie muss auf die anderen beiden ausweichen.


    Obwohl dies super geschäftsschädigend und mienr Meinung nach unverschämt ist ( wen es interessiert :) ^^) hat der Anwohner Recht bekommen. Dies bedeutet, dass die persönliche Ruhe ( sonntags) über eine Existenz gestellt wird.


    Würde quasi bedeuten, dass dein Nachbar dich ,falls er dich verklagt, total einschränken kann. Inwieweit so etwas aufs drummen übertragen werden kann, bleibt natürlich fraglich. Ich miene noch ein URteil über dsa Musizieren (Nachbar gestört) gelesen zu haben. Ich werde es mal raussuchen.

  • klar, sonntags ist wieder ne andere sache... das ist ein gesetzlicher ruhetag... wer da spielt und dann jemand die cops ruft, ist natürlich in dem fall der depp...
    ebenso ist das mit der mittagsruhe so ne sache... ich weiß nichtmal von wann bis wann die genau geht... 12-14 uhr?
    aber schlagzeugen unter der woche, sprich an werktagen (inkl. samstag), ist im regelfall erlaubt... solange du dich nicht mit absicht in nen raum hockst, der eh schon schalldurchlässig ist die sau, und dann noch die fenster aufmachst... ... das dürfte dann unter "fahrlässige ruhestörung" oder so nen scheiß fallen ;)


    ich handhabe es so: drommeln erlaubt ab 14 uhr... drommeln erlaubt bis 20 uhr... drommeln erlaubt montag bis samstag... drommeln nicht erlaubt zur mittagszeit... drommeln nicht erlaubt an feier- und sonntagen... drommeln nicht erlaubt nach 20 uhr...
    klappt ganz gut...


    mfg
    para

    DIR verkauf' ich nichts!

  • Ich hab das qach mit meinen Nachbarn abgesprochen.
    Ich darf von 09:00 bis 23 mit Sticks üben (werktags) und an Wochenenden bis 24 Uhr - danach nur noch mit besen oder hot rods ( + bd dämmung)


    Das einzige was ich einhalten muss, ist die MIttagsruhe an Sonntagen.


    So nun zu den Urteilen:


    Amtsgericht Frankfurt am Main - AZ 33 c 1437/96


    Situation:
    Musikstudenten müssen Klavierspielen ( Proben für die Abschlussprüfung). Es ist ein hellhöriges Haus und die Nachbarn hören die Musik in Cd-Lautstärke.


    URteil: 90 Minuten dürfen die Studenten täglich üben.



    Ein weiteres Urteil vom höchsten Dt. Zivbilgericht ( Bundesgerichtshof (keine revision möglich(
    AZ: vZB 11/98


    Hauseigentümer verhängt komplettes Musizierverbot, ein Saxophonist klagt dagegen:


    Urteil: Das Verbot wurde gestrichen, da lediglich schwerwiegende Störungen ( " wie sie von SChlagzeugern oder ein Band ausgehen") mit einem Dauerverbot belegt werden dürfen.



    und nun eins, was besonders für Drummer wichtig ist:
    Ich tippe es wörtlich ab:


    Trommeln nur zu bestimmten Zeiten erlaubt:
    "la Musica" ist und war schon immer ein heftiger Streitgrund für Mieter und Vermieter. So trommelte ein junger MAnn auf seinem neuen Schlagzeug. Kein Ohrenschmaus für seine weniger musikbegeisterten Nachbarn. Einer von ihnen ertrug den "krach" nicht mehr und ging vor Gericht. Dort erreichte er eine starke Einschränkung der "Trommelzeiten". Die Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth verboten die Schlagzeugeinlagen zwischen 12 und 15 Uhr komplett sowie zwischen 19 und 8 Uhr und gestatteten wegen des besonderen Charakters des Schlagzeuglärms in den Freiräumen werktäglich eine Stunde Spielzheit ( mit dem Zusatz: im Winter etwas mehr / im Sommer etwas weniger)


    Landgericht Nürnberg-Fürth _ AZ 13 S 5296/90

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