Alles anzeigenHallöle,
das Vertragsverhältnis zwischen Youtube und drumrumköln ist vollkommen irrelevant für die Frage, ob gegen Rechte verstoßen wird oder nicht, denn das können nicht zwei Parteien in ihrem Umgang regeln, sondern das richtet sich nach zahlreichen Rechtsvorschriften, die völlig unabhängig von der Existen von Y. oder d. existieren und rein praktisch daran, wass die verschiedenen Rechteinhaber daraus machen.
Das Beispiel "Hey Joe", wie wir es vom verstorbenen Herrn H. kennen, zeigt sehr schön, dass das manchmal alles nicht so einfach ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hey_Joe
Hierzulande (Frankfurt am Main) wäre als Rechtevertreterin die BMG RIGHTS MANAGEMENT GMBH zu befragen, ob ich da mein Triangelsolo oder Geburtstagsvideo drüberlegen oder was auch immer damit machen darf. Die würde ich fragen, wenn ich denn wollte.
Ich lasse die Triangel aber erst mal stecken. Mir ist der Spaß einfach zu aufwendig.
Grüße
Jürgen
Aber aus dem "Vertragsverhältnis" lässt sich schon ableiten, wer für was
letztlich verantwortlich gemacht werden kann? Man kann natürlich
weiterhin konsequent in seiner Grütze schwimmend an der gängigen Praxis
vorbeidiskutieren. Hauptsache, man sagt etwas. Ich habe hier konkrete
Beispiele eingestellt um einen nachweislichen Eindruck zu vermitteln,
wie es sich in der Praxis darstellt. Hier konkret Hinweise auf eine
mögliche Fehleinschätzungen ( nämlich warum es Irrglaube ist, sich hier
auf die durch youtube meinem Empfinden nach vermittelte Sicherheit zu
verlassen, dass alles soweit ok ist) wären hilfreicher, als ständig eher
unlustige Selbstprofilierungsansätze lesen zu müssen. Die in den Kopien
genannten Rechteinhaber sind nicht wirklich befugt, gültige Richtlinien
anzusetzen, nach denen mein Tun dann im Falle des unwidersprochenen
Einverständnis legitimiert wird?