Versicherungsfall Snare

  • Hallo,
    bitte erschießt mich nicht gleich, aber ich habe in der Suche nichts passendes gefunden.


    Mein Bassist hat Heute im Ü-Raum eine meiner Snares (Rocket Shells 13x4 Carbon Kessel) fallen lassen.
    Mit einem *krrrrrrgg* war's mit dem guten Stück vorbei :(


    Auf dem ersten Blick war nur der Klarlack abgeplatzt. Ein paar Blicke später erkannte ich einen Riss im inneren des Kessels, da die Trommel mitten auf der Abhebung gelandet ist.


    Der Teppich liegt nichtmehr auf und der komplette Kessel ist ziemlich verzogen.


    Da ich einen solchen Fall noch nie hatte würde mich interessieren, ob es ein Versicherungsfall ist oder "Pech".


    Wenn es ein Versicherungsfall ist, was erwartet mich da? Der Zeitwert der Trommel? Natürlich unmittelbar vor der Sturz oder der Wiederbeschaffungswert?


    Vorab schonmal Danke für die Hilfe!


    Gomezz

  • vor ein paar Wochen hat ein Gastsänger eine Les Paul-Klampfe von unserem Basser fallen lassen und den Hals zerbrochen. Die Versicherung hats gezahlt, sollte wohl ähnlich angelegt sein. Allerdings nur den Zeitwert...

  • Ich hatte vor einiger Zeit die Gitarre eines Mitmusikers fallen lassen. Meine Privathaftpflicht schrieb ihn an. Nachdem er die Rechnung eingesandt hatte erstatteten die den Neupreis und sogar den damaligen Versand.Viel Glück.

  • der zeitwert bei jüngeren musikinstrumenten dürfte sich vom wiederbeschaffungswert kaum unterscheiden.
    der zeitwert von ner 63er strat liegt deutlich höher als der damalige neuwert.


    hat wer erfahrungen, wie die versicherungen das sehen?

    Satellite of Love

  • in diesem Fall hat die Versicherung über den Wert mit dem Musikgeschäft telefoniert. War ne Les Paul von der Stange, 2-3 Jahre alt. Ne 60er USA Strat können die so sicher nicht abhandeln

  • hat wer erfahrungen, wie die versicherungen das sehen?


    Wenn eine "gegnerische Haftpflichtversicherung" für den Schaden aufkommen muss wird mit Sicherheit ein Gutachter bestellt, wenn es um die Instrumentenversicherung geht sollte das Teil auch mit dem passenden Wert versichert sein und die Beiträge entsprechend hoch sein. Eine "Stradivari" wird auch nicht einfach als popelige Geige versichert.

  • Hallo,


    ganz allgemein: ein Versicherungsfall liegt dann vor, wenn eine Versicherung vorliegt.
    Wenn also in einem fiktiven Beispiel der A eine Sache des B zerstört oder beschädigt, so haftet bei Verschulden naturgemäß der A dem B.
    Hat A eine Haftpflichtversicherung, kann die in Anspruch genommen werden, sofern die Umstände des Falles und die Versicherungsbedingungen zusammen passen.
    Zu unterscheiden ist zwischen Privat- und Berufshaftpflicht sowie zwischen privater und beruflicher Situation. Weiter ist das Verschulden relevant: Fahrlässigkeit oder Vorsatz - das macht den ein oder anderen Unterschied. Dann ist noch die Frage eines etwaigen Mitverschuldens zu klären.
    Wenn eine Haftpflichtversicherung nicht vorhanden ist oder nicht eintrittspflichtig ist, dann stellt sich die Frage, ob B eine Versicherung für von Fremden verursachten Schäden des Gegenstands besitzt und ob der Sachverhalt und die Versicherungsbedingungen zusammen passen. Dann könnte auch da ein Versicherungsfall vorliegen.
    Solche Versicherungen gibt es bei Kraftfahrzeugen und auch bei Musikinstrumenten. So ganz allgemein.


    Konkret: ganz privater Rat ohne Anspruch auf Richtigkeit und ganz ohne jegliche Gewähr: ich würde den Schaden berechnen und dem Schädiger die Rechnung präsentieren.
    Ob der eine Versicherung hat oder nicht, wäre mir scheißegal. Meine Rechnung würde den Wiederbeschaffungswert nebst aller Kosten beinhalten einschließlich Nutzungsausfall. Wenn der Schädiger nicht zahlt (oder wer auch immer), dann würde ich ihn freundlich (manche Leute finden solche netten Briefe furchtbar garstig) und untertänigst bitten, doch die Zahlung nachzuholen und bei Fruchtlosigkeit meine Bitte nach Hünfeld schicken und wenn er dann den rosa Zettel ausfüllt, dann würde ich ihn eben an seinem Heimatort oder dem Schadensort zünftig verklagen und schließlich lecker vollstrecken.
    Das sind jetzt aber reine Phantastereien praktisch schon im Traumzustand und sie haben möglicherweise oder sogar sehr sicher mit der tatsächlichen Situation gar nichts zu tun, denn ich frage mich schon, wie der Bursche an die Trommel kommt (wer mein Zeug anfasst, wird bevor er transpirieren kann, standrechtlich notwehrmäßig erschossen oder mangels vorhandener Schusswaffen mit dem Trommelstock roh aufgespießt).


    Bevor mir noch mehr Alpträume kommen ...


    Gute Nacht!
    Jürgen


    PS
    Und nicht vergessen: kein Gewehr, keine Gewähr.

  • Der Basser ruft seine Versicherung (unverzüglich!) an und teilt ihr mit, dass er etwas kaputt gemacht hat. Die Versicherung setzt sich dann mit dir in Verbindung und sagt was zu tun ist. Grundsätzlich gilt, dass du nacher möglichst nicht besser, aber auf keinen Fall schlechter darstehst als vorher. Jenachdem ob Reparatur oder Neukauf günstiger ist wir das halt gemacht.
    Wenn der Basser keine Versicherung hat wird die nächste Zeit im Proberaum wahrscheinlich etwas "frostig". :S

  • Nachdem ich im Versicherungsbereich arbeite, kann ich vielleicht auch etwas dazu sagen.


    Es geht wahrscheinlich um einen Fall für die Privathaftpflicht des Bassisten, so wie sich das liest.



    Die Haftung dürfte klar sein, da kein Vorsatz, sondern eher Fahrlässigkeit vorliegt.


    Wichtig: Die beschädigte Snare auf keinen Fall wegwerfen oder selbst daran rumschrauben, da die Möglichkeit besteht, dass ein Gutachter das Teil sehen will.


    Kann ich mir in Deinem Fall allerdings nicht vorstellen, da die Summe für die Entschädigung wohl zu gering ist, als dass sich ein Gutachten lohnt, welches oft 200-300 € kostet.


    Die Versicherung des Bassisten wird prüfen, wie hoch der Zeitwert der beschädigten Snare ist und dementsprechend regulieren (wenn alles von der Haftung her in Ordnung ist, natürlich).



    Was ich absolut nicht verstehen kann, ist die vorgeschlagene Vorgehensweise etwas weiter oben. Du würdest tatsächlich Deinem Bandkollegen die Rechnung präsentieren und gegebenenfalls klagen, Mahnbescheid usw. usf.....da fällt mir nichts mehr ein.

  • naja Mahnbescheid etc. ist der Weg der normalerweise anstehen würde. Aber grundsätzlich ist der Weg mit der Rechnung nicht der ungeschickteste. Denn schließlich weiß der Geschädigte i.d.R. schon was das Teil wert ist. und es setzt auch den Bassisten unter Druck. Denn sich mit Versicherungen rumschlagen ist meiner Meinung nach oft unangenehm. Da muss man sich auch unter Freunden manchmal ein bisschen Druck machen. ("Junge bezahl oder gibs an deine Versicherung weiter)
    Ich hab auch schon mal der Freundschaft wegen auf ne Reperatur am Auto verzichtet. Würde ich nun auch nicht mehr machen. Unfälle passieren. Das ist gar kein Thema aber dann muss man auch dafür gerade stehen.

  • @ TS: Ist doch ganz einfach:
    Hat der Bassist keine Versicherung, ist er aber wirklich ein guter Freund, so wird er von sich aus schon alles daran setzen, den, von ihm verursachten, Schaden zu bezahlen. Wenn er nun gerade wenig Geld hat, kann man sich sicher auf Ratenzahlung einigen.
    Weigert er sich jedoch, so ist es eigentlich kein guter Freund - und dann hätte ich auch keinen Skrupel, ihn zu verklagen.
    Ich habe schon eine Menge mit scheinbar "guten" Freunden erlebt, dass ich da sehr vorsichtig geworden bin.

  • Hallo,


    wenn ich jemandem sein Zeug vernichte, dann erwarte ich eine Rechnung.
    Und genau dafür habe ich eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen.
    Es ist nicht Sache des Geschädigten nachhaken zu müssen, ob denn der gnädige Schädiger so frei war, sich abzusichern (zu versichern).
    Es ist Sache des Geschädigten schadensfrei gestellt zu werden. Fertig.


    Unter Freunden braucht man nicht im weltweiten Netz zu fragen. Da regelt sich das von alleine.


    Was ich nach wie vor nicht verstehe, ist, wie der Basser überhaupt das Ding in die Hände bekommen hat.
    Bei mir hat noch kein Bassist die Möglichkeit gehabt, eine Trommel fallen zu lassen (es sei denn, sie war verpackt und auf dem Weg zum Auto oder zur Bühne, dann wäre mir aber vielleicht auch der Bass vor Schreck aus der Hand gefallen, nein, Späßle, muss man ja dazu sagen).


    Grüße
    Jürgen

  • Danke für die vielen Antworten.


    Es ist leider wirklich ein Totalschaden.


    Das gute Stück war meine Side-Snare und somit auch besser zu erreichen als meine Haupt-Snare.
    Bassist kam an "Die sieht ja cool aus"... hob die Snare aus dem Ständer und beim angucken/drehen fiel sie :(


    Er wird es jetzt seiner Versicherung melden.


    Damit ihr euch selbst nochmal einen Eindruck von dem Kessel machen könnt:



  • Irgendwie verstehen in letzter Zeit viele den Jürgen nicht mehr.
    Dabei hat er doch deutlich geschrieben: "bevor mir noch mehr Alpträume kommen"
    Er würde das also wohl eher nicht tun und es ist schön zu lesen, wie weit eine Konfliktsituation führen könnte, da er ja vom Fach ist.

    Ich bin ein Smiley :D

  • Eine Privathaftpflicht kostet 50 EUR im Jahr.
    Wenn dieser Thread in irgendeiner Hinsicht sinnvoll ist, dann vielleicht als Appell an alle, die sowas nicht haben, das ganz schnell nachzuholen!


    Korrektur: Auch wegen der Fotos hat es sich gelohnt... aua... das schmerzt beim Hingucken :(

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